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Dow Jones News
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DGAP-HV: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.05.2018 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bielefeld ISIN-Code: DE0005878003 
Wertpapierkennnummer (WKN): 587800 116. ordentliche 
Hauptversammlung 
 *Wir laden hiermit die Aktionäre unserer 
 Gesellschaft * 
 *zu der am Freitag, den 4. Mai 2018, 10.00 
 Uhr,* 
 *im Saal 1 der Stadthalle Bielefeld in 
 Bielefeld, * 
 *Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden 116. 
 ordentlichen Hauptversammlung ein.* 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017 mit den Lageberichten für die 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, 
   des erläuternden Berichts des Vorstandes zu 
   den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 12. 
   März 2018 gebilligt und den Jahresabschluss 
   damit festgestellt. Damit entfällt eine 
   Feststellung durch die Hauptversammlung. Der 
   Jahresabschluss und der Lagebericht, der 
   Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, 
   der Bericht des Aufsichtsrates und der Bericht 
   des Vorstandes mit den Erläuterungen 
   übernahmerechtlicher Angaben sind der 
   Hauptversammlung rechtzeitig zugänglich 
   gemacht worden. Einer Beschlussfassung nach 
   dem Aktiengesetz bedarf es nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung des 
   Finanz- und Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 zu wählen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher 
   Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung 
   der Hauptversammlung am 4. Mai 2018. Der 
   Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 der 
   Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 
   Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus sechs von der 
   Hauptversammlung und sechs von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz 
   muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 
   Prozent aus Männern zusammensetzen 
   (Mindestanteilsgebot). Das Mindestanteilsgebot 
   ist vom Aufsichtsrat grundsätzlich insgesamt 
   zu erfüllen. Die Seite der 
   Anteilseignervertreter und die Seite der 
   Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben 
   der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 
   Satz 3 AktG allerdings widersprochen. Der 
   Mindestanteil ist daher von der Seite der 
   Anteilseigner- und der Seite der 
   Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen. 
   Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der 
   Seite der Anteilseigner- als auch auf der 
   Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männern zu besetzen. 
 
   Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einberufung gehören dem Aufsichtsrat auf 
   Anteilseignerseite zwei Frauen an. Auf der 
   Grundlage der Getrennterfüllung ist das 
   Mindestanteilsgebot damit auf 
   Anteilseignerseite erfüllt und wäre nach der 
   Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten, 
   einschließlich der beiden vorgeschlagenen 
   Kandidatinnen, auch weiterhin erfüllt. 
 
   Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 
   für die neue Amtsperiode wurden in geheimer 
   Wahl nach den Vorschriften des MitbestG am 6. 
   März 2018 gewählt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 
   vor, für die Amtsperiode, die bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung dauert, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließen wird, als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner die 
   nachfolgend aufgeführten Damen und Herren zu 
   wählen: 
 
   a) Dr.-Ing. Masahiko Mori, wohnhaft in 
      Nagoya/Japan, 
      Präsident der DMG MORI CO., LTD., 
   b) Irene Bader, wohnhaft in Feldafing, 
      Director Global Marketing der DMG MORI 
      Global Marketing GmbH, München, 
   c) Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena, wohnhaft 
      in Wedemark, 
      Geschäftsführender Leiter des Instituts 
      für Fertigungstechnik und 
      Werkzeugmaschinen, Leibniz Universität 
      Hannover, 
   d) Ulrich Hocker, wohnhaft in Düsseldorf, 
      Präsident und Rechtsanwalt der Deutsche 
      Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz 
      e.V., 
   e) Prof. Dr. Annette Köhler, wohnhaft in 
      Düsseldorf, 
      Professorin und Inhaberin des Lehrstuhls 
      für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung & 
      Controlling an der Universität 
      Duisburg-Essen, 
   f) James Victor Nudo, wohnhaft in 
      Chicago/USA, 
      Präsident der DMG MORI USA INC. 
 
   Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt 
   werden. 
 
   Es ist vorgesehen, Herrn Dr.-Ing. Mori für den 
   Fall seiner Wahl zum Mitglied des 
   Aufsichtsrates zu dessen Vorsitzenden zu 
   wählen. 
 
