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Dow Jones News
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DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.05.2018 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 - 
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018 
um 10:00 Uhr 
(Einlass ab 08:30 Uhr) im Congress Center Rosengarten, 
Mozartsaal, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim TAGESORDNUNG 
TOP 1 *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE 
      und des gebilligten Konzernabschlusses, 
      des Berichts über die Lage der 
      Gesellschaft und des Konzerns, des 
      Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
      erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
      Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
      Handelsgesetzbuch, jeweils für das 
      Geschäftsjahr 2017* 
TOP 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns* 
TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Vorstands für das 
      Geschäftsjahr 2017* 
TOP 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2017* 
TOP 5 *Beschlussfassung über die Wahl des 
      Abschlussprüfers und 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für 
      eine etwaige prüferische Durchsicht von 
      unterjährigen Finanzinformationen* 
I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR 
   BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER 
   FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Berichts über die 
   Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   Handelsgesetzbuch, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die Unterlagen sind über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   *www.fuchs.com/gruppe* 
 
   dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2018, zugänglich 
   und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt. 
   Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und den Konzernabschluss bereits gebilligt 
   hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von *EUR 
   125.795.000,00 *wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende   *EUR 
   von EUR 0,90 auf jede der      62.550.000,0 
   69.500.000 Stück               0* 
   dividendenberechtigten 
   Stammaktien 
   Ausschüttung einer Dividende   *EUR 
   von EUR 0,91 auf jede der      63.245.000,0 
   69.500.000 Stück               0* 
   dividendenberechtigten 
   Vorzugsaktien 
   Bilanzgewinn                   *EUR 
                                  125.795.000, 
                                  00* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten 
   für das Geschäftsjahr 2018 und für das erste 
   Quartal 2019 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß 
   Art. 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission (EU Abschlussprüferverordnung), 
   entweder die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, oder die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zur Wahl vorzuschlagen, wobei er eine 
   Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, mitgeteilt hat. Der Prüfungsausschuss 
   hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese 
   frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
   Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 
   16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung 
   genannten Art auferlegt wurde. 
II. *WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR 
    HAUPTVERSAMMLUNG* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung; freie 
   Verfügbarkeit der Aktien* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
   EUR 139.000.000 ist im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt 
   in 139.000.000 Stückaktien mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 
   1,00 je Stückaktie. Hiervon sind 69.500.000 
   Stück Stammaktien und 69.500.000 Stück 
   Vorzugsaktien. Jede der 69.500.000 Stück 
   Stammaktien gewährt in der ordentlichen 
   Hauptversammlung bei den unter 
   Tagesordnungspunkten 2 bis 5 angekündigten 
   Beschlussfassungen eine Stimme. Die 
   Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre 
   können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der ordentlichen 
   Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm- 
   und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre 
   berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes 
   nach Maßgabe von § 19 der Satzung 
   spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des *1. 
   Mai 2018* bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend angegebenen Adresse angemeldet 
   haben: 
 
    *FUCHS PETROLUB SE* 
    *c/o Deutsche Bank AG* 
    *Securities Production* 
    *- General Meetings -* 
    *Postfach 20 01 07* 
    *60605 Frankfurt am Main* 
 
    *Telefax: +49 69 12012-86045* 
    *E-Mail: wp.hv@db-is.com* 
 
   Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag 
   der Hauptversammlung, also ausgestellt auf 
   den *17. April 2018 (Nachweisstichtag)*, 
   00:00 Uhr, zu beziehen. Er ist durch 
   Bestätigung eines zur Verwahrung von 
   Wertpapieren zugelassenen Instituts in 
   Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu 
   erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher 
   oder englischer Sprache verfasst sein. 
 
