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Dow Jones News
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DGAP-HV: VERBUND AG: Einberufung der Hauptversammlung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
VERBUND AG: Einberufung der Hauptversammlung 
 
2018-03-22 / 14:32 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
*VERBUND AG 
Wien, FN 76023 z 
ISIN AT0000746409* 
 
*E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g * 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
*71. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG* 
 
*am Montag, dem 23. April 2018, um 10:30 Uhr,* 
 
*im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1* 
 
*T a g e s o r d n u n g* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017 samt Lagebericht des 
Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017 
ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2017. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2017. 
 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2018. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG 
spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 02. April 2018 
auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft 
www.verbund.com/hv [1] zugänglich: 
 
- Geschäftsbericht der Gesellschaft, 
 
- Jahresabschluss und Lagebericht, 
 
- Corporate Governance-Bericht, 
 
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht, 
 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
 
- gesonderter nichtfinanzieller Bericht, 
 
- Bericht des Aufsichtsrats 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2017 
 
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den 
Tagesordnungspunkten 2 bis 5, 
 
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, 
 
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, 
 
- vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
*Hinweis auf die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre **gem. §§ 109, 110, 
118 und 119 AktG* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre* 
 
Gemäß § 109 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile 
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei 
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich 
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen 
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit am 02. April 2018, der 
Gesellschaft zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist 
bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a 
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen und 
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien 
sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen 
an die Depotbestätigung wird auf die unten stehenden Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Derartige Anträge müssen der Gesellschaft 
in Schriftform ausschließlich an folgende Adresse zugehen: 
 
Per Post oder per Boten: VERBUND AG 
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer 
Am Hof 6a, 1010 Wien. 
 
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer 
qualifizierten elektronischen Signatur: 
anmeldung.verbund@hauptversammlung.at 
 
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS 
Message Type MT598 oder MT599 
 
*Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zu der Tagesordnung* 
 
Gemäß § 110 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile 
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und 
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 
7. Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 12. April 2018, der 
Gesellschaft zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der 
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Derartige Anträge müssen 
der Gesellschaft in Textform ausschließlich an eine der folgenden 
Adressen zugehen: 
 
Per Post oder per Boten: VERBUND AG 
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer 
Am Hof 6a, 1010 Wien 
 
Per Telefax: +43 (0) 50313-154010 
 
oder per E-Mail: hv@verbund.com, wobei das Verlangen in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. 
 
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei 
Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, 
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben 
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen. 
 
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf 
es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär. 
 
*Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG * 
 
Für den Fall der Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre um einen 
Tagesordnungspunkt "Wahlen in den Aufsichtsrat" gemäß § 109 AktG und 
für die Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre 
gemäß § 110 AktG, macht die Gesellschaft folgende Angaben: 
 
Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der 
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und fünf vom 
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung sind von zehn Kapitalvertretern drei 
Frauen und von fünf Arbeitnehmervertreter eine Frau. 
 
Ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG gegen eine Gesamterfüllung der 
Quote durch die Kapital- bzw. Arbeitnehmervertreter liegt nicht vor. Der 
Betriebsrat wird gemäß § 110 ArbVG vor Abhaltung der Hauptversammlung 
am 23. April 2018 eine weitere Frau in den Aufsichtsrat entsenden, sodass 
zum Zeitpunkt der Wahlen in den Aufsichtsrat am 23. April 2018 von fünf 
Arbeitnehmervertretern zwei Frauen sind. 
 
Bei der allfälligen Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 
109 AktG um einen Tagesordnungspunkt "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der 
Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG zu 
diesem Tagesordnungspunkt ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der 
Annahme des Wahlvorschlags von fünfzehn Aufsichtsratsmitgliedern mindestens 
fünf Frauen dem Aufsichtsrat angehören. 
 
*Auskunftsrecht* 
 
Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf Verlangen 
in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem 
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
 
*Anträge in der Hauptversammlung* 
 
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten 
Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung 
mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende 
die Reihenfolge der Abstimmung. 
 
Ein *Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* setzt jedoch 
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags 
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können 
nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. April 
2018 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem 
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der 
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen 
oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis 
einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf 
der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung 
nicht berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass, da auf die 
Gesellschaft § 86 Abs. 7 AktG betreffend die quotenmäßige 
Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat anwendbar ist, 
mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu 
besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG zu 
erfüllen. 
 
*Informationen auf der Internetseite* 
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen bzw. 
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft www.verbund.com/hv [1] zugänglich. 
 
