München-Martinsried - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Deutsche Telekom AG (ISIN DE0005557508/ WKN 555750) der telegate AG (ISIN DE0005118806/ WKN 511880) eine weitere Entschädigungssumme von 50 Mio. Euro zahlen muss. Unternehmensangaben vom Freitag zufolge hatte man über viele Jahre zu hohe Kosten für die Bereitstellung der Telefonbuchdaten an die Deutsche Telekom entrichten müssen. Bereits im Juli 2012 hatte der BGH die Entschädigung in Höhe von 47,2 Mio. Euro an zwei telegate-Tochtergesellschaften verfügt. Damit muss die Deutsche Telekom innerhalb von drei Monaten insgesamt 97,2 Mio. Euro überweisen. Die Zahlung des ersten Teilbetrags von 47,2 Mio. Euro ist bereits erfolgt.Den vollständigen Artikel lesen ...
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