   Die zur Wahl Vorgeschlagenen sind bei den 
   nachfolgend aufgeführten Gesellschaften und 
   Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates oder 
   eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums: 
 
   a) Dr.-Ing. Masahiko Mori 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: - 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: - 
   b) Irene Bader 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: - 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: - 
   c) Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: - 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: - 
   d) Ulrich Hocker 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
      * FERI AG, Bad Homburg, stellv. 
        Vorsitzender des Aufsichtsrates 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: 
      * Phoenix Mecano AG, Stein am 
        Rhein/Schweiz, Mitglied des 
        Verwaltungsrates, Independent Lead 
        Director 
   e) Prof. Dr. Annette Köhler 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
      * HVB UniCredit Bank AG, München, 
        Mitglied des Aufsichtsrates und des 
        Prüfungsausschusses 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: - 
   f) James Victor Nudo 
 
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: - 
 
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien: - 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen 
   sich auf die Empfehlung seines 
   Nominierungsausschusses, berücksichtigen die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung 
   des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium 
   (insbesondere in Bezug auf technische 
   Expertise, Kenntnis der Märkte und 
   Wettbewerber, Finanz- und 
   Bilanzierungsexpertise sowie schließlich 
   Kapitalmarkt- und Corporate Governance Know 
   How) an. Die Wahlvorschläge berücksichtigen 
   überdies die gesetzlichen Vorgaben sowie die 
   weiteren Empfehlungen des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex. 
 
   Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   Folgendes erklärt: Der Aufsichtsrat hat sich 
   bei den vorgeschlagenen Kandidaten 
   vergewissert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. Nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrates steht kein 
   vorgeschlagener Kandidat, soweit dies nicht 
   nachfolgend offengelegt ist, in einer nach 
   dieser Empfehlung offenzulegenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur DMG MORI 
   AKTIENGESELLSCHAFT oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der DMG MORI 
   AKTIENGESELLSCHAFT oder zu einem wesentlichen 
   an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beteiligten 
   Aktionär. Der Kandidat Dr.-Ing. Masahiko Mori 
   ist Präsident der DMG MORI CO., LTD., die 
   derzeit gemäß ihrer letzten 
   Stimmrechtsmitteilung mittelbar eine 
   Beteiligung von 76,03 % und damit mehr als 10% 
   der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
   hält und somit wesentlicher Aktionär der DMG 
   MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist. Die Kandidatin 
   Irene Bader ist Geschäftsführerin der DMG MORI 
   Global Marketing GmbH, einer 
   Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. und 
   damit _Schwestergesellschaft _der DMG MORI 
   AKTIENGESELLSCHAFT. Der Kandidat James Victor 
   Nudo ist Präsident der DMG MORI USA INC, einer 
   Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. und 
   damit einer _Schwestergesellschaft _der DMG 
   MORI AKTIENGESELLSCHAFT. 
 
   Als unabhängige Finanzexpertin im Sinne des § 
   100 Abs. 5 AktG qualifiziert sich Frau Prof. 
   Dr. Köhler aufgrund ihrer umfangreichen 
   beruflichen Erfahrung. Seit 2005 ist sie 
   Universitätsprofessorin und Inhaberin des 
   Lehrstuhls für Rechnungswesen, 
   Wirtschaftsprüfung und Controlling an der 
   Universität Duisburg-Essen, Fakultät für 
   Betriebswirtschaftslehre - Mercator School of 
   Management. Sie war von 2008 bis 2010 Dekanin 
   der Fakultät und leitet seitdem den 
   Promotionsausschuss der Fakultät. Ihre 
   Lehrtätigkeit umfasst nationale (HGB) und 
   internationale (IFRS) Rechnungslegung auf 
   Einzel- und Konzernabschlussebene, Controlling 
   und Wirtschaftsprüfung; ihre 
   Forschungsschwerpunkte liegen auf Fragen der 
   internationalen Corporate Governance sowie der 
   Wirtschaftsprüfung. Frau Prof. Dr. Köhler war 
   vom 1. Juni 2012 bis 31. Dezember 2017 
   Mitglied des International Auditing and 
   Assurance Standards Board (IAASB), New York. 
   Sie ist ferner Mitglied in verschiedenen 
   Fachgremien und Generalsekretärin des European 
   Auditing Research Network (EARNet) - dem 
   führenden Forschungsnetzwerk für 
   Prüfungsforschung in Europa. 
 
   Die Lebensläufe der Kandidaten sind dieser 
   Einladung angehängt und auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.ag.dmgmori.com/de 
 
   über die Links 'Investor Relations' und 
   folgend 'Hauptversammlung' abrufbar. 
 
