Die globale Rekordjagd an den Aktienmärkten hatte in den vergangenen Tagen auch wieder den Dax erfasst. Der deutsche Leitindex stieg bis auf ein neues Allzeithoch von 13 597 Punkte. Gegenwärtig notiert das Barometer leicht schwächer bei 13.434 Punkten. Für Auftrieb an den Aktienmärkten sorgten zuletzt die jüngsten Wachstumsprognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und die vorläufige Beilegung des Haushaltsstreits in den USA (der neue Haushalt gilt lediglich bis zum 08.02.). Der IWF geht in seiner jüngsten Konjunkturschätzung für 2018 und für 2019 von jeweils 3,9 % Wachstum der Weltwirtschaft aus - ein Plus von 0,2 Prozentpunkten gegenüber der Oktoberprognose. Zur Begründung verweist der IWF vor allem auf die Steuerreform (dazu unten mehr) in den USA, die zu einem Anstieg der Investitionen in den USA führen würden und auch positive Rückwirkungen auf die wichtigsten Handelspartner der USA hätten. Für die USA rechnet der IWF nun mit einem Wirtschaftswachstum von 2,7 % im laufenden Jahr, gegenüber den bisher genannten 2,3 %. 2019 soll sich das Wachstum allerdings wieder auf 2,5 % zurückbilden. Diesseits des Atlantiks dürfte sich die Dynamik ggü. 2017 leicht von 2,4 % auf 2,2 % in 2018 und 2,0 % in 2019 abschwächen.
Das Kernelement der US-Steuerreform ist die Absenkung des Steuersatzes für Unternehmen von 35 % auf 21 %. Ein zweites wichtiges Element der Steuerreform ist eine Änderung der Besteuerung von Auslandsgewinnen. Auf diese waren bislang, bei Überweisung der Gewinne ausländischer Töchter an die Konzernzentrale im Inland, eine Steuer von 35 % zu entrichten, abzüglich der bereits entrichteten Zahlungen im Ausland. Dies war in der Vergangenheit für die meisten Unternehmen höchst unattraktiv und verleitete diese daher dazu, die Gewinne im Ausland zu horten. Mit der jetzigen Steuerreform wird dieser Satz von 35 % auf 15,5 bzw. 8 % in Abhängigkeit der Liquidität der Mittel herabgesenkt. Diese Besteuerung der Unternehmen wird in jedem Fall fällig, unabhängig davon, ob die Unternehmen die im Ausland gehorteten Gewinne "nach Hause" bringen oder nicht. Das dritte Element der Reform ist eine sog. BEAT, die Base Erosion Anti-Avoidance Tax. Damit soll vermieden werden, dass ausländische Unternehmen die Gewinne ihrer Tochtergesellschaften über konzerninterne Lizenz-, Zins und bestimmte Servicezahlungen verringern. Multinationale Konzerne müssen daher ab diesem Jahr eine fünfprozentige Mindestabgabe auf konzerninterne Auslandszahlungen zahlen - sofern diese sich auf immaterielle Güter beziehen. Ab 2019 sollen es zehn Prozent sein.
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