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DGAP-News: ElringKlinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-03 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ElringKlinger AG Dettingen/Erms ISIN DE 0007856023 / WKN 785 602 Einladung zur 113. ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, zu unserer 113. ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 16. Mai 2018, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im Hegelsaal des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle Stuttgart, Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart, laden wir Sie hiermit herzlich ein. *Tagesordnungspunkt 1* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289a Abs. 1, 315a Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungsberichts Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. Ferner werden diese in der Hauptversammlung zugänglich sein. *Tagesordnungspunkt 2* *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 31.679.995,00 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 63.359.990 Stück x 0,50 Euro/Aktie = 31.679.995,00 Euro Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 22. Mai 2018, fällig. *Tagesordnungspunkt 3* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten. *Tagesordnungspunkt 4* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten. *Tagesordnungspunkt 5* *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.* Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2019, sofern diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. *Teilnahmebedingungen* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der ElringKlinger AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung, damit am 16. Mai 2018, im Aktienregister eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung bis zum Ablauf des *9. Mai 2018* bei Hauptversammlung ElringKlinger AG c/o Computershare Operations Center, 80249 München, Fax: +49 89 30903-74675, E-Mail: anmeldestelle@computershare.de vorliegt. Die Anmeldung hat in Textform zu erfolgen. *Umschreibungsstopp* Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 9. Mai 2018 24:00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 9. Mai 2018. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 63.359.990 Euro. Von den insgesamt ausgegebenen 63.359.990 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und stimmberechtigt. *Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* - *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Ergänzungen zur Tagesordnung können von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangt werden. Das Verlangen muss schriftlich erfolgen und mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also am *15. April 2018*, bei der Gesellschaft eingehen. Jedem Verlangen muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. - *Alternative Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß § 127 AktG und Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG* Aktionäre der Gesellschaft können zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats alternative Wahlvorschläge und Gegenanträge zu bestimmten Beschlussvorschlägen der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Die Wahlvorschläge und/oder Gegenanträge müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also am 1. Mai 2018, bei der Gesellschaft eingehen, damit diese von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden können. Die Ergänzungsverlangen sollen der Gesellschaft, Anträge und Wahlvorschläge können der Gesellschaft ausschließlich unter folgender Anschrift zugeleitet werden: ElringKlinger AG, Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, Fax +49 7123 724-858279. Solche Anträge werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. - *Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand gemäß § 131 Abs. 1 AktG Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. *Ausübung des Stimmrechts und Bevollmächtigung* Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten selbst rechtzeitig innerhalb der oben genannten Frist und unter der oben genannten Anschrift anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, die übersandten Anmeldeformulare an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zusammen mit ihren jeweiligen Weisungen zu senden, damit sich der Bevollmächtigte rechtzeitig bis zum *9. Mai 2018* bei Hauptversammlung ElringKlinger AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, Fax +49 89 30903-74675, E-Mail anmeldestelle@computershare.de anmelden kann. Ist ein Kreditinstitut als Treuhänder im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht und die Weisungen hierzu müssen in Textform an die von der Gesellschaft angegebene Stelle rechtzeitig bis zum *9. Mai 2018* übermittelt werden. *Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* Der vollständige Wortlaut der Tagesordnung mit den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Beschlussfassung, den Berichten des Vorstands sowie den vorgenannten Teilnahmebedingungen und einer Adresse für
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April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)