Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG
arxes NCC AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Stellungnahme
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Köln, den 11.10.2005
Vorstand und Aufsichtsrat haben heute um 13:30 Uhr ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 Abs. (1) des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der NDO Services B.V., mit Sitz in Bussum, Niederlande, an die Aktionäre der arxes Network Communication Consulting AG, veröffentlicht am 08. Oktober 2005, beschlossen. Aus den in der Stellungnahme genannten Gründen empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären die Annahme des Angebots. Vorstand und Aufsichtsrat der arxes NCC AG sind der Auffassung, dass der angebotene Kaufpreis pro arxes-Aktie eine angemessene Gegenleistung darstellt. Die Stellungnahme wird gemäß §§ 27 Abs. (3), 14 Abs. (3) Satz 1 WpÜG durch Bekanntgabe im Internet unter der Adresse http://www.arxes.de/uebernahmeangebot/deutsch sowie durch Bereithalten zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht und kann von der arxes Network Communication Consulting AG (Investor Relations, Telefon +49 (0)221 96486219) kostenfrei bezogen werden. Die Stellungnahme wird in deutscher Sprache und englischer Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
arxes Network Consulting Communication AG Schanzenstr. 36 51063 Köln Deutschland
ISIN: DE0005098008; DE000A0E95F1 WKN: 509800; A0E95F Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.10.2005
ISIN DE0005098008
AXC0076 2005-10-11/15:03
