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DGAP-Adhoc: RIB Software SE: RIB Software beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (deutsch)

RIB Software SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

DGAP-Ad-hoc: RIB Software SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
RIB Software SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

22.03.2018 / 17:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) RIB Software SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Stuttgart, 22. März 2018 - Der Verwaltungsrat der RIB Software SE, Stuttgart (ISIN DE000A0Z2XN6) (die "Gesellschaft"), hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 46.845.657,00 um bis zu EUR 4.684.565,00 auf bis zu EUR 51.530.222,00 durch Ausgabe von bis zu 4.684.565 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 voll dividendenberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens qualifizierten Anlegern im Sinne von § 2 Nr. 6 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Rule 903 oder Rule 904 der Regulation S des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") sowie sogenannten Qualified Institutional Buyers im Sinne der Rule 144A des Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten werden. Die Platzierung beginnt unmittelbar nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt und im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen werden. Die Preisfestsetzung für die Neuen Aktien erfolgt voraussichtlich am 23. März 2018, die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt am oder um den 28. März 2018. Bei einem soliden Barmittelbestand von rund EUR 135 Mio. (Stand 31. Dezember 2017) strebt die Gesellschaft an, kontinuierlich EUR 100 Mio. in bar zu halten, was das Image der Gesellschaft im Markt als glaubwürdige, zuverlässige und langfristige Technologieanbieterin für ihre großen Unternehmenskunden und strategischen Initiativpartner wie Flex und Microsoft unterstreicht. Der Betrag von bis zu EUR 35 Mio. ist zur Unterstützung der Akquisitionsstrategie der Gesellschaft vorgesehen, Unternehmen mit ergänzenden Technologien zu iTWO, wie z.B. Facility Management, aus den derzeit verfügbaren liquiden Mitteln zu finanzieren. Um das Wachstum der Gesellschaft weiter zu beschleunigen, strebt das Management nun erhebliche Investitionen in Managed Services Provider (MSPs) an, die Cloud-Infrastruktur (Infrastructure as a Service) für andere Unternehmen über das Internet einrichten, verwalten und die dazugehörigen Dienstleistungen als Frontend für MTWO-Cloud erbringen. Unter Berücksichtigung des Ziels, einen stabilen Barmittelbestand von rund EUR 100 Mio. zu halten, hat die Gesellschaft daher beschlossen, das notwendige Kapital über die geplante Kapitalerhöhung zu beschaffen, um den Nettoerlös in eine Reihe von MSPs weltweit zu investieren. Damit soll diesen MSPs das notwendige Kapital zur Verfügung gestellt werden, um insbesondere Industrieexpertise aufzubauen. Die MSPs werden der Gesellschaft einen neuen Absatzkanal und einen neuen Wachstumspfad eröffnen, da sie wahrscheinlich als Multiplikator für die iTWO-Technologie der Gesellschaft dienen werden, indem neue Regionen abgedeckt, die Position der Gesellschaft in bestehenden Märkten gestärkt und ein neues Dienstleistungsangebot angeboten wird. Zudem werden die MSPs die Markteinführungsstrategie der Gesellschaft erweitern. Die Gesellschaft hat für einen sechsmonatigen Zeitraum Lock-up-Beschränkungen vorbehaltlich der üblichen Ausnahmen vereinbart. Der erste Handelstag für die Neuen Aktien wird voraussichtlich am 28. März 2018 sein. Mitteilende Person: Dina Schmid Disclaimer Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Insbesondere stellt dieses Dokument weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien der RIB Software SE (die "Aktien") dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem U. S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") befreit. Die Aktien sind nicht, und werden nicht, gemäß dem Securities Act registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) Investment Professionals im Sinne von Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" usw.) (alle diese Personen zusammen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und darf nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind, verwendet werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils "Relevanter Mitgliedstaat"), ist diese Veröffentlichung und ein etwa nachfolgendes Angebot ausschließlich an Personen gerichtet, die als ,qualifizierte Anleger' im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger") anzusehen sind. In diesem Zusammenhang bezeichnet der Ausdruck "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung, und schließt die Maßnahmen zur Umsetzung in dem Relevanten Mitgliedstaat ein. Es wurden keine Maßnahmen unternommen, die dazu führen könnten, dass ein Angebot der Aktien oder der Besitz oder die Weiterleitung dieser Veröffentlichung in anderen Jurisdiktionen, in denen dafür besondere Voraussetzungen zu erfüllen sind, zulässig wäre. Personen, die in den Besitz dieser Veröffentlichung gelangen, sind gehalten, sich selbst über derartige Voraussetzungen zu informieren und diese zu beachten.
22.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: RIB Software SE Vaihinger Str. 151 70567 Stuttgart Deutschland Telefon: +49 (0)711-7873-0 Fax: +49 (0)711-7873-311 E-Mail: info@rib-software.com Internet: www.rib-software.com ISIN: DE000A0Z2XN6 WKN: A0Z2XN Indizes: TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
667699 22.03.2018 CET/CEST

ISIN DE000A0Z2XN6

AXC0374 2018-03-22/17:38

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