Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 28.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Spezial am Donnerstag: Rallye II. - Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
150 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: 3W Power S.A. / AEG Power Solutions: -2-

DJ DGAP-HV: 3W Power S.A. / AEG Power Solutions: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 3W Power S.A. / AEG Power Solutions / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
3W Power S.A. / AEG Power Solutions: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Luxemburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-19 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
3W Power S.A. 
Société anonyme Sitz: 19, rue Eugène Ruppert 
L-2453 Luxemburg 
R.C.S. Luxemburg B 153423 
(die '*Gesellschaft*') 
 
Sehr geehrte Aktionärin, 
sehr geehrter Aktionär, 
 
wir möchten Ihnen mitteilen, dass das erforderliche Quorum für die außerordentliche Hauptversammlung der 
Aktionäre der 3W Power S.A., einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht (_société anonyme_) mit 
Gesellschaftssitz in rue Eugène Ruppert 19, L-2453 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister (_Registre 
de Commerce et des Sociétés_) unter der Nummer B 153423 (die '*Gesellschaft*'), die am 17. April 2018 stattfinden 
sollte, nicht erreicht wurde. Folglich hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen, die 
außerordentliche Hauptversammlung (die '*AHV*' oder '*Versammlung*') der Aktionäre der Gesellschaft zu einem 
zweiten Termin einzuladen, die am 9. Mai 2018 um 11:00 Uhr MESZ vor einem Luxemburger Notar im Alvisse Parc Hotel: 
 
120 Route d'Echternach 
L-1453 Luxembourg 
Großherzogtum Luxemburg 
 
stattfindet, um über Folgendes zu beraten und abzustimmen: 
 
