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DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in 
Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
OHB SE Bremen ISIN DE0005936124 
WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
zu der am Donnerstag, dem 24. Mai 2018, um 10:00 Uhr, 
im ATLANTIC Hotel Universum, Wiener Straße 4, 
28359 Bremen, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung *ein. 
 
Tagesordnung 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
  des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie 
  der Lageberichte für die OHB SE und den Konzern 
  für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
  Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und 
  des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
  Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
  Handelsgesetzbuch* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  am Sitz der Gesellschaft, 
  Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 
  Bremen, und im Internet unter 
 
  http://www.ohb.de 
 
  eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
  auf Wunsch auch kostenlos zugesandt. 
 
  Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
  aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
  2017 sowie den Konzernabschluss zum 31. 
  Dezember 2017 in seiner Sitzung am 20.03.2018 
  gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
  gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer 
  Feststellung des Jahresabschlusses bzw. 
  Billigung des Konzernabschlusses durch die 
  Hauptversammlung bedarf es mithin nicht, 
  weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
  Beschlussfassung erfolgt. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
  Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des 
  Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 
  12.883.039,50 wie folgt zu verwenden: 
 
  Ausschüttung einer         EUR 6.955.040,00 
  Dividende von EUR 0,40 auf 
  jede dividendenberechtigte 
  Stückaktie 
  (17.387.600 Stückaktien) 
  Vortrag auf neue Rechnung  EUR 5.927.999,50 
  Bilanzgewinn               EUR 12.883.039,50 
 
  Bei den angegebenen Beträgen für die 
  Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue 
  Rechnung sind die im Zeitpunkt des 
  Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung 
  dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. 
  Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
  Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der 
  Einberufung der Hauptversammlung) sind 
  gemäß § 71b Aktiengesetz nicht 
  dividendenberechtigt. 
 
  Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von 
  der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
  Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
  Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, 
  größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt 
  des Gewinnverwendungsvorschlages der 
  Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der 
  insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende 
  Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die 
  Differenz an Aktien entfällt. Der in den 
  Vortrag auf neue Rechnung einzustellende Betrag 
  verändert sich gegenläufig um den gleichen 
  Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro 
  dividendenberechtigter Stückaktie bleibt 
  hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird 
  gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter 
  Beschlussvorschlag unterbreitet werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2017* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
  erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2017* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
  erteilen. 
5 *Bestätigungsbeschlussfassung über die 
  Bestellung des Abschlussprüfers und des 
  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2018* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
  PricewaterhouseCoopers GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
6 *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
  zur Erweiterung des Aufsichtsrats* 
 
  Der Aufsichtsrat der OHB SE setzt sich 
  gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in 
  Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der 
  Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
  Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
  Gesellschaft (SE), (SE-VO), § 17 
  SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz 
  1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) 
  aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden 
  Mitgliedern zusammen. 
 
  Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft 
  besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er ist 
  nur beschlussfähig, wenn mindestens drei 
  Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen 
  (§§ 95, 108 Abs.2 Satz 3 AktG). Vorstand und 
  Aufsichtsrat sehen die Notwendigkeit einer 
  Erweiterung der Mitgliederzahl des 
  Aufsichtsrates gegeben, um die 
  Beschlussfähigkeit und damit die Wahrnehmung 
  der Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates für den 
  Fall der unerwarteten Verhinderung eines 
  Aufsichtsratsmitglieds sicherzustellen. Darüber 
  hinaus dient die beabsichtigte Erweiterung des 
  Gremiums der Verbreiterung des Kompetenzprofils 
  und der Erhöhung der Diversität. Sie soll 
  sowohl der wachsenden Komplexität im operativen 
  Geschäft und der zunehmenden multidimensionalen 
  Strategieentwicklung Rechnung tragen. Der 
  Aufsichtsrat soll daher auf vier von der 
  Hauptversammlung zu wählende Mitglieder 
  erweitert werden. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
  wie folgt zu beschließen: 
 
  § 11 Abs. (1) der Satzung wird geändert und wie 
  folgt neu gefasst: 
 
  'Der Aufsichtsrat besteht aus vier 
  Mitgliedern.' 
 
  Der Vorstand wird angewiesen, die 
  Satzungsänderung unmittelbar nach Beendigung 
  der Hauptversammlung am 24. Mai 2018 zur 
  Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 
7 *Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
  Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene 
  Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier 
  Mitglieder wird wirksam, wenn die 
  Satzungsänderung beschlossen und im 
  Handelsregister eingetragen ist. 
 
  Der Aufsichtsrat der OHB SE setzt sich dann 
  gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in 
  Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der 
  Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
  Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
  Gesellschaft (SE), (SE-VO), § 17 
  SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz 
  1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) 
  aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden 
  Mitgliedern zusammen. 
 
  Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des 
  Aufsichtsratsmitgliedes an den Wahlvorschlag 
  nicht gebunden. 
 
  Zur Besetzung dieses künftigen weiteren 
  Aufsichtsratspostens soll schon auf dieser 
  Hauptversammlung ein weiteres Mitglied in den 
  Aufsichtsrat gewählt werden. Dessen Amtszeit 
  beginnt allerdings erst, wenn die Erweiterung 
  des Aufsichtsrats wirksam ist. 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, aufschiebend 
  bedingt auf das Wirksamwerden der 
  Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 
  6 
 
  Herrn Ingo Kramer, Diplom-Wirtschaftsingenieur 
  und Gesellschafter der Kramer GmbH & Co. KG, 
  Bremerhaven, 
 
  mit Wirkung ab dem Eintritt der Bedingung für 
  die Zeit bis zur Beendigung der 
  Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
  Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den 
  Aufsichtsrat zu wählen. 
 