*Teilnahmeberechtigung: Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG * 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach 
der Eintragung im Aktienbuch und bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz 
jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), somit am 13. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag 
Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im 
Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist. 
 
*Inhaberaktien* 
 
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag 
vor der Hauptversammlung, somit am 18. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ) 
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen 
zugehen muss, nachzuweisen: 
 
Per Post oder per Boten: VERBUND AG 
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer 
Am Hof 6a, 1010 Wien 
 
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer 
qualifizierten elektronischen Signatur: 
anmeldung.verbund@hauptversammlung.at 
 
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS 
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Aktien ISIN 
AT0000746409 im Text angeben. 
 
Gerne vorab auch in Textform: 
per Telefax: +43 (0)1 8900500-70 oder 
per einfachem E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at 
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF.) 
 
*Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Sie hat mindestens die in § 10a 
Abs. 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten: 
 
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), 
 
- Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, 
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, ggf. Register und Registernummer bei 
juristischen Personen, 
 
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des 
Aktionärs; ISIN AT0000746409, 
 
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, 
 
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. April 
2018, 24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Depotbestätigungen werden in 
deutscher oder in englischer Sprache entgegen genommen. 
 
*Namensaktien* 
 
Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am 
Ende des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines 
gesonderten Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur 
Hauptversammlung. 
 
*Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG* 
 
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder 
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Bevollmächtigte nimmt im 
Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat 
dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär, die/den er vertritt. 
 
Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des 
Aufsichtsrats können nicht als Bevollmächtigte einer Aktionärin oder eines 
Aktionärs bestellt werden. 
 
Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem/seinem depotführenden 
Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich 
zur Depotbestätigung die Erklärung hinsichtlich der Vollmachtserteilung der 
Gesellschaft zukommen lässt. 
 
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.verbund.com/hv [1] zur Verfügung gestellte Formular 
verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 20. 
April 2018, 16.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an einer der nachgenannten 
Adressen zugehen: 
 
Per Post oder per Boten: VERBUND AG 
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer 
Am Hof 6a, 1010 Wien 
 
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70 
 
Per E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at 
 
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS 
Message Type MT598 oder MT599 
 
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei 
der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
*Unabhängiger Stimmrechtsvertreter* 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionärinnen und Aktionären an, ihr 
Stimmrecht durch einen unabhängigen von der Gesellschaft benannten Vertreter 
- den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, 
office@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343/30 - ausüben zu lassen. Für den 
Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger 
(wilhelm.rasinger@iva.or.at) bei der Hauptversammlung diese Aktionärinnen 
bzw. Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden 
von der VERBUND AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die 
eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat die 
Aktionärin bzw. der Aktionär zu tragen. 
 
Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com/hv [1] zur Verfügung 
gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht 
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: 
 
Per Post oder per Boten: Dr. Wilhelm Rasinger c/o Interessenverband für 
Anleger (IVA), 
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, 
 
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70 
 
oder per E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at 
 
Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Wilhelm Rasinger das 
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von der Aktionärin bzw. 
vom Aktionär erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen 
Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen 
angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für die Beschlussvorschläge des 
Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der 
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
oder von Anträgen entgegennimmt. 
 
Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von der 
Gesellschaft auf der Website unter www.verbund.com/hv [1] veröffentlicht. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung **(§ 
106 Z 9 AktG)* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft Euro 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber 
lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien 
eingeteilt. 
 
Jede Aktie gewährt eine Stimme, jedoch mit folgender Maßgabe: 
Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von 
Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit 
mindestens 51 % beteiligt sind, das Stimmrecht jeder Aktionärin bzw. jedes 
Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals, sohin mit 
17.370.784 Stimmen, beschränkt. 
 
*Einlass und Registrierung* 
 
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 23. April 2018 um 9:30 Uhr. Bei 
der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur 
Identifikation vorzulegen. 
 
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen 
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen. 
 
Wien, im März 2018 
Der Vorstand 
 
2018-03-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: VERBUND AG 
             Am Hof 6A 
             1010 Wien 
             Österreich 
Telefon:     0043-1-53113-52604 
Fax:         0043-1-53113-52694 
E-Mail:      investor-relations@verbund.com 
Internet:    www.verbund.com 
ISIN:        AT0000746409 
WKN:         877738 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Wien (Amtlicher Handel / Official Market) 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
667579 2018-03-22 
 
 
1: http://public-cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=14c5dd2168f956a4550f2e1ee7e34334&application_id=667579&site_id=vwd&application_name=news 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 22, 2018 09:32 ET (13:32 GMT)

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