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DGAP-HV: Decheng Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Decheng Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Decheng Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 25.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-07-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Decheng Technology AG Köln - ISIN DE000A1YDDM9 - 
- WKN A1YDDM - Einladung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, 
den 25. August 2017, um 11.00 Uhr*, im Darmstädter Hof, 
Hotel & Restaurant, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt 
am Main - Nieder Eschbach, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Decheng Technology AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der 
   Lageberichte der Decheng Technology AG und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte 
   Konzernabschluss wurden durch den Aufsichtsrat 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Ein Beschluss der 
   Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist 
   somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   'Der im festgestellten        280.338,00 EUR 
   Jahresabschluss der Decheng 
   Technology AG zum 31. 
   Dezember 2016 
   ausgewiesene Bilanzgewinn in 
   Höhe von 
   wird wie folgt verwandt: 
   Einstellung in andere         0 EUR 
   Gewinnrücklagen 
   Aktionäre mit einer 
   Aktienzahl von 28.659.066     207.079,10 EUR 
   Aktien haben auf ihren 
   Anspruch auf 
   Gewinnausschüttung für das 
   Geschäftsjahr 2016 
   verzichtet. Auf die danach 
   verbleibenden 
   2.070.791 Aktien soll eine 
   Dividende von 0,10 EUR 
   ausgeschüttet werden, mithin 
   insgesamt 
   Gewinnvortrag                 73.258,90 EUR' 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Berlin zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
6. *Neuwahl der von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   endet mit Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 25. August 2017. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in 
   Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG aus 
   drei von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitgliedern. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
   a. Herr Jürgen Schrollinger, selbstständiger 
      Unternehmensberater, wohnhaft in 
      Steindorf, wird zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats gewählt. 
   b. Herr TEO Cern Yong, Direktor bei TEO 
      Capital Partners, wohnhaft in Kuala 
      Lumpur, Malaysia, wird zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats gewählt. 
   c. Herr ZHU Haibin, Rentner, wohnhaft in 
      Quanzhou, China, wird zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats gewählt. 
 
   Die Amtszeit des neu gewählten Aufsichtsrats 
   beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. 
   August 2017 und endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Herr Jürgen Schrollinger hat seine 
   Bereitschaft signalisiert, im Falle seiner 
   Wahl, das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden 
   erneut zu übernehmen. 
 
   Herr TEO Cern Yong verfügt über die 
   Qualifikation als sachkundiges Mitglied des 
   Aufsichtsrats im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Herr Jürgen Schrollinger ist im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung Mitglied in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   deutscher Unternehmen: 
 
   * OZOP Medical AG, München - Mitglied des 
     Aufsichtsrates. 
 
   Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr TEO Cern Yong und Herr ZHU Haibin sind 
   weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch 
   Mitglied in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Lebensläufe der drei vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten sind ab dem Zeitpunkt 
   der Einberufung im Internet unter 
   https://de.dechengtechnology.com/ im Bereich 
   'Investor Relations', 'Hauptversammlung', 
   zugänglich. 
* * * 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*Unterlagen* 
 
Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum 
Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die in 
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der 
Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des 
Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im 
Internet unter https://de.dechengtechnology.com/ im 
Bereich 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', 
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung ausliegen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
30.729.857,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung 
eingeteilt in 30.729.857 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre 
bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in 
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der 
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am 
Freitag, 18. August 2017, 24.00 Uhr, unter der Adresse 
 
Decheng Technology AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
oder per Telefax: +49 (0) 89 / 21 027 289 
oder per E-Mail unter: 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein 
Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und 
zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Als 
Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) 
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden 
Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der 
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag' oder 'Record 
Date'), also Freitag, den 4. August 2017, 00.00 Uhr, 
beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis 
spätestens Freitag, 18. August 2017, 24.00 Uhr, unter 
der zuvor genannten Adresse, bzw. per Telefax oder 
E-Mail zugehen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat, 
Aktionär zu sein. Die Berechtigung zur Teilnahme und 
der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
*Verfahren der Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des 

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July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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