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DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.01.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: 118000 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.01.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
28.11.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   118000 AG 
 
   München 
 
 
   ISIN DE0006911902 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 691190 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
   Mittwoch, den 23. Januar 2013, 
   um 10.00 Uhr 
 
   im PACT Home, Konferenzzentrum, Erika-Mann-Straße 62, 80636 München 
 
   stattfindenden 
 
   AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
   Anzeige des Vorstands über einen Verlust in Höhe der Hälfte des 
   Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG 
 
   Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der 
   Hälfte des Grundkapitals besteht. 
 
   Teilnahmebestimmungen 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
           Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
           Stimmrechte 6.697.069. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Das Aktiengesetz sieht nicht vor, dass Aktionäre im Rahmen des 
           in dieser Einberufung vorgesehenen einzigen 
           Tagesordnungspunktes, nämlich der Anzeige des Verlusts der 
           Hälfte des Grundkapitals, einen Beschluss fassen. Gleichwohl 
           kann die Tagesordnung, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung 
           der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, 
           nachträglich um Beschlussgegenstände ergänzt werden. Es ist 
           daher nicht völlig ausgeschlossen, dass in der 
           Hauptversammlung auch Beschlüsse gefasst werden. Aus diesem 
           Grund werden die Aktionäre nachfolgend vorsorglich nicht nur 
           über die Voraussetzungen zur Teilnahme, sondern auch zur 
           Ausübung des Stimmrechts sowie die Möglichkeit der Stimmabgabe 
           durch Bevollmächtigte informiert. 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
           rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben und die 
           ihren Anteilsbesitz durch einen in Textform erstellten 
           besonderen Nachweis des depotführenden Instituts ('Nachweis 
           des Anteilsbesitzes') nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache 
           verfasst sein und hat sich auf den Beginn des 02. Januar 2013 
           (00:00 Uhr MEZ) zu beziehen ('Nachweisstichtag'). 
 
 
           Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
           Gesellschaft bis spätestens 16. Januar 2013, 24.00 Uhr (MEZ) 
           unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
 
           118000 AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax: +49 (0)89 21027-289 
           E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
           Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
           Nachweisstichtag erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und 
           Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem 
           Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag. 
           Eine vollständige oder teilweise Veräußerung des 
           Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, das 
           heißt der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre. 
           Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss 
           auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf 
           das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein 
           Stimmrecht, und Personen, die zum Nachweisstichtag keine 
           Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär 
           der Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch 
           stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht 
           bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
 
           Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
           Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
           Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
           Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
           frühzeitig für die Übersendung des Nachweises des 
           Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten 
           Adresse Sorge zu tragen. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe durch 
           Bevollmächtigte 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte 
           ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgerechte Anmeldung 
           unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich. 
           Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der 
           Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der 
           Gesellschaft auch elektronisch per E-Mail an die Adresse 
           'vollmacht@haubrok-ce.de' übermittelt werden. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige 
           in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG aufgeführte Personen können 
           zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende 
           Regelungen vorsehen. 
 
 
           In Ermangelung von Beschlussvorschlägen kommt eine Stimmabgabe 
           durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht 
           in Betracht. 
 
 
           Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den ihnen 
           übersandten Unterlagen entnehmen. 
 
 
     4.    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
           einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von 
           EUR 500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
           auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
           neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
           den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der 
           nachfolgenden Adresse bis zum Ablauf des 23. Dezember 2012 
           zugegangen sein: 
 
 
           118000 AG 
           Landsberger Str. 110 
           80339 München 
 
 
     5.    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
 
           Die in dieser Einberufung zu einer außerordentlichen 
           Hauptversammlung vorgesehene Tagesordnung enthält keine 
           Beschlussgegenstände. Gegenanträge zur Tagesordnung können 
           daher nicht gestellt werden. Ferner sieht die Einberufung 
           weder eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern noch von 
           Abschlussprüfern vor. Weiterführende Angaben zu 
           Gegenvorschlägen gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschlägen 
           von Aktionären gemäß § 127 AktG sind daher entbehrlich. 
 
 
     6.    Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 
           AktG 
 
 
           Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
           sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf 
           die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
           Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die 
           Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
           Unternehmen. 
 
 
     7.    Weitergehende Erläuterungen 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 des 
           Aktiengesetzes finden sich auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter http://www.118000.com/ unter dem Punkt 
           'Events' und dann 'Hauptversammlung'. 
 
 
     8.    Veröffentlichung auf der Internetseite 
 
 
           Diese Einberufung der Hauptversammlung und Anträge von 
           Aktionären stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter http://www.118000.com/ unter dem Punkt 'Events' und dann 
           'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
 
   München, im November 2012 
 
   118000 AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
28.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 28, 2012 09:13 ET (14:13 GMT)

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    118000 AG 
                Landsberger Str. 110 
                80339 München 
                Deutschland 
E-Mail:         hv@118000.com 
Internet:       http://www.118000.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
195025 28.11.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 28, 2012 09:13 ET (14:13 GMT)

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