DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-10-19 / 15:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. UMS United Medical Systems International AG i.L. Hamburg - ISIN DE0005493654 - - WKN 549365 - Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 30. November 2016, um 11:00 Uhr im Spiegelsaal des Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der UMS United Medical Systems International AG i.L. ('*Gesellschaft*') ein. Tagesordnung und Beschlussvorschläge 1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS United Medical Systems International AG i.L. für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2016' eingesehen sowie heruntergeladen werden, liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und werden auch in der Hauptversammlung am 30. November 2016 zugänglich gemacht werden. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, versehen ist, festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016* Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016* Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis zum 30. April 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, wird zum Abschlussprüfer für das Abwicklungsgeschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Mai 2016 bis zum 30. April 2017 gewählt, sofern diese jeweils einer Prüfung unterzogen werden oder gesetzlich zu unterziehen sind. *Vorlagen an die Aktionäre* Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der UMS United Medical Systems International AG i.L., Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2016' zugänglich: * die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen bzw. zugänglich sein. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 4.757.668 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum *23. November 2016, 24:00 Uhr* unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse ('*Anmeldeadresse*') zugehen: UMS United Medical Systems International AG i.L. c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax: +49 (0) 89/889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den *9. November 2016, 0:00 Uhr* ('*Nachweisstichtag*') zu beziehen. Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Aktienbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, das die
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October 19, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)