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DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 30.11.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-10-19 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
UMS United Medical Systems International AG i.L. 
Hamburg - ISIN DE0005493654 - 
- WKN 549365 - 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Mittwoch, dem 30. November 2016, um 11:00 Uhr 
 
im Spiegelsaal des Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 
20148 Hamburg, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der UMS United Medical Systems International AG i.L. 
('*Gesellschaft*') ein. 
 
Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten 
   Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Hamburg, versehenen 
   Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS 
   United Medical Systems International AG i.L. 
   für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 
   2015 bis 30. April 2016 mit dem erläuternden 
   Bericht des Abwicklers zu den Angaben nach § 
   289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats und 
   Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 
   30. April 2016 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im 
   Internet unter http://www.umsag.com im 
   Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
   'Hauptversammlung 2016' eingesehen sowie 
   heruntergeladen werden, liegen vom Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung an in 
   den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und 
   werden auch in der Hauptversammlung am 30. 
   November 2016 zugänglich gemacht werden. Ihr 
   Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den 
   Abwickler und - soweit es den Bericht des 
   Aufsichtsrats betrifft - durch den 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert 
   werden. 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   von dem Abwickler aufgestellten 
   Jahresabschluss für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 
   30. April 2016, der mit dem uneingeschränkten 
   Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Hamburg, versehen ist, 
   festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 
   vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016* 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr 
   vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 
   zum 30. April 2016* 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 
   zum 30. April 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis 
   zum 30. April 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Hamburg, wird zum 
   Abschlussprüfer für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr der Gesellschaft vom 
   1. Mai 2016 bis zum 30. April 2017 gewählt, 
   sofern diese jeweils einer Prüfung unterzogen 
   werden oder gesetzlich zu unterziehen sind. 
 
*Vorlagen an die Aktionäre* 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an 
liegen in den Geschäftsräumen der UMS United Medical 
Systems International AG i.L., Borsteler Chaussee 53, 
22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen während der 
üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus 
und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter 
http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations' 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2016' zugänglich: 
 
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten 
  Unterlagen 
 
Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft 
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden 
auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen 
bzw. zugänglich sein. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 4.757.668 
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien 
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es 
bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. 
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen 
ihr keine Rechte zu. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und 
dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten 
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die 
Anmeldung und der besondere Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis 
zum *23. November 2016, 24:00 Uhr* unter der 
nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse ('*Anmeldeadresse*') zugehen: 
 
UMS United Medical Systems International AG i.L. 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Fax: +49 (0) 89/889 690 633 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom 
depotführenden Institut in deutscher oder englischer 
Sprache abzufassen und hat sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
demnach auf den *9. November 2016, 0:00 Uhr* 
('*Nachweisstichtag*') zu beziehen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen 
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung 
des Nachweises des Aktienbesitzes Sorge zu tragen und 
empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem 
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an 
der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, 
haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall haben sich die 
Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen 
rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär 
anmelden zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die 
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 
AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei 
der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und 
etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, das die 

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October 19, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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