  *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
  Nachfolgend ist angegeben, in welchen 
  Unternehmen Herr Ingo Kramer Mitglied eines 
  anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats 
  oder Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
  ausländischen Kontrollgremiums ist: 
 
  (1) Lenze SE, Aerzen, Mitglied des 
      Aufsichtsrats 
 
  Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
  Corporate Governance Kodex: 
 
  Es bestehen keine persönlichen oder 
  geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Ingo 
  Kramer und der Gesellschaft, den Organen der 
  Gesellschaft und einem wesentlich an der 
  Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen 
  wesentlichen und nicht nur vorübergehenden 
  Interessenkonflikt begründen können. 
 
  Ausführliche Informationen zum Kandidaten für 
  die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
  (Lebenslauf) finden sich auf der Internetseite 
  der Gesellschaft. Weitere Informationen zu den 
  Aufsichtsräten finden Sie unter 
 
  https://www.ohb.de/de/unternehmen/aufsichtsrat/ 
 
  Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
  5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
  vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat 
  den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
  Durch seine vorherige Tätigkeit als 
  geschäftsführender Gesellschafter der im 
  Anlagenbau tätigen Firmengruppe J. Heinr. 
  Kramer, Bremerhaven und in Aufsichtsgremien 
  anderer Gesellschaften verfügt Herr Kramer über 
  die notwendige eigene Erfahrung mit und das 
  Gespür für die Spezifika der Führung von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

Familienunternehmen. Seine bundesweite 
  Vernetzung als Präsident der Bundesvereinigung 
  der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) 
  erweitert die Kompetenzbreite des Gremiums. 
  Hinzu kommt das in seiner Qualifikation als 
  Wirtschaftsingenieur liegende Verständnis sowie 
  die Affinität zu den High-Tech Produkten der 
  Raumfahrt. 
 
*Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet 
und ihre Berechtigung durch einen durch das 
depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf 
Donnerstag, den 3. Mai 2018, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz 
der Gesellschaft, beziehen und der Gesellschaft ebenso 
wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter 
folgender Adresse bis spätestens Donnerstag, den 17. 
Mai 2018, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
zugehen: 
 
OHB SE 
c/o DZ-Bank vertr. durch die dwpbank 
DSHVG 
Landsberger Straße 187 
80687 München 
Fax: +49 (0)69 / 5099 1110 
E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer 
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch 
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei 
Stimmrechtsvertretung* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch die depotführende Bank, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach 
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch 
diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen 
bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 AktG 
gleichgestellte Institution oder Person mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher 
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
OHB SE 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 / 8896906 55 
E-Mail: ohb@better-orange.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter 
 
http://www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten 
lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den 
Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern 
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 
Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen 
und Fragen ist nicht möglich. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 
werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter 
 
http://www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit 
Ablauf des 23. Mai 2018 bei der oben genannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 AktG, Art. 56 S. 2 und 3. 
SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG, § 50 SEAG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
(5%) des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 873.405 
Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
(dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem 
Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis 
zum 23. April 2018, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen: 
 
OHB SE 
Vorstand 
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
28359 Bremen 
Telefax: +49 (0)421 / 2020 613 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
 
http://www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats und des 
Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit 
einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten 
an: 
 
OHB SE 
Vorstand 
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
28359 Bremen 
Telefax: +49 (0)421 / 2020 613 
ir@ohb.de 
 
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem 
Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu 
einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 
Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 
Aktiengesetz einschließlich einer Begründung 
(diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 
Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
 
http://www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' veröffentlichen, wenn sie der 
Gesellschaft spätestens bis zum 9. Mai 2018, 24:00 Uhr 
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben 
genannten Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse 
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine 
Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 
127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig 
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären bleiben unberücksichtigt. 
 
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 
Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine 
Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie aus insgesamt mehr als 
5.000 Zeichen besteht. Der Vorstand braucht 
Wahlvorschläge von Aktionären, außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 
S. 4 AktG enthalten. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vor der 
Hauptversammlung fristgerecht übermittelt worden sind, 
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn 
sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt 
werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten bzw. zur Wahl des Abschlussprüfers 
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung 
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist und ein gesetzliches 
Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern. 
 
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 
Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 
AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter 
 
http://www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über 
die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie 
weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft 
 
http://www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die 
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Gemäß § 49 WpHG wird mitgeteilt, dass zum 
Zeitpunkt der Einberufung das Grundkapital der OHB SE 
EUR 17.468.096,00 beträgt und in ebenso viele 
nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie 
gewährt ein Stimmrecht. 
 
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 80.496 eigene Aktien. Hieraus stehen 
ihr keine Rechte zu. 
 
Bremen, im April 2018 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: OHB SE 
             Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
             28359 Bremen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 421 2020720 
E-Mail:      ir@ohb.de 
Internet:    https://www.ohb.de/de/investor-relations/ 
ISIN:        DE0005936124 
WKN:         593612 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
674515 2018-04-13 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 13, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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