   Für die Teilnahme an der Versammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär 
   nur derjenige, der den Aktienbesitz 
   nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Versammlung und der Umfang des 
   Stimmrechts richten sich - neben der 
   Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem 
   Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag ist keine Sperre für die 
   Veräußerung von Aktien verbunden. Auch 
   im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
   den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Aktienbesitz zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
   die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
   Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach 
   dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
   und erst danach Aktionär werden, sind für die 
   von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- 
   und stimmberechtigt, soweit sie sich 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
 
   Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für 
   die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Aktionäre werden gebeten, für die 
   Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes 
   Kreditinstitut zugesandten Formulare zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der -2-

Eintrittskartenbestellung auszufüllen und an 
   ihr depotführendes Kreditinstitut rechtzeitig 
   gemäß dessen Vorgaben zurückzusenden. 
   Das depotführende Kreditinstitut wird 
   daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger 
   Übersendung des besonderen Nachweises 
   des Aktienbesitzes bei der vorstehend 
   bezeichneten, zentralen Anmeldestelle der 
   FUCHS PETROLUB SE vornehmen, die die 
   Anmeldung und den besonderen Nachweis des 
   Aktienbesitzes an die Gesellschaft 
   weiterleiten wird. Um den rechtzeitigen 
   Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der 
   oben genannten Adresse Sorge zu tragen. 
 
   Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und 
   des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
   vorstehend bezeichneten, zentralen 
   Anmeldestelle der FUCHS PETROLUB SE werden 
   den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Wir bitten Sie, 
   Verständnis dafür zu haben, dass wir aufgrund 
   der erfahrungsgemäß großen Anzahl 
   von Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung 
   jedem Aktionär nur zwei Eintrittskarten 
   zuschicken können. Zugleich bitten wir Sie, 
   ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der 
   Hauptversammlung einschränken zu wollen, sich 
   frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn Sie 
   eine Teilnahme an der Hauptversammlung 
   ernsthaft beabsichtigen, um die Organisation 
   der Hauptversammlung zu erleichtern. 
 
   Die Eintrittskarte der Stammaktionäre enthält 
   auch ein Formular für die Erteilung einer 
   Vollmacht zur Stimmabgabe bei der 
   Hauptversammlung. 
3. *Stimmrechtsausübung und Vertretung in der 
   Hauptversammlung* 
 
   Stimmberechtigt zu den Tagesordnungspunkten 2 
   bis 5 sind die teilnahmeberechtigten 
   Stammaktionäre. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur 
   Gesellschaft für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den 
   Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des 
   Stimmrechts erbracht hat. Die Gesellschaft 
   ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
   Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises 
   einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. 
 
   Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können 
   Sie persönlich zur Hauptversammlung 
   erscheinen und als Stammaktionär Ihr 
   Stimmrecht selbst ausüben. 
 
   Stammaktionäre, die nicht selbst an der 
   Hauptversammlung teilnehmen wollen oder 
   können, können ihr Stimmrecht unter 
   entsprechender Vollmachtserteilung durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Dabei 
   ist Folgendes zu beachten: 
 
   Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine 
   fristgemäße Anmeldung und der Nachweis 
   des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei 
   Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
   Abs. 8 oder 10 Aktiengesetz (AktG)1 
   gleichgestellten Instituten, Unternehmen und 
   Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
   beachten, die bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir 
   bitten daher Stammaktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 
   AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen 
   oder Personen mit der Stimmrechtsausübung 
   bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden 
   auf die Gesellschaft gemäß Art. 5, Art. 
   9 Abs. 1 lit. c) ii) und Art. 10 SE-VO 
   Anwendung, soweit sich aus speziellen 
   Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt. 
 
   Nachweise über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten können der FUCHS PETROLUB SE 
   an folgende E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden: 
 
   fuchspetrolub-hv2018@computershare.de 
 
   Daneben können Nachweise über die Bestellung 
   eines Bevollmächtigten der FUCHS PETROLUB SE 
   auch unter der folgenden Faxnummer 
   übermittelt werden: +49 89 30903-74675. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
4. *Stimmrechtsvertretung durch 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Als besonderen Service bietet die 
   Gesellschaft wie schon in den Vorjahren ihren 
   Stammaktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte, weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Sollen 
   die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
   so muss der Stammaktionär diesen in jedem 
   Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht 
   ausgeübt werden soll. Ohne Weisung ist die 
   Vollmacht ungültig und das Stimmrecht wird 
   nicht ausgeübt. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen 
   erteilten Weisungen abzustimmen; sie können 
   die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
   ausüben. Bitte beachten Sie, dass die 
   Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu 
   Wortmeldungen oder dem Stellen von Fragen 
   oder von Anträgen entgegennehmen. Die 
   Stimmrechtsvertreter nehmen 
   ausschließlich Weisungen zu den bekannt 
   gemachten Beschlussvorschlägen entgegen, im 
   Übrigen werden sie sich der Stimme 
   enthalten. Diejenigen Stammaktionäre, die den 
   von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
   möchten, können diese in Textform erteilen. 
   Dafür kann das Formular verwendet werden, das 
   den Stammaktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandt wird. Nähere 
   Einzelheiten zur Anmeldung und zur 
   Vollmachtserteilung sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   *www.fuchs.com/gruppe* 
 
   dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2018, einsehbar. 
   Um die rechtzeitige Zusendung der 
   Eintrittskarte zu ermöglichen, sollte die 
   Bestellung möglichst frühzeitig bei der 
   Depotbank eingehen. 
 
   Im Falle der Bevollmächtigung der von der 
   Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung 
   sind Vollmacht und Weisungen in Textform bis 
   zum Ablauf (24:00 Uhr) des 7. Mai 2018 
   (Zugang) an die nachfolgend genannte 
   Anschrift zu übermitteln: 
 
    *FUCHS PETROLUB SE* 
    *c/o Computershare Operations Center* 
    *80249 München* 
 
    *Telefax-Nr. +49 89 30903-74675* 
    *E-Mail: 
    fuchspetrolub-hv2018@computershare.de* 
 
   Auch nach Vollmachtserteilung an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   können angemeldete Stammaktionäre persönlich 
   an der Hauptversammlung teilnehmen. Die 
   persönliche Anmeldung durch den Stammaktionär 
   oder einen von ihm bevollmächtigten Dritten 
   am 8. Mai 2018 an der Zugangskontrolle zur 
   Hauptversammlung gilt als Widerruf der an die 
   von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und 
   Weisungen. 
 
   Auf die Möglichkeit der Bevollmächtigung der 
   von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter während der 
   Hauptversammlung wird hingewiesen. 
5. *Übertragung der Hauptversammlung im 
   Internet* 
 
   Die einleitenden Worte des 
   Versammlungsleiters sowie die Rede des 
   Vorstandsvorsitzenden werden am Tag der 
   Hauptversammlung ab ca. 10:00 Uhr in voller 
   Länge live auf unserer Internetseite unter 
 
   *www.fuchs.com/gruppe* 
 
   dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2018, übertragen. 
6. *Anträge, Wahlvorschläge, Anfragen und 
   Auskunftsverlangen (Angaben zu den Rechten 
   der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 
   SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 
   sowie nach §§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG)* 
 
   *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung 
   gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 
   50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des 
   Grundkapitals, das entspricht 6.950.000 
   Stückaktien, oder den anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, das 
   entspricht 500.000 Stückaktien, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich 
   an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
   und müssen der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
   dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
   Zugangstermin ist also der 7. April 2018, 
   24:00 Uhr. Später zugegangene 
   Ergänzungsverlangen werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Die Gesellschaft bittet darum, etwaige 
   Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu 
   richten: 
 
    *FUCHS PETROLUB SE* 
    *Vorstand* 
    *Friesenheimer Str. 17* 
    *68169 Mannheim* 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
   bereits mit der Einberufung bekanntgemacht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

wurden - unverzüglich nach Zugang des 
   Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht 
   und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
   werden außerdem unter der 
   Internetadresse 
 
   *www.fuchs.com/gruppe* 
 
   dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2018, 
   veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   *Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG* 
 
   *Gegenanträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 
   AktG)* 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
   Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu 
   stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft 
   unter der nachstehend angegebenen Adresse 
   mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei 
   der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, 
   also spätestens am 23. April 2018, 24:00 Uhr, 
   zugegangen sind, werden einschließlich 
   des Namens des Aktionärs, der Begründung und 
   einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung 
   unverzüglich über die Internetseite 
 
   *www.fuchs.com/gruppe* 
 
   dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2018, zugänglich 
   gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 3 AktG). 
 
   In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, 
   bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und 
   dessen Begründung nicht über die 
   Internetseite zugänglich gemacht werden 
   müssen. 
 
