Vorerwerbsrecht nicht ausgeübt: Am 18. November 2016 hatte die insolvente KTG Agrar SE mit einem namentlich nicht genannten Investor einen Kaufvertrag über die Veräußerung der litauischen Aktivitäten des Agrarkonzerns für einen niedrigen siebenstelligen EUR-Betrag geschlossen. Für einen anderen Investor bestand zu diesem Zeitpunkt ein Recht zum Vorerwerb des litauischen Teilkonzerns, das innerhalb ...Den vollständigen Artikel lesen ...