Weitere Zinsnachzahlung - die Genussschein-Gläubiger der SeniVita Sozial gGmbH (SVS) werden am 28. Februar 2018 eine weitere Zahlung von 3,0 Prozent auf die Grundverzinsung erhalten (ebenso die Genussrechts-Gläubiger). Das teilte die SeniVita-Gruppe heute mit.
Die bei den börsennotierten Genussscheinen somit verbleibende Differenz in Höhe von 2,0 Prozent zu der gemäß Genussscheinbedingungen geltenden Grundverzinsung in Höhe von 7,0 Prozent wird zusammen mit der nächsten regulären Zinszahlung am 27. Mai 2018 ausgezahlt. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen im Mai lediglich eine Zahlung von 1,0% der Zinsen leisten können, ehe im Dezember 2017 eine weitere Nachzahlung von 1,0% der Zinsen an die Gläubiger erfolgte.
SeniVita-Genussschein ...
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