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DGAP-News: ENCAVIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-27 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ENCAVIS AG Hamburg - ISIN DE0006095003 // WKN 609 500 - ISIN DE000A2E42C6 // WKN A2E42C - Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur *ordentlichen Hauptversammlung* der ENCAVIS AG ein, die am *Dienstag, dem 8. Mai 2018, um 11:00 Uhr,* im EMPORIO TOWER, Panoramadeck (23. Etage), Dammtorwall 15, D-20355 Hamburg, stattfindet. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die ENCAVIS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen.html abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Der Bilanzgewinn der ENCAVIS AG des Geschäftsjahrs 2017 in Höhe von EUR 34.388.583,44 ist wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 28.215.487,08 Dividende von EUR 0,22 je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 11.06.2018: Vortrag auf neue EUR 6.173.096,36' Rechnung: Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft (die Leistung der Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft (die '*Aktiendividende*')) geleistet werden. Die Einzelheiten der Barausschüttung und die Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem Dokument erläutert, das den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen.html zur Verfügung gestellt wird. Das Dokument enthält insbesondere Informationen über die Anzahl und die Ausstattung der Aktien und legt die Gründe und die Einzelheiten zu dem Angebot dar. Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem zum Zeitpunkt der Einberufung bestehenden dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 128.252.214,00, eingeteilt in 128.252.214 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,22 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht; das Angebot, die Dividende statt in bar in Form von Aktien zu erhalten, bleibt unberührt. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Bitte beachten Sie, dass die diesjährige Dividende nur aus dem zu versteuernden Gewinn ausgezahlt wird und somit die Dividendenauszahlung, unabhängig davon welches Wahlrecht der Aktionär ausübt, grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Hamburg, wird als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 und als Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 bestellt. Ergänzend wird die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer bestellt, sofern der Vorstand die prüferische Durchsicht etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2019 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung beschließt.' 6. *Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung* Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats und des zunehmenden zeitlichen Umfangs der Mandatsausübung soll die Aufsichtsratsvergütung neu ausgestaltet werden. Dabei soll die Vergütung nicht mehr durch Beschluss der Hauptversammlung, sondern in der Satzung als feste Vergütung festgelegt werden, wobei die Mitgliedschaft in Ausschüssen vergütungserhöhend berücksichtigt werden soll. Zudem sollen die Aufsichtsratsmitglieder künftig ein Sitzungsgeld für Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder seiner Ausschüsse erhalten. Die Neuregelung soll sowohl für das laufende Geschäftsjahr 2018 als auch für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 gelten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 15 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: '1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare, Vergütung von EUR 25.000,00. Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche jährliche Vergütung. 2. Anstelle der in Absatz 1 Satz 1 genannten Vergütung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine jährliche feste Vergütung von EUR 50.000,00, sein Stellvertreter eine jährlich feste Vergütung von EUR 37.500,00. 3. Die zusätzliche Vergütung gemäß Absatz 1 Satz 2 beträgt für den Vorsitzenden des Prüfungs- und Personalausschusses EUR 15.000,00 und für jedes andere Mitglied des Prüfungs- und Personalausschusses EUR 10.000,00. Die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss bleibt unberücksichtigt. 4. Die Vergütung der Ausschusstätigkeiten für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss in diesem Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. 5. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie als Mitglieder teilnehmen, ein Sitzungsgeld i.H.v. EUR 1.000,00. Für mehrere Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder seiner Ausschüsse an einem Kalendertag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. 6. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder dem Prüfungs- oder dem Personalausschuss angehörten oder das jeweilige Amt als Vorsitzender oder
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March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)