A. *Tagesordnung - Außerordentliche 
   Hauptversammlung (in ein notarielles 
   Protokoll aufzunehmen)* 
1. Anerkennung und Genehmigung - soweit 
   erforderlich - eines Sonderberichts, erstellt 
   durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft 
   (der '*Verwaltungsratsbericht*') vom 13. März 
   2018, über die Rechtfertigungen und 
   Erläuterungen bezüglich (i) der 
   vorgeschlagenen Herabsetzung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro 
   (EUR 0,-) unter dem nachstehenden 
   Tagesordnungspunkt 2, (ii) des Ausschlusses 
   der vorrangigen Bezugsrechte existierender 
   Aktionäre der Gesellschaft zum Zweck der 
   nachstehend unter Tagesordnungspunkt 4 
   genannten Kapitalerhöhung gemäß Artikel 
   420-26 des Gesetzes vom 10. August 1915 über 
   Handelsgesellschaften, in der jeweils 
   gültigen Fassung (das '*Aktiengesetz*'), 
   (iii) der Änderung und Erhöhung des 
   genehmigten Kapitals der Gesellschaft 
   gemäß Artikel 420-26 des Aktiengesetzes 
   sowie inklusive der Bestätigung des 
   Verwaltungsrats, dass die aufgelaufenen 
   Verluste der Gesellschaft mindestens dem 
   Betrag der nachstehend näher beschriebenen 
   Kapitalherabsetzung entsprechen. 
2. Zustimmung zur Herabsetzung des Grundkapitals 
   der Gesellschaft in Höhe von derzeit 
   achthundertsiebenunddreißigtausend 
   siebenunddreißig Euros und drei 
   Eurocents (EUR 837.037,03) um einen Betrag 
   von achthundertsiebenunddreißigtausend 
   siebenunddreißig Euros und drei 
   Eurocents (EUR 837.037,03) auf null Euro (EUR 
   0,-) durch Einziehung von dreiundachtzig 
   Millionen 
   siebenhundertdreitausendsiebenhundertdrei 
   (83.703.703) voll eingezahlten Aktien mit 
   einem jeweiligen Nominalwert von einem 
   Eurocent (EUR 0,01), um in Höhe desselben 
   Betrags Verluste der Gesellschaft zu decken 
   und mit der Konsequenz, dass den Aktionären 
   das eingebrachte Kapital nicht zurückgezahlt 
   wird. 
3. Zustimmung zur Änderung des Nominalwerts 
   der Aktien der Gesellschaft von einem 
   Eurocent (EUR 0,01) auf ein Euro (EUR 1,-) 
   pro Aktie, sodass sich das Grundkapital 
   künftig aus Namensaktien mit einem jeweiligen 
   Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) 
   zusammensetzt. 
4. Zustimmung zum Ausschluss jeglicher 
   vorrangiger Bezugsrechte und zur Erhöhung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 
   null Euro (EUR 0,-) um einen Betrag von 
   vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-) auf 
   vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-) durch 
   Ausgabe von vierhunderttausend (400.000) 
   Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von 
   einem Euro (EUR 1,-) gegen Barzahlung und den 
   weiteren, in der abzuändernden Satzung der 
   Gesellschaft niedergelegten Eigenschaften und 
   die im Rahmen dieser Kapitalerhöhung aus dem 
   gegenwärtigen Aktionärskreis zu zeichnen und 
   übernehmen sind. 
5. Zustimmung zur Änderung und Erhöhung des 
   genehmigten Kapitals der Gesellschaft von 
   derzeit einer Million fünfhunderttausend Euro 
   (EUR 1.500.000,-) um einen Betrag von sechs 
   Millionen siebzigtausend siebenhundert 
   siebenundachtzig Euro (EUR 6.070.787,-) auf 
   den Betrag von sieben Millionen fünfhundert 
   siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig 
   Euro (EUR 7.570.787,-) - bestehend aus sieben 
   Millionen fünfhundert siebzigtausend 
   siebenhundert siebenundachtzig (7.570.787) 
   Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von 
   einem Euro (EUR 1,-) - und Legitimation und 
   Ermächtigung des Verwaltungsrats der 
   Gesellschaft (oder irgendeines vom 
   Verwaltungsrat ordnungsgemäß 
   bevollmächtigten Vertreters, der kein 
   Geschäftsführer oder Gesellschafter der 
   Gesellschaft sein muss) (i) Aktien 
   auszugeben, (ii) Optionen zur Zeichnung von 
   Aktien denjenigen Personen unter den 
   Bedingungen einzuräumen, wie es jeweils in 
   den - jeweils in der durch Beschluss der 
   Anleihegläubiger vom 25. Januar 2018 
   (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29. 
   Januar 2018) geänderten Fassung - 
   Anleihebedingungen beider 
   Unternehmensanleihen der Gesellschaft (EUR 50 
   Millionen Anleihe ISIN: DE000A1ZJZB9 / WKN: 
   A1ZJZB und EUR 14 Millionen Anleihe ISIN: 
   DE000A1Z9U50 / WKN: A1Z9U5) bestimmt ist, 
   (iii) neue Aktien nach Ausübung der 
   vorstehend unter (ii) genannten und 
   entsprechend eingeräumten Optionsrechte 
   auszugeben, jedoch in jedem Fall nur 
   innerhalb der Grenzen des genehmigten 
   Kapitals und mit Ausgabe von Aktien gegen 
   Barzahlung und stets mit der Berechtigung und 
   Ermächtigung die Ausgabe der Aktien unter 
   Ausschluss vorrangiger Bezugsrechte 
   existierender Aktionäre durchzuführen, und 
   (iv) sämtliche Verträge abzuschließen, 
   sämtliche Formalitäten zu erledigen und 
   sämtliche Erklärungen gegenüber jeglichen 
   Behörden und Institutionen abzugeben und, 
   generell alles Erforderliche für die 
   Umsetzung der Entscheidungen im Zusammenhang 
   mit dieser Legitimation zu tun, sowie die 
   Zustimmung zur Verlängerung der Geltungsdauer 
   des genehmigten Kapitals auf eine Dauer von 
   fünf Jahren beginnend mit dem Tag der 
   außerordentlichen Hauptversammlung der 
   Aktionäre, mit der das genehmigte Kapital 
   geändert wird. 
6. Zustimmung zur vollständigen Änderung 
   und Neuformulierung der Satzung der 
   Gesellschaft, um die unter den vorstehenden 
   Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse 
   widerzuspiegeln, insbesondere inklusive der 
   vorgenannten Kapitalherabsetzung, 
   Kapitalerhöhung, Erhöhung des genehmigten 
   Kapitals und Einführung des Vorkaufsrechts 
   und der Mitverkaufsrechte und 
   -pflichten (_Drag and Tag Along Rights_) 
   sowie weiterer Regeln der Unternehmensführung 
   (_Corporate Governance_) (ohne eine 
   Änderung des Gesellschaftszwecks der 
   Gesellschaft), im Wesentlichen in der auf der 
   Website der Gesellschaft veröffentlichten 
   Fassung. 
7. Zustimmung und Bestätigung der Ernennung von 
   Paul van der Harten als - mittels 
   vorübergehender Besetzung durch den 
   Verwaltungsrat vom 19. August 2017 bestelltes 
   - Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft 
   und Bestätigung seines Mandats für eine 
   Amtszeit, die mit der Jahreshauptversammlung 
   im Jahr 2019 endet. 
B. *Weitere Angaben zur Dokumentation, Teilnahme 
   und zum Abstimmungsverfahren* 
- *Quorum und Mehrheit* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in dreiundachtzig Millionen siebenhundertdreitausend 
siebenhundertdrei (83.703.703) Aktien mit einem jeweiligem Nominalwert von einem Eurocent (EUR 0,01). Die 
Gesellschaft hält zweihundert vierunddreißigtausend fünfhundert sechsundsechzig (234.566) eigene Aktien (die 
'*Eigenen Aktien*'). 
 
Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Die Stimmrechte, die mit den Eigenen Aktien einhergehen, sind gemäß dem 
Aktiengesetz ausgeschlossen. 
 
Nach Artikel 12 der Satzung der Gesellschaft ist die AHV bei diesem zweiten Termin in Bezug auf die 
Tagesordnungspunkte 1 bis 6 unabhängig von dem Anteil des Grundkapitals, welches bei der Versammlung anwesend oder 
vertreten ist, beschlussfähig. Die unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 vorgesehenen Beschlüsse werden wirksam 
durch eine Zweidrittel-Mehrheit der in der AHV wirksam abgegebenen Stimmen gefasst. Die AHV ist in Bezug auf den 
Tagesordnungspunkt 7 unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Aktionäre und der Anzahl der 
gehaltenen Aktien beschlussfähig. Der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgesehene Beschluss wird durch einfache Mehrheit 
der wirksam abgegebenen Stimmen der anwesenden oder vertretenen Aktionäre wirksam gefasst. Der Tagesordnungspunkt 7 
wird von der Abstimmung bei dem zweiten Termin der AHV am 9. Mai 2018 gestrichen, wenn die Mehrheit der abgegebenen 
Stimmen den Tagesordnungspunkt 7 bereits bei dem ersten Termin der AHV am 17. April 2018 annimmt; denn hier ist auch 
in dem ersten Termin kein Quorum erforderlich. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

*Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.* 
 
- *Einladungsregeln, Recht zur persönlichen 
  Teilnahme oder Stimmrechtsvertretung* 
 
Einladungen zu der Versammlung sollen mittels Veröffentlichung der gegenständlichen Einberufung 
 
* in der Luxemburger Zeitung _Tageblatt_; 
* im Luxemburger Amtsblatt _Recueil Electronique 
  des Sociétés et Associations_; 
* im Bundesanzeiger; 
* auf der Internetseite der Gesellschaft; und 
* auf der Homepage der Luxemburger Börse 
  '_Bourse de Luxembourg_' 
 
erfolgen. 
 
Die Einberufung soll außerdem den im Gesellschaftsregister eingetragenen Aktionären, den Mitgliedern des 
Verwaltungsrats und dem Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft vorgelegt werden. 
 
Des Weiteren ist die Einberufung bei der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der _Commission de Surveillance du 
Secteur Financier_ (CSSF) und bei der Luxemburgischen Börse zu hinterlegen. 
 
Jeder Aktionär, der zum 2. Mai 2018 um 24:00 Uhr (Luxemburger Uhrzeit) ('*Stichtag*') also sechs (6) Tage vor dem 
Datum der Versammlung 
 
* eine oder mehrere Aktien der Gesellschaft hält 
  (bspw. gemäß dem Aktienregister der 
  Gesellschaft), oder 
* im Fall von Namensaktien in einem 
  Wertpapierabwicklungssystem oder durch den 
  Betreiber eines solchen Systems (z.B. 
  Depotbank) gelistet ist, oder 
* im Fall von Inhaberaktien, die durch oder im 
  Auftrag eines Wertpapierabwicklungssystems 
  oder den Betreiber eines solchen Systems und 
  in jedem Fall als Depoteinlage in den Konten 
  eines Treuhänders oder Sub-Treuhänders nach 
  Artikel 8.2 der Satzung entsprechend 
  eingetragen sind, gelistet ist, 
 
ist zur Teilnahme und Abstimmung an der Versammlung berechtigt. 
 
