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DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.03.2018 in Lichtenau, Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 08.03.2018 in Lichtenau, Baden mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-01-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
LS TELCOM AKTIENGESELLSCHAFT Lichtenau 
Wertpapier-Kennnummer 575 440 
ISIN: DE0005754402 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 8. März 
2018 um 10 Uhr in den Räumlichkeiten der LS telcom AG, 
Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 
   30.09.2017, des Lageberichts und des 
   Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
   2016/2017 und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2017 
   abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
   In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im 
   Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, liegen 
   der festgestellte Jahresabschluss und der 
   gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils zum 
   30.09.2017), der Lagebericht und der 
   Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des 
   Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 
   2016/2017) und ferner der Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2016/2017 
   zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   dieser Unterlagen. Die vorgenannten 
   Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausgelegt und sind zusammen 
   mit der Tagesordnung auf unserer deutschen 
   Internetseite 
 
   www.LStelcom.com 
 
   unter den Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 
   'Investor Relations' - 'Zahlen, Berichte, 
   Informationen' - 'Hauptversammlung' 
   veröffentlicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 beträgt EUR 
   2.863.055,65. Der Vorstand schlägt vor, den 
   Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzern-Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen. 
 
   Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat 
   die Unabhängigkeitserklärung im Sinne der 
   Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex abgegeben. 
 
*Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die (1.) sich vor der Hauptversammlung in 
Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.) der 
Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur 
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung 
dadurch nachgewiesen haben, dass sie der Gesellschaft 
eine in Textform und in deutscher oder englischer 
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden 
Instituts über ihren Anteilsbesitz 
(Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser 
Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also 
auf den *15. Februar 2018, 00:00 Uhr* beziehen. 
 
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der 
Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der 
Hauptversammlung, also bis *1. März 2018, 24:00 Uhr* 
unter folgender Adresse zugehen: 
 
LS telcom AG 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
Telefax: +49 (0) 621 71859-240 
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
eines etwaigen Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder sonstige 
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang 
eines etwaigen Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat 
keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Erteilung von Vollmachten, Stimmrechtsvertreter* 
 
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, vertreten und ihr Stimmrecht 
durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des 
Aktionärs und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes nach 
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung 
den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des 
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung 
erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass 
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform 
ausstellen. 
 
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG 
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG 
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das 
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in 
diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem 
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die 
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und 
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, 
wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten 
Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen 
wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht 
darf in diesen Fällen nur einem bestimmten 
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen 
die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG 
genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in 
diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings 
gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der 
Stimmabgabe nicht. 
 
Außerdem bieten wir unseren Aktionären auch dieses 
Jahr wieder an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen 
durch die Stimmrechtsvertreter unseres Hauses, Jana 
Nock und Luisa Kähny, vertreten zu lassen. 
 
In jedem Fall muss aber der Nachweis der 
Bevollmächtigung entweder am Tag der Hauptversammlung 
durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der 
Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 7. März 2018, 
18:00 Uhr unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
LS telcom AG 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
Telefax: +49 (0) 621 71859-240 
E-Mail: vollmacht@hv-management.de 
 
*Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen 
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (entspricht EUR 266.750,00, dies 
entspricht 266.750 Aktien) oder den anteiligen Betrag 
von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller 
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 23, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

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