*Informationen* 
 
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die 
unter Tagesordnungspunkten 1 und 5 genannten 
Unterlagen, die sämtlich auch in der Hauptversammlung 
am 4. Mai 2018 ausliegen werden, auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.ag.dmgmori.com/de 
 
über die Links 'Investor Relations' und folgend 
'Hauptversammlung' abrufbar. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
   Gesellschaft eingeteilt in 78.817.994 
   Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die 
   Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt mithin 78.817.994. 
2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des 
   Nachweisstichtags* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die den Nachweis 
   erbringen, zu Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, d.h. am 13. April 2018, 
   00.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionär der 
   Gesellschaft gewesen zu sein, und die sich 
   zur Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis 
   erfolgt durch einen vom depotführenden 
   Kreditinstitut oder Finanzdienstleister auf 
   den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des 
   Anteilsbesitzes. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
   für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
   die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
   Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
   und erst danach Aktionär werden, sind für die 
   von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich 
   nicht teilnahme- und stimmberechtigt; etwas 
   anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich 
   vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum 
   Nachweisstichtag noch gehalten hat, 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat 
   keine Bedeutung für die Berechtigung zum 
   Erhalt der Ausgleichszahlung unter dem 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 27. 
   April 2018, 24.00 Uhr, bei der nachstehend 
   genannten Anmeldestelle eingehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache abgefasst sein. Der 
   Nachweis muss in Textform erstellt sein. 
 
   Anmeldestelle: 
 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS51DS/GM 
   D-80311 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 89 5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
   des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von 
   der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das 
   Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre 
   einzuschränken -, frühzeitig für die 
   Übersendung der Anmeldung und des 
   Nachweises ihres Aktienbesitzes an die 
   Gesellschaft Sorge zu tragen. Die 
   Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch 
   dann sind für den betreffenden Aktienbestand 
   eine fristgemäße Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
   Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte. Die 
   Erteilung der Vollmacht und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform; der Widerruf einer 
   erteilten Vollmacht erfolgt durch Erklärung 
   in Textform oder formfrei durch persönliches 
   Erscheinen des Aktionärs bzw. Vollmachtgebers 
   auf der Hauptversammlung. Der Nachweis einer 
   erteilten Bevollmächtigung kann dadurch 
   geführt werden, dass der Bevollmächtigte am 
   Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
   Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
   gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein 
   gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung. 
 
   Für die Erteilung einer Vollmacht durch 
   Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ihren 
   Widerruf und die Übermittlung des 
   Nachweises einer gegenüber einem 
   Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. 
   deren Widerruf steht nachfolgend genannte 
   Adresse zur Verfügung: 
 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
   Rechtsabteilung 
   Dr. Simon Stark 
   Gildemeisterstraße 60 
   D-33689 Bielefeld 
   Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung 
   gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und 
   die Übermittlung des Nachweises einer 
   gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten 
   Vollmacht bzw. deren Widerruf können durch 
   die Aktionäre bzw. Vollmachtgeber über 
   folgende E-Mail-Adresse auch auf 
   elektronischem Wege erfolgen: 
 
   DMGMORI-HV2018@computershare.de 
 
   Bei der Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen nach § 135 Abs. 8 AktG 
   gleichgestellten Personen sind in der Regel 
   Besonderheiten zu beachten, die bei dem 
   jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen 
   sind. 
 
   Aktionären, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet haben, bietet die Gesellschaft als 
   besonderen Service an, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern müssen neben einer 
   Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts erteilt werden. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen; sie können 
   die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
   ausüben. 
 
   Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform 
   zu erteilen. Formulare zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder 
   Eintrittskarte beigefügt. Vollmacht und 
   Weisungen an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter und ein 
   etwaiger Widerruf müssen, sofern keine 
   elektronische Übermittlung erfolgt 
   (hierzu nachfolgend), bis zum 2. Mai 2018, 
   12.00 Uhr mittags, bei der Gesellschaft unter 
   nachfolgender Adresse eingehen: 
 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
   Rechtsabteilung 
   Dr. Simon Stark 
   Gildemeisterstraße 60 
   D-33689 Bielefeld 
   Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht nebst Weisungen 
   gegenüber den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern sowie ein etwaiger 
   Widerruf kann auch auf elektronischem Wege 
   erfolgen und zwar auch noch während der 
   Hauptversammlung bis zum Ende der 
   Generaldebatte über folgende E-Mail-Adresse: 
 