- *Mitteilung über persönliche Anwesenheit oder 
  Vertretung* 
 
Aktionäre, die an der Versammlung persönlich oder durch einen Vertreter abstimmen möchten, haben sicherzustellen, 
dass sie sich bis spätestens zum Stichtag, um 24:00 Uhr MESZ (Empfangsdatum) zur Teilnahme an der Versammlung 
anmelden. Die Anmeldung hat zu erfolgen: 
 
* bei der offiziellen *Anmeldestelle* bei 3W 
  Power S.A., c/o Link Market Services GmbH, 
  Landshuter Allee 10, 80637 München, 
  Deutschland unter der folgenden 
  Internetadresse: 
 
  https://evoting.link-apps.de/3WPower/aHV2018/. 
 
  Nach dem Einloggen können Sie sich für die AHV 
  anmelden, Ihre Eintrittskarte anfordern oder 
  eine entsprechende Vollmacht mit 
  Abstimmungsanweisung erteilen. 
* _Alternativ_ kann eine Anmeldung über Ihren 
  Finanzintermediär erfolgen (depotführendes 
  Institut). 
* _Ebenso_ ist eine Anmeldung möglich per 
  Telefax an: +49 89 21027-288 oder per E-Mail 
  an: namensaktien@linkmarketservices.de. 
 
Sofern die vorgenannten Anmeldungsmöglichkeiten nicht bestehen, ist auch eine Anmeldung über 
 
investors@aegps.com 
 
möglich. 
 
Außerdem müssen teilnehmende Aktionäre einen entsprechenden Nachweis über die Inhaberschaft der Aktien vorlegen 
(bspw. Treuhandzertifikate der Finanzinstitute, der depotführenden Banken und Anlagevermittler, die das Depotkonto 
führen) und im Falle eines bevollmächtigten Vertreters sind die Vollmachtunterlagen bis zum Stichtag um 24:00 Uhr 
MESZ vorzulegen. Für Vollmachten oder für eine formelle Genehmigung ist eine Kopie der Vollmacht als Nachweis 
ausreichend. 
 
Üblicherweise übernimmt Ihr depotführendes Institut die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des 
Nachweises über die Inhaberschaft der Aktien für ihre Kunden. Daher bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig an ihr 
jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und die Anmeldung anzuordnen. 
 
Bitte beachten Sie: Aktionäre dürfen sich mit ein und derselben Aktie nur einmal anmelden (über die vorgenannte 
Anmeldeadresse). Bitte vermeiden Sie Doppelregistrierungen. 
 
- *Abstimmung mittels Vollmacht* 
 
Aktionäre, die sich unter Einhaltung der vorgenannten Anmeldepflichten registrieren/registriert haben, können 
Abstimmungsanweisungen bis spätestens vier Tage vor dem Versammlungstermin, d.h. 4. Mai 2018 bis 24:00 Uhr MESZ, an 
einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft - vorliegend der Vorsitzende der Versammlung - über 
https://evoting.link-apps.de/3WPower/aHV2018/ erteilen oder an einen Dritten durch Vollmacht und 
Abstimmungsformular, wie dieser Einladung beigefügt, jeweils für jede Beschlussfassung der Versammlung 
ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und an die Gesellschaft in Schriftform über 
 
https://evoting.link-apps.de/3WPower/aHV2018/, 
 
*oder* 
 
* namensaktien@linkmarketservices.de oder 
  mittels Telefax: +49 89 21027-288; *oder* 
* investors@aegps.com, *oder* 
* Ihre Depotbank; *oder* 
* auf dem Postweg an 3W Power S.A., c/o Link 
  Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 
  80637 München, Deutschland, 
 
zu übermitteln. 
 
Eine solche schriftliche Erklärung des Teilnehmers oder verbundenen Instituts soll eine Anweisung darstellen, einen 
Bevollmächtigten durch den eingetragenen Aktionär zu benennen, die zudem bestätigt, dass die Anzahl der Aktien, die 
in jeder schriftlichen Erklärung genannt sind, einen Teil eines Sammeldepots bilden und, dass die Person, die in der 
Erklärung genannt ist, berechtigt ist, alle mit diesen Aktien verbundenen Rechte und Abstimmungsrechte als 
Bevollmächtigter im Hinblick auf diese Aktien auf der Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft auszuüben. 
Außerdem soll die Vollmacht enthalten, ob der bevollmächtigte Teilnehmer berechtigt ist, Untervollmachten durch 
Übermittlung eines solchen schriftlichen Vollmachtformulars in Übereinstimmung mit der Satzung der 
Gesellschaft an Dritte zu erteilen. 
 
Eine Person kann mehrere Aktionäre oder sogar sämtliche Aktionäre vertreten. 
 
