(ddp direct) In der Personalbeschaffung wirbt fast jedes DAX-Unternehmen mittlerweile mit Recruitingvideos um neue Mitarbeiter. Durch die bewegten Bilder können sich Unternehmen ansprechend porträtieren und das eigene Image stärken. Das Video ist das Aushängeschild auf der Karrierewebsite und wird oft auch auf Videoplattformen wie Youtube & Co. eingebettet. Noch herrscht oft Unsicherheit auf Unternehmensseite viele Personaler kennen auch z.B. die AGBs der großen Plattformen nicht oder sind sich darüber bewusst, dass sie beim Einstellen die Rechte am Video abgeben. Welche Konsequenzen zieht dies nach sich? Was es hierbei zu beachten gibt, erläutert Recruitingvideo-Spezialist JobTV24:
Rechte am Film:
Wer seine Videos auf Youtube einbettet, gibt seine Rechte automatisch an die User Generetad Content-Plattform ab. Vielen ist der Fakt nicht bewusst, doch Youtube weist in seinen Nutzungsbedingungen (Punkt 10) darauf hin, dass man mit dem Hochladen von Bewegtbildmaterial der Plattform selbst sowie seinen Mitgliedern, also der gesamten Community, das weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Recht an der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, die Herstellung derivativer Werke und deren Ausstellung und Aufführung usw. einräumt.
Für Personalabteilungen bedeutet dies, dass zuerst geklärt werden muss, ob man die Rechte am Film überhaupt besitzt. Durchs Einstellen auf Youtube können Imagevideos weiterverbreitet, -verändert und -verarbeitet werden, zudem tritt man jegliche Rechte am Film ab. Unternehmen sollten sich darüber im Klaren sein, ob dies ihren Richtlinien entspricht und Ziel des Video-Einsatzes sein soll.
Persönlichkeitsrechte:
Die Folge der Filmrechte-Abgabe ist die Abtretung der Persönlichkeitsrechte aller im Video gezeigten Mitarbeiter an YouTube! Ist sich der Arbeitgeber hierüber bewusst? Sind alle Mitarbeiter informiert worden, auf welchen Plattformen das Video gepostet wird? Liegt eine Einwilligung aller im Film vorkommenden Mitarbeiter vor? Hier kommt der Arbeitgeber in die Fürsorgepflicht, der die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren hat und dafür Sorge tragen sollte, dass keine unfreiwillige Darstellung erfolgt.
Rechte an der Musik:
Des Weiteren sollte von vornherein geklärt sein, ob man die Rechte an der Musik hat. Ist dies nicht der Fall, wird das Video bei Youtube gesperrt, da dies den Richtlinien der GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für u.a. Musikrechte, widerspricht. Professionelle Videoproduktionsfirmen klären im Vorfeld die Nutzungsrechte von Musiken ab und holen für urheberrechtlich geschützte Musikwerke bei der GEMA die Lizenzen ein.
Risiko der Häme, neudeutsch Shitstorm
Wer seine Firmenvideos auf Plattformen für User-Generated-Content einstellt, muss davon ausgehen, dass dort auch kommentiert wird sowohl positiv als auch negativ. Diese Kommentare können innerhalb kürzester Zeit aufeinander folgen und sich zu einem regelrechten so genannten Shitstorm ausweiten. Andere Nutzer fühlen sich durch die vorhergehenden Kommentare ermutigt, ebenfalls ihre Häme und Nicht-Gefallen auszudrücken. Es ist zwar möglich, Kommentare auf dem eigenen Youtube-Portal zu löschen doch was, wenn sich das Video bereits mehrfach im Netz verbreitet hat und auch von anderen bereits eingestellt wurde? Um dann noch der Lage Herr zu bleiben, bedarf es fachkundigem Expertenwissen im Bereich Social Media und sollte daher nicht stiefmütterlich behandelt werden. Und auch hier gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zu schützen.
Zielgruppe erreichen:
Neben Katzenvideos, niesenden Pandabären und Anleitungen zum Haareglätten tummeln sich einige Firmenvideos auf Youtube & Co. HR-Verantwortliche müssen sich die Frage stellen, ob das Recruitingvideo hier wirklich die Zielgruppe erreicht und optimal platziert ist. Klar ist, dass Jobsuchende sich auf einschlägigen Karriereportalen bewegen, um hier Informationen über den zukünftigen Arbeitgeber zu suchen. Vor allem montagmittags zwischen 12 und 14 Uhr steigen die Zugriffe auf die Job-Websites, also vom Arbeitsrechner der User. Jedoch ist Youtube von vielen Firmenrechnern aus Sicherheitsgründen nicht erreichtbar heißt also, das Video kann nicht mal von dort aus abgerufen werden. Auf Nummer sicher fährt man daher, wenn die Emplyer-Branding-Videos in Karrierenetzwerken und auf der eigenen Homepage gepostet wird.
Das Netz vergisst nichts:
Wer schreibt, der bleibt, so ein Ausspruch. Dies gilt umso mehr im World Wide Web, kann es sich doch innerhalb kürzester Zeit im wahrsten Sinne des Wortes weltweit verbreiten. Wer kann dann noch nach Jahren Unliebsames oder Uralt-Videos von allen Seiten entfernen? Wie die Kommentare löschen (siehe oben)? Das so genannte Digitale Gedächtnis vergisst nicht; das Netz bietet unfassbar viele Informationen an, die Segen und Fluch zugleich sein können.
Indem Unternehmen Recruiting- und Imagevideos jedoch ausschließlich über eigene, kontrollierbare Technologien ins Netz stellen, behalten sie auch die Kontrolle über ihren Content.
Ein professionelles Content Management System kann nicht durch Videoplattformen wie Youtube oder Myvideo ersetzt werden und sollten im Unternehmensbereich aus den oben genannten Gründen nicht als solche genutzt werden. Wer Youtube als einen von mehreren Marketing-Kanälen betrachtet und sich über Risiken und Vorteile im Klaren ist, handelt professionell und nachhaltig.
Mehr Informationen und Lösungen, wie man die Kontrolle über seinen Content in den Händen behält, bietet JobTV24 in seinen regelmäßigen, kostenfreien Workshops an. Mehr Informationen dazu finden sich auf der JobTV24-Website unter http://www.jobtv24.de/de/presse/veranstaltungen
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(Dies ist eine über ddp direct verbreitete Pressemitteilung. Für den Inhalt ist ausschließlich das herausgebende Unternehmen verantwortlich.)
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June 18, 2013 05:45 ET (09:45 GMT)
