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DGAP-HV: ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ElringKlinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.05.2018 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-03 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ElringKlinger AG Dettingen/Erms ISIN DE 0007856023 / 
WKN 785 602 Einladung zur 113. ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, 
 
zu unserer 113. ordentlichen Hauptversammlung am 
Mittwoch, den 16. Mai 2018, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 
Uhr), im Hegelsaal des Kultur- und Kongresszentrums 
Liederhalle Stuttgart, Berliner Platz 1-3, 70174 
Stuttgart, laden wir Sie hiermit herzlich ein. 
 
*Tagesordnungspunkt 1* 
 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen 
Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die 
ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2017, des 
Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben 
des Vorstands gemäß den §§ 289a Abs. 1, 315a 
Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
des Corporate-Governance- und des Vergütungsberichts 
 
Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des 
Vorstands für die Gewinnverwendung sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations 
bzw. Hauptversammlung abrufbar. Ferner werden diese in 
der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
*Tagesordnungspunkt 2* 
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
2017.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
31.679.995,00 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je 
dividendenberechtigter Stückaktie 
 
63.359.990 Stück x 0,50 Euro/Aktie = 31.679.995,00 Euro 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der 
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
heißt am 22. Mai 2018, fällig. 
 
*Tagesordnungspunkt 3* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten. 
 
*Tagesordnungspunkt 4* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zu 
entlasten. 
 
*Tagesordnungspunkt 5* 
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2018.* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines 
Prüfungsausschusses vor, die 
 
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Stuttgart, 
 
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 
das Geschäftsjahr 2018 sowie für die prüferische 
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
Geschäftsjahr 2018 sowie für das erste Quartal des 
Geschäftsjahres 2019, sofern diese einer prüferischen 
Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der 
ElringKlinger AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
am Tag der Hauptversammlung, damit am 16. Mai 2018, im 
Aktienregister eingetragen sind und sich so angemeldet 
haben, dass ihre Anmeldung bis zum Ablauf des *9. Mai 
2018* bei 
 
Hauptversammlung ElringKlinger AG 
c/o Computershare Operations Center, 
80249 München, 
Fax: +49 89 30903-74675, 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
vorliegt. Die Anmeldung hat in Textform zu erfolgen. 
 
*Umschreibungsstopp* 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das 
Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand 
zum Anmeldeschluss am 9. Mai 2018 24:00 Uhr 
entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit 
Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende 
des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). 
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag 
(sogenannter Technical Record Date) ist daher der 
Ablauf des 9. Mai 2018. Erwerber von Aktien der 
Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
eingetragen sind, werden daher gebeten, 
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 
63.359.990 Euro. Von den insgesamt ausgegebenen 
63.359.990 Stückaktien sind im Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
*Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
- *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
  Abs. 2 AktG* 
 
  Ergänzungen zur Tagesordnung können von 
  Aktionären, deren Anteile zusammen den 
  zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
  anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
  verlangt werden. Das Verlangen muss 
  schriftlich erfolgen und mindestens 30 Tage 
  vor der Hauptversammlung, also am *15. April 
  2018*, bei der Gesellschaft eingehen. Jedem 
  Verlangen muss eine Begründung oder eine 
  Beschlussvorlage beiliegen. 
- *Alternative Wahlvorschläge zur Wahl des 
  Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des 
  Aufsichtsrats gemäß § 127 AktG und 
  Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG* 
 
  Aktionäre der Gesellschaft können zur Wahl des 
  Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des 
  Aufsichtsrats alternative Wahlvorschläge und 
  Gegenanträge zu bestimmten 
  Beschlussvorschlägen der Tagesordnung 
  übersenden. Gegenanträge müssen mit einer 
  Begründung versehen sein. Die Wahlvorschläge 
  und/oder Gegenanträge müssen mindestens 14 
  Tage vor der Hauptversammlung, also am 1. Mai 
  2018, bei der Gesellschaft eingehen, damit 
  diese von der Gesellschaft zugänglich gemacht 
  werden können. 
 
  Die Ergänzungsverlangen sollen der 
  Gesellschaft, Anträge und Wahlvorschläge 
  können der Gesellschaft ausschließlich 
  unter folgender Anschrift zugeleitet werden: 
  ElringKlinger AG, Hauptversammlung, 
  Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, 
  Fax +49 7123 724-858279. Solche Anträge werden 
  bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen 
  entsprechend den gesetzlichen Vorgaben 
  veröffentlicht und sind auf der Internetseite 
  der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. 
  Hauptversammlung abrufbar. Eventuelle 
  Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
  unter der genannten Internetadresse 
  veröffentlicht. 
- *Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
  In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär 
  oder Aktionärsvertreter vom Vorstand 
  gemäß § 131 Abs. 1 AktG Auskunft über 
  Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
  rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
  Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie 
  die Lage des Konzerns und der in den 
  Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
  verlangen, soweit die Auskunft zur 
  sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands 
  der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
*Ausübung des Stimmrechts und Bevollmächtigung* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung ausüben lassen. In diesem Fall 
sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch 
die Bevollmächtigten selbst rechtzeitig innerhalb der 
oben genannten Frist und unter der oben genannten 
Anschrift anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in 
diesem Fall, die übersandten Anmeldeformulare an einen 
Bevollmächtigten ihres Vertrauens zusammen mit ihren 
jeweiligen Weisungen zu senden, damit sich der 
Bevollmächtigte rechtzeitig bis zum *9. Mai 2018* bei 
Hauptversammlung ElringKlinger AG, c/o Computershare 
Operations Center, 80249 München, Fax +49 89 
30903-74675, E-Mail anmeldestelle@computershare.de 
anmelden kann. 
 
Ist ein Kreditinstitut als Treuhänder im Aktienregister 
eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, 
die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung 
des Aktionärs ausüben. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der 
Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht und die 
Weisungen hierzu müssen in Textform an die von der 
Gesellschaft angegebene Stelle rechtzeitig bis zum *9. 
Mai 2018* übermittelt werden. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Der vollständige Wortlaut der Tagesordnung mit den 
Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats für die 
Beschlussfassung, den Berichten des Vorstands sowie den 
vorgenannten Teilnahmebedingungen und einer Adresse für 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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