Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 29.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
245 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2018 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.06.2018 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-24 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
JENOPTIK Aktiengesellschaft Jena - ISIN DE0006229107 - 
- WKN 622910 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
 
*Dienstag, dem 5. Juni 2018, 11.00 Uhr,* 
im congress centrum neue weimarhalle, 
UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und 
geben nachstehend die Tagesordnung mit 
Beschlussvorschlägen bekannt: 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, 
   des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags 
   des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns 
   und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben nach § 289 a HGB sowie § 315 a HGB 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der 
   Veröffentlichung dieser Einladung im 
   Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen 
   (Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena) zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind 
   auf unserer Internetseite unter 
 
   www.jenoptik.de 
 
   in der Rubrik Investoren/Hauptversammlung 
   einsehbar. Die Unterlagen werden auch während der 
   Hauptversammlung am 5. Juni 2018 zugänglich sein 
   und mündlich erläutert. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- und 
   Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 
   AktG festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 
   Euro 129.901.622,70 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,30 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   bei 57.238.115             Euro 
   dividendenberechtigten     17.171.434,50 
   Stückaktien 
   Einstellung in andere      Euro 
   Gewinnrücklagen            72.730.188,20 
   Gewinnvortrag auf neue     Euro 
   Rechnung                   40.000.000,00 
 
   Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung 
   die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien 
   verändert, wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung einer Dividende von 
   Euro 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   ein angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
   Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die 
   Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die 
   Dividende wie in den Vorjahren in vollem Umfang 
   aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 
   27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung 
   ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und 
   Solidaritätszuschlag. Eine Steuererstattungs- 
   oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 8. Juni 2018, fällig und 
   wird dann ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das am 31. Dezember 2017 beendete 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 
   beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 
   1. Januar bis 31. Dezember 2018 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich 
   auf die inhaltsgleiche Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss 
   erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und 
   ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
   Gemäß § 120 Absatz 4 Satz 1 AktG kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. 
 
   Zuletzt wurde das bisherige Vergütungssystem der 
   Vorstandsmitglieder von der Hauptversammlung am 
   12. Juni 2014 mit großer Mehrheit gebilligt. 
   Vor dem Hintergrund, dass sich die Einschätzungen 
   zu einigen Details der deutschen Vergütungspraxis 
   insbesondere bei Stimmrechtsberatern und 
   Investoren zwischenzeitlich stark verändert 
   haben, ist die Ausgestaltung des 
   Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder mit 
   Unterstützung eines unabhängigen externen 
   Vergütungsberaters umfassend analysiert und 
   insbesondere das System der variablen Vergütung 
   anschließend neu gestaltet worden. Das neue 
   System der variablen Vergütung gilt für Dr. 
   Stefan Traeger seit dem 1. Mai 2017 und für 
   Hans-Dieter Schumacher seit dem 1. Januar 2018. 
   Es entspricht in allen Aspekten den Empfehlungen 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex und geht 
   in Teilen noch darüber hinaus. 
 
   Da das bisherige System der variablen Vergütung 
   im Jahr 2017 daher nur noch für Hans-Dieter 
   Schumacher galt und nur noch in Bezug auf ihm für 
   die Jahre 2015 bis 2017 zugeteilte virtuelle 
   Aktien Nachwirkungen entfaltet, soll allein das 
   neu gestaltete Vergütungssystem Gegenstand dieser 
   Beschlussfassung sein. 
 
   Das neue Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder 
   ist im Geschäftsbericht 2017 in der Grafik auf 
   Seite 45, auf den Seiten 46 ff. in den 
   Abschnitten I. und II. b) sowie den Seiten 170 
   und 187 beschrieben. Die Angaben zum 
   Vergütungssystem sowie der gesamte 
   Geschäftsbericht liegen zudem in unseren 
   Geschäftsräumen (Carl-Zeiß-Straße 1, 
   07743 Jena) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
   aus. Sie finden sie auch auf unserer 
   Internetseite unter www.jenoptik.de in der Rubrik 
   Investoren/Hauptversammlung. Die Unterlagen 
   werden auch in der Hauptversammlung am 5. Juni 
   2018 zugänglich sein und vom 
   Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich näher 
   erläutert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im 
   Vergütungsbericht in den Abschnitten I. und II. 
   b) beschriebene System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder zu billigen. 
7. *Beschlussfassung über die Umstellung von 
   Inhaberaktien auf Namensaktien sowie über die 
   entsprechende Änderung der Satzung* 
 
   Gemäß § 10 AktG lauten die Aktien einer 
   Aktiengesellschaft auf den Namen oder - wie 
   derzeit im Fall der JENOPTIK-Aktie - auf den 
   Inhaber. Beide Formen sind in Deutschland 
   verbreitet. Vorstand und Aufsichtsrat sind der 
   Auffassung, dass Namensaktien im Vergleich zu 
   Inhaberaktien eine direktere, transparentere und 
   erleichterte Kommunikation der Gesellschaft mit 
   ihren Aktionären ermöglichen. Namensaktien sind 
   zudem international sehr stark verbreitet. Vor 
   diesem Hintergrund sollen die derzeit auf den 
   Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft in 
   Namensaktien umgewandelt werden. Die Umstellung 
   von Inhaber- auf Namensaktien erfordert die 
   Einrichtung eines Aktienregisters, welches die 
   Gesellschaft elektronisch führt. Bei Namensaktien 
   gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär 
   nur, wer im Aktienregister eingetragen ist. Die 
   Eintragung ist allerdings nicht Voraussetzung zum 
   Bezug einer von der Hauptversammlung 
   beschlossenen Dividende. Die Depotbanken tragen, 
   wenn dies vom Aktionär gewünscht ist, für die 
   Eintragung Sorge. Die Übertragung von 
   Namensaktien bedarf keiner Zustimmung der 
   Gesellschaft und kann auch ohne Eintragung im 
   Aktienregister wirksam erfolgen. 
 
   Zum Zwecke der Umstellung von Inhaberaktien in 
   Namensaktien sollen § 4 Absätze 2 und 5 
   einschließlich der darin enthaltenen 
   Ermächtigung des genehmigten Kapitals sowie § 21 
   Absätze 1 bis 4 der Satzung, wie nachfolgend 
   ersichtlich angepasst werden. Eine Fassung der 
   Satzung, in der die vorgeschlagenen 
   Änderungen farblich kenntlich gemacht sind, 
   ist auf der Internetseite unter www.jenoptik.de 
   in der Rubrik Investoren/Hauptversammlung bereit 
   gestellt. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.