   DMGMORI-HV2018@computershare.de 
 
   Weitere Informationen zur Anmeldung und zur 
   Erteilung von Vollmachten sowie die 
   entsprechenden Formulare für die Erteilung 
   einer Stimmrechtsvollmacht finden sich in den 
   Unterlagen, die den Aktionären übersandt 
   werden, und sind auch im Internet unter 
 
   www.ag.dmgmori.com/de 
 
   über die Links 'Investor Relations' und 
   folgend 'Hauptversammlung' abrufbar. 
4. *Angaben zu Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 
   AktG* 
a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,- am 
   Grundkapital erreichen, das entspricht 
   192.308 Stückaktien, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
   zu richten und muss bei der Gesellschaft 
   spätestens am 3. April 2018, 24.00 Uhr, 
   eingehen. Jedem neuen Gegenstand der 
   Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von 
   Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind an folgende 
   Adresse der Gesellschaft zu Händen des 
   Vorstandes zu richten: 
 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
   Vorstand 
   - Büro des Vorstandsvorsitzenden - 
   Gildemeisterstraße 60 
   D-33689 Bielefeld 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass 
   sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
   sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
   halten. Bei der Berechnung dieser 
   Vorbesitzzeit bestehen nach § 70 AktG 
   bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die 
   hiermit ausdrücklich verwiesen wird. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekanntgemacht und solchen Medien zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass 
   sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
   außerdem unter der Internetadresse 
 
   www.ag.dmgmori.com/de 
 
   unter dem Link 'Investor Relations' und 
   folgend 'Hauptversammlung' bekanntgemacht und 
   den Aktionären mitgeteilt. 
b) *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen die 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
   stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des 
   Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 4) oder 
   zur Wahl zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 
   5) machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   sind ausschließlich an die nachstehende 
   Adresse zu richten. Anderweitig adressierte 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
   Rechtsabteilung 
   Dr. Simon Stark 
   Gildemeisterstraße 60 
   D-33689 Bielefeld 
   Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170 
   E-Mail: legal@dmgmori.com 
 
   Bis spätestens zum 19. April 2018, 24.00 Uhr, 
   bei vorstehender Adresse mit Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft eingegangene und 
   zugänglich zu machende Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge werden im Internet unter 
 
   www.ag.dmgmori.com/de 
 
   über die Links 'Investor Relations' und 
   folgend 'Hauptversammlung' unverzüglich 
   veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden nach dem 19. April 2018 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab 
   fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, 
   wenn sie während der Hauptversammlung 
   mündlich gestellt werden. Das Recht eines 
   jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten oder 
   Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats 
   sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne 
   vorherige und fristgerechte Übermittlung 
   an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
c) *Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 
   131 Abs. 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft 
   einschließlich der rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
   Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns 
   und den im Konzernabschluss eingebundenen 
   Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
   sachgerechten Beurteilung der Gegenstände der 
   Tagesordnung erforderlich ist. 
   Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im 
   Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
   Von der Beantwortung einzelner Fragen kann 
   der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG 
   genannten Gründen absehen, etwa weil die 
   Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
   kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der 
   Gesellschaft oder einem verbundenen 
   Unternehmen einen nicht unerheblichen 
   Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung 
   von Geschäftsgeheimnissen). Nach der Satzung 
   ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das 
   Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen zu beschränken. 
5. *Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
   Der Inhalt dieser Einberufung inklusive der 
   Erläuterungen, wenn zu einem Gegenstand der 
   Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden 
   soll, die der Versammlung zugänglich zu 
   machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der 
   Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung, der Versammlung unverzüglich 
   zugänglich zu machende Verlangen von 
   Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung im 
   Sinne von § 122 Abs. 2 AktG und zahlreiche 
   weitere Informationen zur Hauptversammlung 
   stehen auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.ag.dmgmori.com/de 
 
   über die Links 'Investor Relations' und 
   folgend 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
Bielefeld, im März 2018 
 
*DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Anhang (zu TOP 5: Wahlen zum Aufsichtsrat)* 
 
