New York - Die UBS kommt erneut unter Druck: Ein New Yorker Gericht hat der US-Steuerbehörde IRS erlaubt, Wegelin-Kundendaten, die zuvor über die UBS flossen, einzusehen. Durch die Anordnung des Gerichts seien keine UBS-Kunden und damit keine UBS-Kundendaten betroffen, schreibt die Grossbank am Dienstagmorgen in einer Stellungnahme. Ausserdem legt sie Wert darauf, dass "keine Daten aus der Schweiz betroffen" sind.
Das US-Gericht verlange Auskünfte über Transaktionen, "welche die Bank Wegelin über ihre öffentlich bekannte Korrespondenzbankbeziehung bei UBS in den USA ausführte". Damit darf die IRS von der UBS Informationen über alle Kunden fordern, deren Gelder zur geständigen Bank Wegelin flossen.
Vorladung an Unbekannt
Das Bezirksgerichts Manhattan erliess am Montag eine Vorladung an Unbekannt zur Einforderung von Kontendaten (John Doe Summons). Anfang Januar bekannte sich die älteste Schweizer Bank, die wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ins Visier der US-Behörden geraten war, vor Gericht schuldig und willigte in eine Millionenbusse ein. Im Gegenzug stellen die US-Justiz- und Steuerbehörden die Strafverfolgung gegen Wegelin ein.
Da Wegelin ...
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