Die USA und die Schweiz haben ihren Streit um Schwarzgeld-Milliarden von Amerikanern bei Schweizer Banken beigelegt. Vertreter beider Regierungen unterzeichneten in Washington ein entsprechendes Abkommen, wie das US-Justizministerium am Donnerstagabend mitteilte. Nun können sich zahlreiche Schweizer Banken gegen hohe Bußen von Strafverfolgung in den USA freikaufen. Zudem wird die Übermittlung von Bankkundendaten erleichtert. Experten gehen davon aus, dass Schweizer Geldhäuser nun etliche Milliarden Dollar an die USA überweisen.
Die Zahlungen können bis zu 50 Prozent der unversteuerten Vermögen von US-Bürgern in der Schweiz ausmachen. Die USA würdigten den in dreijährigen Verhandlungen erreichten Deal als wichtigen Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung. US-Justizminister Eric Holder sagte, das Abkommen stärke die US-Behörden in ihren Bemühungen, Steuergelder von Amerikanern aus aller Welt in die USA zu holen. Im Weigerungsfall drohen Schweizer Banken nicht nur Strafverfahren, sondern auch der Ausschluss vom lukrativen US-Finanzmarkt.
Die Schweizerische Bankiersvereinigung bedauerte die Höhe der Bußen. Das jetzt vereinbarte Programm zur Lösung des Steuerstreits sei "mit schmerzlichen Konsequenzen für die Banken in der Schweiz verbunden". Es sei jedoch "die einzige verbliebene Lösung für die Banken, um die rechtlichen Probleme mit den USA abschließend zu lösen und Rechtssicherheit zu schaffen".
Die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte am Freitag in Bern, zu dem Abkommen habe es keine Alternative gegeben. Die Reputation des Finanzplatzes Schweiz hätte sonst für weitere Jahre gelitten. Es gebe nun einen Rahmen dafür, dass "Banken ihre Vergangenheit hinter sich lassen können". Wie hoch die konkreten Bußen jeweils ausfielen, müsse sich erst noch zeigen. Das Abkommen tritt den Angaben zufolge sofort in Kraft. Die Banken hätten nun bis Ende Dezember Zeit, sich daran zu beteiligen.
In der Vereinbarung - sie wird als "Joint Statement" bezeichnet - erklärt Bern, dass die Erfüllung der US-Bedingungen nach Schweizer Recht möglich ist. Das bedeutet, dass Banken bei der Abführung von Geld an den US-Fiskus sowie der Weitergabe von Informationen nicht wegen Verstoßes gegen das Schweizer Bankgeheimnis belangt werden können. Zudem sagt die Schweiz eine zügige Amtshilfe bei US-Begehren nach Angaben zu amerikanischen Bankkunden zu. Die USA verpflichten sich, diese Daten nur für Steuerzwecke zu benutzen.
Das Abkommen teilt Schweizer Banken in verschiedene Kategorien
ein. Eine Gruppe umfasst dabei jene Banken, gegen die in den USA
bereits Verfahren laufen - darunter die Credit Suisse
Von dem neuen Abkommen betroffen sind vor allem jene Banken, gegen die noch keine Verfahren laufen und die bereit sind, ein Schuldeingeständnis abzugeben sowie die daraufhin geforderten Strafmilliarden zu zahlen. Sie müssen den US-Steuerbehörden auch vollständig offenlegen, wie sie US-Kunden angeworben und betreut haben - einschließlich der Preisgabe der Namen jener Banker, die dafür verantwortlich waren.
Die Strafzahlungen gehen zudem weit zurück. Für Konten, die vor dem 1. August 2008 existierten, müssen Banken Bußen in Höhe von 20 Prozent der bisher nicht versteuerten Vermögensbeträge überweisen. Für Konten, die später eröffnet wurden, werden 30 bis 50 Prozent fällig. Sollte eine Bank Informationen liefern, welche die US-Justiz als falsch oder irreführend betrachtet, ist sie nicht mehr vor Strafverfolgung geschützt./bur/DP/zb
ISIN CH0012138530 CH0024899483 CH0102484968
AXC0101 2013-08-30/11:13
