IRW-Press: Novotrade Investment AG: Novotrade Investment AG: Gesellschafterversammlung
Novotrade Investment AG: Gesellschafterversammlung (Sitz: 1137 Budapest, Szent Istvan krt. 18)
Der Vorstand informiert die verehrten Aktionäre über die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch die Gesellschaft für den
28. November, 2006, um 13.00 Uhr.
Ort der Gesellschafterversammlung: Sitz der Gesellschaft (Budapest, Szent Istvan krt. 18, 1 Etage, Konferenzzimmer)
Tagesordnungspunkte der Gesellschafterversammlung
1. Modifizierung der Gesellschafterstatuten, besonders im Hinblick auf die Bestimmungen des neuen Wirtschaftsrechts, im Rahmen dieser, die Namensänderung der Gesellschaft. Der Vorschlag des neuen Namens lautet: Genesis Energy Investment AG.
2. Bevollmächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des Grund-kapitals der Gesellschaft unter folgenden Voraussetzungen:
Methode der Kapitalerhöhung: Ausgabe neuer Aktien für Finanzmittel im Rahmen einer privaten Platzierung. Die Höhe der Finanzmittel: Durchschnittspreis der letzten 6 Handelstage an der Budapester Börse (BET) vor dem Datum, an dem der Vorstandsentbeschluss über die Kapitalerhöhung erbracht hat, jedoch maximal HUF 2.800/Aktie.
Recht zur Zeichnung: die Aktionäre der Aktiengesellschaft sowie die in dem Vorstandsbeschluss benannten Personen, die durch den Vorstand bevollmächtigt werden, aufgrund der abgegebenen Kaufabsichtserklärungen, die Aktien pflichtgemäss zu erwerben.
Die Maximalsumme der Kapitalerhöhung beträgt HUF 1.600.000.000, die maximale Anzahl der neu ausgegebenen Aktien beträgt 3.200.000 Stück einzeln zu HUF 500 als dematerialisierte Stammaktie.
Die Vollmacht des Vorstandes ist für den Zeitraum von 1 Jahr nach dem Gesellschafterbeschluss gültig. Der Vorstand ist befugt, die Kapitalerhöhung in maximal drei Teilen umzusetzen unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen.
3. Wahl der Vorstandsmitglieder und Festlegung der Entlohnung.
4. Wahl des Wirtschaftsprüfungsausschusses und Festlegung der Entlohnung.
5. Bewilligung des Vertrages zwischen der Gesellschaft und Acquisition Pro Ltd.
6. Ankündigungen, Informationen:
Gründung des Genesis Solar (Hungary) Ltd. Erwerb der Geschäftsanteile (der Aktien) an Genesis Solar (Spanien) Berufung des wissenschaftlichen Beirats
Bezüglich der in der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung festgelegten Themen, wird die Geschaeftsführung auf die Anfragen, die mindestens acht (8) Tage vor der Gesellschaftervammlung schriftlich eingereicht werden, die notwendige Aufklärung erteilen.
Die Bedingung der Teilnahme und Nutzung des Stimmrechts sind:
a) Der Eigentümer der Aktien muss bis spätestens zwei (2) Arbeitstage (Erfassungsstag) vor der Gesellschafter-versammlung im Aktienstammbuch eingetragen sein. Die Gesellschaft wird am Erfassungstag das Aktienstammbuch schliessen und es werden bis zum Abschluss der Gesell-schafterversammlung keine Eintragungen vorgenommen.
b) Der Aktionär muss vor dem Datum der Gesellschafter-versammlung, jedoch spätestens bis zum 20. November 2006 zwecks Nachweis des Aktieneigentums, den Depotnachweis, der durch den Depotverwalter ausgestellt wird, mindestens einschliesslich bis zum Tag der Gesellschafterversammlung sperren. Es ist nicht notwendig den Depotnachweis zu sperren, wenn das Depot der Aktie durch ein Dokument numeriert nach Eigentümern durch die Zentrale Clearinghaus und Wertdepot (Budapest) AG (ungarisch: Központi Elszamolohaz es Ertektar (Budapest) Rt.) nachgewiesen ist. Im Fall eines ausländischen Aktionärs, kann ein inländisches Bankinstitut als Depotverwalter auftreten.
c) Auf der Gesellschafterversammlung kann jeder Aktionär selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, vertreten werden. Die Vollmacht muss eine beurkundete Vollmacht oder eine beweisführende Urkunde sein. Bei einer Vollmacht ausgestellt im Ausland, muss die Vollmacht den ausländischen Beurkundungs-formen von Dokumenten, bzw. den Regelungen der Superlegalisation entsprechen. Insofern auf der Gesellschafter-versammlung ein gesetzlicher Vertreter der Aktionärsfirma auftritt, so muss dieser die berechtigte Vertretung nachweisen und entsprechende gerichtliche, firmengerichtliche Dokumente am Ort der Gesellschafterversammlung aufweisen. Eine natürliche Person kann sein Stimmrecht selbst oder durch eine bevollmächtigte Vertretung ausüben. Die Stimmberechtigung muss mit einem Personalausweis oder einem Passport, bzw. einer Vollmacht durch den Aktionär oder seiner Vertretung nachgewiesen werden.
d) Die Abstimmung auf der Gesellschafterversammlung erfolgt öffentlich, jede Aktie ist eine Stimme wert.
Im Interesse des reibungslosen Ablaufs der Gesellschafter-versammlung bitten wir unsere Aktionäre am Tag der Gesellschafter-versammlung sich zwischen 12.00 und 13.00 vor Ort registrieren zu lassen.
Desweiteren informieren wir unsere Akionäre darüber, dass im Fall einer Beschlussunfähigkeit, Ort und Datum der wiederholten Gesellschafterversammlung unverändert bleibt, Zeitpunkt dieser ist der 28. November 2006, 14.00 Uhr. Die wiederholte Gesellschafterversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Aktionäre beschlussfähig.
Budapest, den 25. Oktober 2006
Der Vorstand der Novotrade Investment AG
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