Ist eine Vollmacht gegenüber dem Vorsitzenden der Versammlung erteilt, stimmt dieser gemäß der Anweisung des 
Aktionärs in der Vollmacht und dem Abstimmungsformular ab. Sofern keine Anweisung in der Vollmacht und dem 
Abstimmungsformular gegeben worden ist, stimmt der Vorsitzende für die vorgeschlagenen Beschlüsse ab. 
 
*Eine Teilnahme an der Versammlung mit bloßem 'Besucherstatus' ist möglich und hängt nicht von der 
Übersendung der Vollmacht und des Abstimmungsformulars durch einen Aktionär ab.* 
 
Der Betreiber eines Wertpapierabwicklungssystems oder ein professioneller Treuhänder bzw. ein von diesem Treuhänder 
ernannter Sub-Treuhänder, der als Treuhänder im Aktienregister eingetragen ist, muss vor der Versammlung und 
spätestens bis vier Tage vor dem Datum der Versammlung, d.h. 4. Mai 2018, um 24:00 Uhr MESZ der Gesellschaft 
 
(i) ein Zertifikat, das die Identität des jeweiligen Aktionärs und dessen gehaltene Aktien zum Stichtag nachweist 
(2. Mai 2018, um 24.00 Uhr MESZ), und 
 
(ii) eine Auflistung der Abstimmungsanweisungen für jeden Beschluss der Versammlung in Bezug auf die abgegebenen 
Stimmen einschließlich einer Vollmacht für den Vorsitzenden der Versammlung vor dem Versammlungstermin 
 
zukommen zu lassen. 
 
- *Abstimmungsrecht mittels unterzeichneter 
  Abstimmungsvorlage* 
 
Ebenso kann jeder Aktionär direkt anhand eines unterzeichneten Abstimmungsformulars mittels Post, Fax, E-Mail, 
elektronischer Abstimmung oder durch jedes andere geeignete Mittel der Kommunikation, mit Zugang bei der 
Anmeldestelle(Link Market Services, s.o.) spätestens vier Tage vor dem Versammlungstermin, d.h. 4. Mai 2018 um 24:00 
Uhr MESZ, abstimmen. 
 
Die Aktionäre dürfen nur die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Abstimmungsformulare verwenden, die den 
Ort, das Datum, die Uhrzeit der Versammlung, die Tagesordnung der Versammlung, die Beschlussvorschläge der 
Hauptversammlung sowie für jeden Vorschlag drei Boxen enthalten. 
 
- *Weitere Fragen* 
 
Weitere Fragen der Aktionäre im Zusammenhang mit den Versammlungen können per E-Mail an folgende Adresse geschickt 
werden: investors@aegps.com oder postalisch an folgende Adresse: 
 
*Christian Hillermann* 
c/o Hillermann Consulting 
Streit's Hof, Poststraße 14/16 
20354 Hamburg 
Deutschland. 
 
Jegliche hierauf bezogene Korrespondenz sollte bitte als 'Betreff' anführen: 
 
_'Außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre von 3W Power S.A.'_ 
 
Jegliche Dokumentation und Information, die das Luxemburger Gesetz vom 24. Mai 2011, das die Richtlinie 2007/36/EG 
des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in 
börsennotierten Aktiengesellschaften umsetzt, einschließlich vorgeschlagene Beschlüsse sind auf der Webseite 
der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen www.aegps.com oder sind durch Anfrage per E-Mail an investors@aegps.com 
erhältlich. 
 
Luxemburg, 17. April 2018 
 
_Klaus Schulze 
Vorsitzender des Verwaltungsrats_ 
 
_Jeffrey Casper 
Verwaltungsratsmitglied_ 
 
Anlage 1 - Vollmacht und Abstimmungsformular 
 
Zur Verwendung in Verbindung mit der außerordentlichen Hauptversammlung (die '*AHV*') der Aktionäre der *3W 
Power S.A.*, einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht (_société anonyme_) mit Gesellschaftssitz in rue 
Eugène Ruppert 19, L-2453 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister (_Registre de Commerce et des 
Sociétés_) unter der Nummer B 153423 (die '*Gesellschaft*'), welche am 9. Mai 2018, um 11:00 Uhr MESZ im *Alvisse 
Parc Hotel*: 
 
*120 Route d'Echternach* 
*1453 Luxembourg* 
*Großherzogtum Luxemburg* 
 
stattfindet, beziehungsweise möglichen Vertagungsorten. 
 
__________________________________________________________________________ 
Registrierter Name des erstbenannten Inhabers: 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.