   Für die Übermittlung von Gegenanträgen 
   (nebst Begründung) ist folgende Adresse 
   maßgeblich: 
 
    *FUCHS PETROLUB SE* 
    *Investor Relations* 
    *Friesenheimer Straße 17* 
    *68169 Mannheim* 
 
    *Telefax-Nr. +49 621 3802-7274* 
    *E-Mail: ir@fuchs-oil.de* 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge werden 
   nicht berücksichtigt. Gegenanträge sind nur 
   dann gestellt, wenn sie während der 
   Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht 
   eines jeden Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne 
   vorherige und fristgerechte Übermittlung 
   an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt 
   der Übersendung des Gegenantrags 
   bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen. 
 
   *Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)* 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
   Hauptversammlung Wahlvorschläge zu 
   Tagesordnungspunkt 5 zu machen. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
   Gesellschaft unter der nachstehend 
   angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor 
   der Hauptversammlung, wobei der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
   nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 
   23. April 2018, 24:00 Uhr, zugegangen sind, 
   werden einschließlich einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich 
   über die Internetseite 
 
   *www.fuchs.com/gruppe* 
 
   dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2018, zugänglich 
   gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden 
   nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, 
   den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
   vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 
   Satz 3 i. V. m. § 124 Abs. 3 AktG). Anders 
   als Gegenanträge im Sinne von § 126 Abs. 1 
   AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet 
   zu werden. 
 
   Nach § 127 Satz 1 in Verbindung mit § 126 
   Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren 
   Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die 
   Internetseite zugänglich gemacht werden 
   müssen. 
 
   Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen 
   ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
    *FUCHS PETROLUB SE* 
    *Investor Relations* 
    *Friesenheimer Straße 17* 
    *68169 Mannheim* 
 
    *Telefax-Nr. +49 621 3802-7274* 
    *E-Mail: ir@fuchs-oil.de* 
 
   Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden 
   nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden 
   Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Wahlvorschläge zu dem entsprechenden 
   Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige und 
   fristgerechte Übermittlung an die 
   Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt 
   der Übersendung des Wahlvorschlags 
   bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen. 
 
   *Anfragen* 
 
   Auch Aktionäre, die Anfragen zur ordentlichen 
   Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese 
   an die vorgenannte Adresse zu richten. 
 
   *Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 
   AktG)* 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf 
   Verlangen in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
   ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft 
   zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
   die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
   (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). 
   Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im 
   Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
   Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher 
   ausgeführten Voraussetzungen darf der 
   Vorstand die Auskunft verweigern. Nach § 21 
   Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der 
   Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das 
   Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen zu beschränken. 
 
   *Weitere Hinweise* 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre gemäß Art. 56 Satz 2 und 
   Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 
   Abs. 2 sowie den §§ 126 Abs. 1, 127 und 131 
   Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
 
   *www.fuchs.com/gruppe* 
 
   dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2018, abrufbar. 
7. *Unterlagen und Informationen zur 
   Hauptversammlung* 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und 
   Anträge von Aktionären sowie weitere 
   Informationen, insbesondere zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung, liegen von der Einberufung 
   der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der FUCHS PETROLUB SE, 
   Friesenheimer Str. 17, 68169 Mannheim, zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die 
   vorgenannten Unterlagen sowie die 
   Informationen nach § 124a AktG sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an ebenfalls 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   *www.fuchs.com/gruppe* 
 
   dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2018, zugänglich. 
   Dort stehen außerdem im Anschluss an die 
   Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse 
   zur Verfügung. Die Unterlagen liegen auch in 
   der Hauptversammlung zur Einsicht der 
   Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
   zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir 
   an die Abteilung Investor Relations unter den 
   vorgenannten Kontaktdaten zu richten. 
 
Diese Einberufung ist am 23. März 2018 im 
Bundesanzeiger bekanntgemacht worden. Am selben Tag ist 
die Einberufung Medien zur Veröffentlichung in der 
Europäischen Union i.S.d. § 121 Abs. 4a AktG zugeleitet 
worden. 
 
Mannheim, im März 2018 
 
*FUCHS PETROLUB SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-03-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FUCHS PETROLUB SE 
             Friesenheimer Str. 17 
             68169 Mannheim 
             Deutschland 
Telefon:     +49 621 3802 1201 
Fax:         +49 621 3802 7174 
E-Mail:      ir@fuchs-oil.de 
Internet:    http://www.fuchs.com/gruppe 
ISIN:        DE0005790406, DE0005790430 
WKN:         579040, 579043 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt XETRA 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
668197 2018-03-23 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

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