Die Telekom-Konzerne Vodafone und France Telecom haben im Streit um
Gemeindeabgaben in Spanien einen Sieg vor Gericht errungen. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg,
dass spanische Gemeinden von den beiden Mobilfunkbetreibern keine
Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur verlangen dürfen. Dabei
ging es etwa um Mobilfunkantennen, die auf Gemeindegrund in Spanien
stehen. Vodafone und France Telecom benötigten diese, da sie über
das fremde Netz Handydienste in Spanien anbieten. Die Kommunen
verlangten nicht nur von dem Netzbetreiber Gebühren, sondern auch
von den beiden Telekomfirmen. Die obersten EU-Richter urteilten nun,
dass nur die Eigentümer der Infrastruktur zahlen müssten - nicht
aber Betreiber, die sie lediglich nutzen./mt/DP/stb
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