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DGAP-HV: ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ENCAVIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in 
Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ENCAVIS AG Hamburg - ISIN DE0006095003 // WKN 609 500 - ISIN 
DE000A2E42C6 // WKN A2E42C - Einladung zur Hauptversammlung Hiermit 
laden wir unsere Aktionäre 
zur *ordentlichen Hauptversammlung* der ENCAVIS AG ein, die am 
*Dienstag, dem 8. Mai 2018, um 11:00 Uhr,* 
im EMPORIO TOWER, Panoramadeck (23. Etage), Dammtorwall 15, D-20355 
Hamburg, 
stattfindet. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für 
   die ENCAVIS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 
   einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen.html 
 
   abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen 
   und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist somit zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   'Der Bilanzgewinn der ENCAVIS AG des Geschäftsjahrs 2017 in Höhe 
   von EUR 34.388.583,44 ist wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer     EUR 28.215.487,08 
    Dividende von EUR 0,22 
    je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie mit 
    Fälligkeit am 
    11.06.2018: 
    Vortrag auf neue       EUR 6.173.096,36' 
    Rechnung: 
 
   Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) 
   ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der Dividende 
   zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den verbleibenden 
   Teil der Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft (die 
   Leistung der Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft (die 
   '*Aktiendividende*')) geleistet werden. 
 
   Die Einzelheiten der Barausschüttung und die Möglichkeit der 
   Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem Dokument 
   erläutert, das den Aktionären auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen.html 
 
   zur Verfügung gestellt wird. Das Dokument enthält insbesondere 
   Informationen über die Anzahl und die Ausstattung der Aktien und 
   legt die Gründe und die Einzelheiten zu dem Angebot dar. 
 
   Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende 
   Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur 
   Gewinnverwendung basieren auf dem zum Zeitpunkt der Einberufung 
   bestehenden dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 
   128.252.214,00, eingeteilt in 128.252.214 Stückaktien. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und 
   Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der 
   unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,22 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht; das Angebot, die 
   Dividende statt in bar in Form von Aktien zu erhalten, bleibt 
   unberührt. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die 
   Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die 
   Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
   erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
   Betrag entsprechend. 
 
   Bitte beachten Sie, dass die diesjährige Dividende nur aus dem zu 
   versteuernden Gewinn ausgezahlt wird und somit die 
   Dividendenauszahlung, unabhängig davon welches Wahlrecht der 
   Aktionär ausübt, grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Vorstands, die im 
    Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, wird für 
    diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
    Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, wird für 
    diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des 
   Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
    am Main, Zweigniederlassung Hamburg, wird 
    als Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2018 und als Prüfer für die 
    prüferische Durchsicht des verkürzten 
    Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
    für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
    2018 bestellt. Ergänzend wird die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
    am Main, Zweigniederlassung Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer bestellt, sofern der 
    Vorstand die prüferische Durchsicht 
    etwaiger zusätzlicher unterjähriger 
    Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 
    2019 bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung beschließt.' 
6. *Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung 
   und entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die 
   Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats und des zunehmenden 
   zeitlichen Umfangs der Mandatsausübung soll die 
   Aufsichtsratsvergütung neu ausgestaltet werden. Dabei soll die 
   Vergütung nicht mehr durch Beschluss der Hauptversammlung, 
   sondern in der Satzung als feste Vergütung festgelegt werden, 
   wobei die Mitgliedschaft in Ausschüssen vergütungserhöhend 
   berücksichtigt werden soll. Zudem sollen die 
   Aufsichtsratsmitglieder künftig ein Sitzungsgeld für Sitzungen 
   des Aufsichtsrats und/oder seiner Ausschüsse erhalten. Die 
   Neuregelung soll sowohl für das laufende Geschäftsjahr 2018 als 
   auch für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 gelten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   § 15 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
   '1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
       eine jährliche feste, nach Ablauf des 
       Geschäftsjahres zahlbare, Vergütung von 
       EUR 25.000,00. Für die Tätigkeit in den 
       Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten 
       die Mitglieder des Aufsichtsrats eine 
       zusätzliche jährliche Vergütung. 
 
   2. Anstelle der in Absatz 1 Satz 1 genannten 
      Vergütung erhält der Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats eine jährliche feste 
      Vergütung von EUR 50.000,00, sein 
      Stellvertreter eine jährlich feste 
      Vergütung von EUR 37.500,00. 
   3. Die zusätzliche Vergütung gemäß 
      Absatz 1 Satz 2 beträgt für den 
      Vorsitzenden des Prüfungs- und 
      Personalausschusses EUR 15.000,00 und für 
      jedes andere Mitglied des Prüfungs- und 
      Personalausschusses EUR 10.000,00. Die 
      Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss 
      bleibt unberücksichtigt. 
   4. Die Vergütung der Ausschusstätigkeiten 
      für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass 
      der betreffende Ausschuss in diesem 
      Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben 
      getagt hat. 
   5. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und 
      seiner Ausschüsse erhalten für jede 
      Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an 
      der sie als Mitglieder teilnehmen, ein 
      Sitzungsgeld i.H.v. EUR 1.000,00. Für 
      mehrere Sitzungen des Aufsichtsrats 
      und/oder seiner Ausschüsse an einem 
      Kalendertag wird das Sitzungsgeld nur 
      einmal gezahlt. 
   6. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während 
      eines Teils des Geschäftsjahres dem 
      Aufsichtsrat oder dem Prüfungs- oder dem 
      Personalausschuss angehörten oder das 
      jeweilige Amt als Vorsitzender oder 

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March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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