*Dr.-Ing. Masahiko Mori* 
 
*Mitglied des Aufsichtsrates* 
 
*Persönliche Daten:* 
 
* Geboren am 16.09.1961 
* Nationalität: Japanisch 
 
*Erstbestellung:* 
 
* 06.09.2009 
 
*Ende der aktuellen Bestellung:* 
 
* 04.05.2018 
 
*Weitere Mandate:* 
 
* Vizepräsident, Japan Machine Tool Builders' 
  Association (JMTBA) 
* Fellow, Internationale Akademie für 
  Produktionstechnik (CIRP) 
* Vorstandsmitglied, Kyoto University Innovation 
  Capital 
* Gastprofessor, Graduate School of Advanced 
  Leadership Studies, Kyoto University 
* Mitglied des Stiftungsrates, 
  Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (JDZB) 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
* Seit         Präsident, DMG MORI COMPANY 
  06/1999:     LIMITED 
* 1993-1999:   DMG MORI COMPANY LIMITED 
* 1985-1993:   ITOCHU Corporation, Japan 
 
*Ausbildung:* 
 
* 2003:      Dr.-Ing., Universität Tokio 
* 1981-1985: Bachelor, Fakultät für 
             Ingenieurwissenschaften, 
             Feinmechanik, Kyoto Universität, 
             Japan 
 
*Irene Bader* 
 
*Mitglied des Aufsichtsrates* 
 
*Persönliche Daten:* 
 
* Geboren am 01.01.1979 
* Nationalität: Österreichisch 
 
*Erstbestellung:* 
 
* 24.05.2016 
 
*Ende der aktuellen Bestellung:* 
 
* 04.05.2018 
 
*Weitere Mandate:* 
 
* Keine 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
* Seit 2005: Group of DMG MORI COMPANY LIMITED 
  Seit 2016: Operating Officer für Marketing und 
             Geschäftsführerin 
             DMG MORI Global Marketing GmbH 
  Seit 2014: Director Global Marketing 
* 1999-2005: Group of DMG MORI 
             AKTIENGESELLSCHAFT 
             Verantwortung für Globalisierung 
             der Fachpressearbeit und Marketing 
             in Europa; diverse Stationen im 
             Konzern 
 
*Ausbildung:* 
 
* 2011:      Master of Business Administration, 
             Open University, Milton Keynes 
* 2009:      Diplom in Management, Open 
             University, Milton Keynes 
* 1997-2000: Studium Sprachen und Wirtschaft, 
             Akademie für Sprachen und 
             Wirtschaft, Wien 
 
*Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena* 
 
*Mitglied des Aufsichtsrates* 
 
*Persönliche Daten:* 
 
* Geboren am 05.11.1959 
* Nationalität: Deutsch 
 
*Erstbestellung:* 
 
* 17.05.2013 
 
*Ende der aktuellen Bestellung:* 
 
* 04.05.2018 
 
*Weitere Mandate:* 
 
* Mitglied der Internationalen Akademie für 
  Produktionstechnik CIRP 
* Mitglied der Wissenschaftlichen Gesellschaft 
  für Produktionstechnik WGP, seit 01.01.2018 
  Präsident 
* Mitglied der Deutschen Akademie der 
  Technikwissenschaften acatech 
* Vorstand des Produktionstechnischen Zentrums 
  Hannover 
* Vorstand des Machining Innovations Network 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
* Seit 2001: Geschäftsführender Leiter, Institut 
             für Fertigungstechnik und 
             Werkzeugmaschinen (IFW), Leibniz 
             Universität Hannover 
* 1996-2001: Leiter Entwicklung und 
             Konstruktion, GILDEMEISTER 
             Drehmaschinen GmbH 
* 1997-1998  Unternehmensberaterin bei der 
             Mummert + Partner 
             Unternehmensberatung AG, Hamburg 
* 1993-1995  Head of Standards Engineering and 
             Systems Analysis, Thyssen 
             Production Systems Inc., Auburn 
             Hills, USA 
 
*Ausbildung:* 
 
* 1992:      Promotion, Leibniz Universität 
             Hannover 
* 1982-1987: Studium Maschinenbau, Leibniz 
             Universität Hannover 
 
*Ulrich Hocker* 
 
*Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates* 
 
*Persönliche Daten:* 
 
* Geboren am 06.11.1950 
* Nationalität: Deutsch 
 
*Erstbestellung:* 
 
* Stellv. Vorsitzender seit 02.06.2016 
* Mitglied seit 11.05.2010 
 
*Ende der aktuellen Bestellung:* 
 
* 04.05.2018 
 
*Weitere Mandate:* 
 
* Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates, FERI 
  AG, Bad Homburg 
* Mitglied des Verwaltungsrates, Phoenix Mecano 
  AG, Stein am Rhein, Schweiz 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
* Seit  DSW (Deutsche Schutzvereinigung für 
  1983: Wertpapierbesitz e.V.) 
        Seit 2012:       Präsident 
        1994-2011:       Hauptgeschäftsführer 
        1985-1993:       Geschäftsführer 
        1983-1984:       Wissenschaftlicher 
                         Mitarbeiter 
 
