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DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires -2-

DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-19 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg 
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950 
ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zu der am *Donnerstag, dem 29. Juni 2017, 10.00 
Uhr,* 
im Millerntor-Stadion Ballsaal Haupttribüne, 
Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg, stattfindenden 
30. ordentlichen Hauptversammlung. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte 
   modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie der Lageberichte 
   des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB 
 
   Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische Accessoires 
   Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, eingesehen 
   werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
   auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Überdies werden die 
   Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert 
   werden. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet 
   zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich 
   verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des 
   Geschäftsjahres 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 35.068.309,62 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00 
      Euro je dividendenberechtigter 
      Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 
      7.885.116 Stück dividendenberechtigter 
      Aktien sind dies insgesamt 23.655.348,00 
      Euro. 
   b) Der verbleibende Betrag von 11.412.961,62 
      Euro aus dem Bilanzgewinn wird auf neue 
      Rechnung vorgetragen. 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten 
   Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von 3,00 Euro je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. Januar 2017 
   geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 4. 
   Juli 2017, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung 
   Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
6. *Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit von Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und zugleich 
   dessen Vorsitzender, endet turnusmäßig mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 29. Juni 2017. Herr Dr. Friedhelm Steinberg steht 
   für die Wiederwahl zur Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der Satzung in 
   Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 
   Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei Personen, von denen die 
   Hauptversammlung zwei zu wählen hat. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden 
   als Einzelwahl durchgeführt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, selbstständiger Rechtsanwalt und 
   Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, wohnhaft in 
   Hamburg, 
 
   als Vertreter der Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Dr. Friedhelm Steinberg ist bei den nachfolgend aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats 
   oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
 
   - Aufsichtsratsvorsitzender, BÖAG 
     Börsen AG, Hamburg-Hannover 
   - Aufsichtsratsvorsitzender, Deutsche 
     Zweitmarkt AG, Hamburg 
   - Aufsichtsratsvorsitzender, Fondsbörse 
     Deutschland Beteiligungsmakler AG, Hamburg 
 
   *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen:* 
 
   - Vorsitzender des Börsenrats der 
     Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg 
   - Mitglied Aufsichtsausschuss, 
     Versorgungswerk der Ärztekammer 
     Hamburg, Hamburg 
   - Mitglied Beirat, Hamburgische 
     Investitions- und Förderbank, Hamburg 
   - Mitglied Beirat, HanseMerkur Holding AG, 
     Hamburg 
   - Mitglied Beirat, Ed. Heckewerth Nachf. 
     GmbH & Co. KG, Hiddenhausen 
 
   Der vorstehende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Dr. Friedhelm 
   Steinberg den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Abgesehen davon, dass Herr Dr. Friedhelm Steinberg bereits Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, bestehen keine persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Friedhelm Steinberg und 
   der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex. 
 
   Herr Dr. Friedhelm Steinberg erfüllt aufgrund seiner Tätigkeit als 
   Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, und seiner 
   früheren Tätigkeit unter anderem als Vorstand bei der Hamburger 
   Sparkasse AG, Hamburg, die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs. 
   5 Halbsatz 1 AktG als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf 
   den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. 
 
   Ausführliche Informationen zu Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, 
   einschließlich eines Lebenslaufs und einer Übersicht über die 
   wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, finden sich auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   Herr Dr. Friedhelm Steinberg soll erneut als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 8.100.000. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 214.884 eigene Aktien, aus 
denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
*Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und 
dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in 
Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in englischer Sprache 
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des Anteilsbesitzes des 
depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und 
muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat 

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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
also auf den Beginn des 8. Juni 2017, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), 
zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2017, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein: 
 
 Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
 c/o UniCredit Bank AG 
 CBS51DS/GM 
 80311 München 
 Fax +49 (0)89 540 025 19 
 E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders als die 
ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch keine 
Teilnahmevoraussetzung. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter vorstehender 
Adresse Sorge zu tragen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang 
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs 
zum Nachweisstichtag entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist 
auch kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch 
in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des besonderen 
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den vorstehenden Bestimmungen 
selbst anmelden. 
 
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- 
und fristgerechten Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und 
Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter 
 
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, 
sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine 
sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
erfasste Person oder Institution gerichtet. Im Falle der Bevollmächtigung 
eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen von § 
135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG erfassten 
Person oder Institution verlangen diese möglicherweise eine besondere Form 
der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festzuhalten haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie 
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 
Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten 
Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten, sich mit dieser über die 
Form der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, 
dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft kann auch durch die vorherige Übermittlung des Nachweises 
an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Fax +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen 
soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung 
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten 
Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit 
Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen 
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des 
Anteilsbesitzes führen. Die Erteilung der Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB. 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt 
werden sollen, muss der Aktionär Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
erteilen. Ohne diese Weisungen sind die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sind 
Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den 
entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für 
unvorhergesehene Anträge. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
entgegen. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter findet sich ebenfalls auf der 
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download bereit. 
 
Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, 
welche vor der Hauptversammlung erteilt werden, sollen aus organisatorischen 
Gründen spätestens bis zum 28. Juni 2017, 24.00 Uhr MESZ (Eingangsdatum bei 
der Gesellschaft) an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Anschrift 
übermittelt werden: 
 
 Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Fax +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der 
Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in 
der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte 
Weisungen zu ändern. 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen (nebst Begründung oder 
Beschlussvorlage) ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2017, 24.00 
Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Anschrift zugegangen sein: 
 
 Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
 Vorstand 
 Poppenbütteler Bogen 1 
 22399 Hamburg 
 
Für Ergänzungsverlangen haben die Antragssteller nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, 
auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. 
Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung. 
 
Nach § 70 AktG bestehen für Ergänzungsverlangen bezüglich der 
Aktienbesitzzeit bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht 
eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. 
 
*Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG* 
 
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 

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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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