Die Übernahmekommission hat bei einer Aktienumschichtung von Andritz-Chef Wolfgang Leitner keine Verletzung der Angebotspflicht geortet. Es habe kein Pflichtangebot gestellt werden müssen, teilte Andritz unter Verweis auf die Behördenentscheidung mit. Geprüft wurde, ob bei der Übertragung einiger Aktien Leitners an eine ...Den vollständigen Artikel lesen ...