*Ausbildung:* 
 
* 1983:      Zulassung als Rechtsanwalt 
* 1982:      2. Staatsexamen, 
             Rechtswissenschaften, Universität 
             Bonn 
* 1979:      1. Staatsexamen, 
             Rechtswissenschaften, Universität 
             Bonn 
* 1970-1973: Ausbildung zum Bankkaufmann 
 
*Prof. Dr. Annette Köhler* 
 
*Mitglied des Aufsichtsrates* 
 
*Persönliche Daten:* 
 
* Geboren am 13.01.1967 
* Nationalität: Deutsch 
 
*Erstbestellung:* 
 
* 06.05.2017 
 
*Ende der aktuellen Bestellung:* 
 
* 04.05.2018 
 
*Weitere Mandate:* 
 
* Mitglied des Aufsichtsrates und des 
  Prüfungsausschusses, UniCredit Bank AG 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
* Seit 2005: Inhaberin des Lehrstuhls für 
             Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung 
             und Controlling, Universität 
             Duisburg-Essen 
* 2004-2005: Inhaberin des Lehrstuhls für 
             Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung 
             und Controlling, Handelshochschule 
             Leipzig 
* 1993-2003: Wissenschaftliche Assistentin am 
             Lehrstuhl für Rechnungswesen und 
             Wirtschaftsprüfung, Universität 
             Wuppertal/Ulm 
* 1997-1998  Unternehmensberaterin bei der 
             Mummert + Partner 
             Unternehmensberatung AG, Hamburg 
* 1993-1997  Wissenschaftliche Referentin am ifo 
             Institut für Wirtschaftsforschung, 
             München 
 
*Ausbildung:* 
 
* 12/2003:   Habilitation Universität Ulm 
* 1993-1996: Promotion Dr. rer. pol., 
             Universität Köln 
* 1987-1993: Studium der Wirtschafts- und 
             Sozialwissenschaften, Universität 
             Augsburg (Abschluss: Diplom)/Wayne 
             State University, Detroit, USA 
             (Abschluss: Master of Arts) 
 
*James Victor Nudo* 
 
*Präsident der DMG MORI USA INC* 
 
*Persönliche Daten:* 
 
* Geboren am 30.05.1954 
* Nationalität: US-amerikanisch 
 
*Weitere Mandate:* 
 
* Keine 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
* Seit 2017: Director, Executive Officer und 
             Präsident der DMG MORI USA INC 
* 2014-2017: Operating Officer und General 
             Manager der Abteilung International 
             Legal & Global Human Resources der 
             DMG MORI CO., LTD. 
* 2012-2014: Director der DMG MORI SEIKI Europe 
             AG; General Manager der 
             internationalen Rechtsabteilung der 
             Mori Seiki Europe AG 
* 2005-2012: General Manager der internationalen 
             Rechtsabteilung der Mori Seiki Co., 
             Ltd. 
* 2003-2005: General Counsel und Vizepräsident 
             für Organisationsentwicklung der 
             Mori Seiki U.S.A., Inc. 
* 1992-2003: General Counsel der Yamazen, Inc. 
 
*Ausbildung:* 
 
* 2000: Masters of Science in 
        Organisationsentwicklung (M.S.O.D.), 
        Loyola University, Chicago, Illinois, 
        USA 
* 1981: Zulassung als Rechtsanwalt (State of 
        Illinois und US Federal Courts) 
* 1981: Juris Doctor (J.D.), Loyola University 
        Law School, Chicago, lllinois, USA 
* 1976: Bachelors of Arts (B.A.), Western 
        Illinois University, Macomb, Illinois, 
        USA 
 
2018-03-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
             Gildemeisterstr. 60 
             33689 Bielefeld 
             Deutschland 
E-Mail:      info@dmgmori.com 
Internet:    https://ag.dmgmori.com 
ISIN:        DE0005878003 
WKN:         587800 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
667683 2018-03-22 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 22, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

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