Das Bundesfinanzministerium hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Parlamentsrechten bei Euro-Hilfen begrüßt. Die Karlsruher Richter hätten die Zuständigkeit des neunköpfigen Sondergremiums des Bundestages beim Ankauf von Staatsanleihen durch den EFSF-Fonds auf dem Sekundärmarkt bestätigt, erklärte das Ministerium am Dienstag in Berlin.
Entscheidungen über Sekundärmarktkäufe könnten nur dann wirksam zur Stabilisierung des Euro beitragen, wenn sie auch sehr kurzfristig und vertraulich getroffen werden können. "Dieser Auffassung ist das Gericht gefolgt", heißt es in der Mitteilung weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Parlamentsrechte gestärkt. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter verstößt das geheim tagende Sondergremium für eilbedürftige Euro-Entscheidungen gegen Beteiligungsrechte der Abgeordneten. Nur in Ausnahmefällen mit besonderer Vertraulichkeit wie bei Sekundärmarktkäufen sei eine Entscheidung durch das Kleingremium gerechtfertigt (2 BvE 8/11).
Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), sagte dem Sender N24: "Es ist keine Niederlage." Für die Regierung sei wichtig gewesen, im Bereich der Sekundärmarktkäufe voll umfänglich handlungsfähig zu sein. Auch zu Fragen der Eilbedürftigkeit habe das Gericht Hinweise gegeben. In den Bereichen, wo Änderungsbedarf bestehe, werden die Fraktionen Kampeter zufolge jetzt relativ rasch Schlussfolgerungen ziehen./sl/DP/jkr
AXC0179 2012-02-28/14:14
