Der Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten hat entschieden, dass Pharmafirmen künftig die Patentrechte von Konkurrenten verletzen dürfen, sofern die geschützten Eigentumsrechte lediglich bei Forschungstätigkeiten eingesetzt würden. Die Entwickler von Medikamenten sollen dadurch mehr Freiraum erhalten, um gesicherte Erkenntnisse in ihre eigene Entwicklung einbauen zu können. Auf diese Weise können Fremdentwicklungen künftig sogar in vorklinischen Studien eingesetzt werden. Die Freigabe stößt aber spätestens dann auf Grenzen, wenn eine kommerzielle Verwertung angestrebt wird.
Auslöser für das Urteil war eine Klage von Integra LifeSciences gegen den deutschen Pharmakonzern Merck KGaA. Letzterer hatte ein Peptide, über das Integra Eigentumsrechte geltend machte, zur medizinischen Forschung genutzt. Integra hatte sich in erster Instanz durchsetzen können; der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil aber aufgehoben.
Beobachter gehen davon aus, dass das Urteil vor allem kleine Spezialforschungsunternehmen belasten wird, die oft nur über wenige Patentrechte verfügen oder ausschließlich davon leben, größeren Entwicklern Patente und Technologien zur Verfügung zu stellen. Die Bush-Administration verspricht sich durch die Neuregelung dagegen einen spürbaren Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten.
Integra LifeSciences verbilligen sich an der Nasdaq aktuell um 0,06 Prozent auf 31,63 Dollar.
