Bei Abschluss eines Tagesgeldkontos klammern sich viele Sparer an den so wichtigen Satz im Vertrag, das eingelegte Geld sei bis zu einer bestimmten Höhe abgesichert. Das gibt ihm die Sicherheit, seine Unterschrift unter den Vertrag zu setzen. Was viele nicht wissen ist, dass jeder Sicherungsfonds nur das auszahlen kann, was drin ist. Wer dann glaubt, er könne sich an den Staat wenden, weil dieser Spareinlagen garantiert, der irrt sich. Das hat jetzt ein europäisches Gericht bestätigt.
Der Einlagensicherungsfonds sichert die Einlagen der Sparer in der Regel bis zu einem Betrag von 100.000 Euro ab. Der Topf wird jedoch von den Banken selbst gefüllt und ist viel zu klein, um eine größere Bankenpleite auszugleichen. Es ist mehr eine Simulation von "Sicherheit", damit der Anleger endlich seine Unterschrift leistet. Wer sich mit diesem Thema beschäftigt, wird wissen, dass wenige Milliarden in dem Einlagensicherungsfonds nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind, wenn es wirklich zu einer größeren oder mehreren Bankenpleiten kommen sollte.
In dem aktuellen ...
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