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DGAP-HV: FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FRIWO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 
in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
FRIWO AG Ostbevern Wertpapier-Kenn-Nr.: 620 110 
ISIN: DE 0006201106 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 2018 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft ein, 
an der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG am 
Dienstag, den 15. Mai 2018, um 10:00 Uhr, im Gasthof 
Mersbäumer, Loburg 47, 48346 Ostbevern, teilzunehmen. 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   FRIWO AG und des gebilligten Konzernabschlusses, 
   jeweils zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die FRIWO AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie eines erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a 
   Abs. 1 HGB* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der FRIWO AG zum 31. Dezember 2017 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 3.080.000,00 
   Euro wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro 
    je dividendenberechtigter Stückaktie der 
    Gesellschaft, somit insgesamt 3.080.000,00 
    Euro. 
    Die Gesellschaft hält derzeit weder 
    unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. 
    Soweit die Gesellschaft im Zeitpunkt der 
    Hauptversammlung unmittelbar oder mittelbar 
    eigene Aktien hält, die gemäß § 71b 
    AktG nicht dividendenberechtigt sind, 
    vermindert sich die Zahl der 
    dividendenberechtigten Aktien. In diesem 
    Fall soll der Hauptversammlung 
    vorgeschlagen werden, den auf diese Aktien 
    entfallenden Betrag ebenfalls in die 
    anderen Gewinnrücklagen einzustellen. 
    Die Dividende ist ab dem 18. Mai 2018 
    zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
   und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner 
   GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit aller im Jahr 2013 durch die 
   Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder 
   endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 
   2018, sodass eine Neuwahl aller als Vertreter der 
   Anteilseigner zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder zu 
   erfolgen hat. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG i.V.m. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die 
   Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 
   sowie § 11 der Satzung der FRIWO AG aus vier 
   Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der 
   Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die 
   Ziele, die der Aufsichtsrat gemäß der 
   entsprechenden Empfehlung des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex für seine Zusammensetzung benannt 
   hat; zugleich berücksichtigen diese Vorschläge auch 
   das vom Aufsichtsrat gemäß der entsprechenden 
   Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in 
   den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Herrn Johannes Feldmayer, wohnhaft in 
      Hohenstadt, Kaufmann und 
      Generalbevollmächtigter der HEITEC AG mit 
      Sitz in Erlangen, 
   b) Herrn Jürgen Max Leuze, wohnhaft in 
      Gräfelfing, Kaufmann und Geschäftsführer 
      der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. 
      KG mit Sitz in München, 
   c) Herrn Dr. Gregor Matthies, wohnhaft in 
      München, Senior Advisor bei Bain & 
      Company Germany, Inc., mit Sitz in 
      München, 
   d) Herrn Richard Georg Ramsauer, wohnhaft in 
      Grünwald, Kaufmann und Geschäftsführer 
      der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. 
      KG mit Sitz in München. 
 
   Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des 
   Aufsichtsrats beschließt. Das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit begonnen hat, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Bei den vorgeschlagenen Kandidaten bestehen folgende 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   Herr Johannes Feldmayer ist Mitglied in den folgenden 
   weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   anderen vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - TGW Logistics Group GmbH, Österreich, 
     Mitglied im Aufsichtsrat 
 
   Herr Jürgen Max Leuze ist nicht Mitglied in weiteren 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und anderen 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr Dr. Gregor Matthies ist Mitglied in den 
   folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - Ubitricity Gesellschaft für verteilte 
     Energiesysteme mbH, Berlin, Vorsitzender 
     des Aufsichtsrats 
 
   Herr Richard Georg Ramsauer ist nicht Mitglied in 
   weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   anderen vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Sollte Herr Richard Georg Ramsauer gewählt werden, 
   ist er als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgesehen. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
   genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum 
   Bezugsrechtsausschluss und entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Die dem Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung 
   vom 7. Mai 2013 im Rahmen des Genehmigten Kapitals 
   gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung erteilte 
   Ermächtigung ist am 30. April 2018 ausgelaufen. Der 
   Vorstand hat von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch 
   gemacht. 
 
   Um jedoch auch in Zukunft Flexibilität bei der 
   Eigenkapitalfinanzierung zu bewahren, soll ein neues 
   Genehmigtes Kapital 2018 in Höhe von bis zu 
   10.010.000,00 Euro geschaffen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 14. Mai 
      2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe 
      neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien 
      gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder 
      mehrmals um bis zu insgesamt 10.010.000,00 Euro 
      zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Dabei 
      ist den Aktionären mit den nachfolgenden 
      Einschränkungen ein Bezugsrecht zu gewähren. 
      Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch 
      mittelbar gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt 
      werden. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, 
 
      (i)   für Spitzenbeträge, die sich 
            aufgrund des Bezugsverhältnisses 
            ergeben; 
      (ii)  für Aktien im Umfang eines 
            anteiligen Betrags des 
            Grundkapitals, der 10 % des zum 
            Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder 
            - falls dieser Wert geringer ist - 
            des zum Zeitpunkt der Ausübung der 
            vorliegenden Ermächtigung 
            bestehenden Grundkapitals nicht 
            überschreitet, um die neuen Aktien 
            gegen Bareinlagen zu einem 
            Ausgabebetrag auszugeben, der den 
            Börsenpreis der bereits 
            börsennotierten Aktien der 
            Gesellschaft gleicher Gattung und 
            Ausstattung zum Zeitpunkt der 
            endgültigen Festlegung des 
            Ausgabebetrags nicht wesentlich 
            unterschreitet (vereinfachter 
            Bezugsrechtsausschluss nach § 186 
            Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf die 
            vorgenannte 10 %-Grenze ist der 
            anteilige Betrag des Grundkapitals 
            anzurechnen, der auf neue oder 
            zurückerworbene Aktien entfällt, 
            die während der Laufzeit dieser 
            Ermächtigung unter vereinfachtem 

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March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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