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Dow Jones News
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DGAP-HV: AlzChem Group AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AlzChem Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-29 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
AlzChem Group AG Trostberg ISIN DE000A0HT46 
WKN A0AHT4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 23. Mai 
2018, um 10.00 Uhr (MESZ), in das Haus der Bayerischen 
Wirtschaft 
- Europasaal - 
Max-Joseph-Straße 5 
80333 München ein. I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2017, des Lageberichts für die 
   AlzChem Group AG und des Lageberichts für den 
   Konzern einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
   den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des 
   Corporate Governance-, des Vergütungs- und 
   des Corporate Social Responsibility - 
   Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet 
   unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
   Feststellung des Jahresabschlusses sowie 
   einer Billigung des Konzernabschlusses durch 
   die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG 
   bedarf es daher nicht, sodass zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das 
   Rumpfgeschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   PriceWaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   am 30. Juni 2018 endende Rumpfgeschäftsjahr 
   2018 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl 
   zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht 
   von zwischen Finanzberichten, die vor der 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft aufgestellt werden, soweit die 
   prüferische Durchsicht solcher zwischen 
   Finanzberichte beauftragt wird. 
II. Weitere Angaben zu Einberufung 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 101.763.355 Stück. 
Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben 
Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; 
die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
101.763.355 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung 
der AlzChem Group AG nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des in 
§ 123 Abs. 4 AktG bestimmten Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache 
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
Gesellschaft spätestens am *Mittwoch, 16. Mai 2018, 
24.00 (MESZ),* in Textform (§ 126b BGB) unter der 
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 _AlzChem Group AG_ 
 _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
 _Haidelweg 48_ 
 _81241 München_ 
 _Deutschland_ 
 _Fax: +49 (0)89 889 690 633_ 
 _E-Mail: anmeldung@better-orange.de_ 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 
4 AktG ist durch das depotführende Institut in Textform 
(§ 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf *Mittwoch, 
2. Mai 2018, 0.00 Uhr (MESZ)* (Nachweisstichtag), zu 
beziehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien nicht in einem 
von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut 
geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres 
Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von 
innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, 
Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden; für 
diesen Nachweis gelten die vorgenannten Bestimmungen 
zur Textform in deutscher oder englischer Sprache, dem 
Nachweisstichtag und der Zugangsfrist entsprechend. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Gesellschaft ist 
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder 
nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft 
den Aktionär zurückweisen. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben 
Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag für 
Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und 
Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung, 
falls eine Dividende gezahlt werden sollte. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
3. *Stimmrechtsvertretung* 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
die depotführende Bank oder ein sonstiges 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch 
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
 _AlzChem Group AG_ 
 _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
 _Haidelweg 48_ 
 _81241 München_ 
 _Deutschland_ 
 _Fax: +49 (0)89 889 690 655_ 
 _E-Mail: alzchem@better-orange.de_ 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die 
vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zu 
Bevollmächtigungen werden den ordnungsgemäß 
angemeldeten Personen übersandt. Das Vollmachtsformular 
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
zugesandt und ist außerdem unter 
 
www.alzchem.com/de/hv 
 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht 
vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
die Stimmrechtsvertreter der AlzChem Group AG, die das 
Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben, vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien 
gemäß vorstehenden Voraussetzungen form- und 
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Um die 
rechtzeitige Anmeldung der Aktien sicherzustellen, 
sollte die Anmeldung frühzeitig bei der Depotbank 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

eingehen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
sind ausschließlich berechtigt, aufgrund erteilter 
Weisungen abzustimmen. Ihnen sind daher neben der 
Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts zu erteilen. Ohne eine ausdrückliche und 
eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der 
Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter der 
AlzChem Group AG das Stimmrecht nicht ausüben. 
Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, 
werden gebeten, hierzu das mit Eintrittskarte 
übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zu 
verwenden. Alternativ wird dieses Vollmachts- und 
Weisungsformular den Aktionären auch jederzeit auf 
Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet 
unter 
 
www.alzchem.com/de/hv 
 
abrufbar. Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld der 
Hauptversammlung müssen der Gesellschaft unter der oben 
für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, 
Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 
*Dienstag, 22. Mai 2018, 24.00 Uhr (MESZ)*, zugehen. 
Eine Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter am Tag der Hauptversammlung ist am 
An- und Abmeldeschalter bis zum Beginn der Abstimmungen 
möglich. 
 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren 
Aktionären auch im Internet unter 
 
www.alzchem.com/de/hv 
 
zur Verfügung. 
 
Rechtzeitig abgegebene Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis 
*Dienstag, 22. Mai 2018, 24.00 Uhr (MESZ)* schriftlich, 
in Textform oder elektronisch unter der oben genannten 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse geändert 
oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Eingang 
bei der Gesellschaft. Die persönliche Teilnahme eines 
Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der 
zuvor abgegebenen Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine 
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
entsprechende Weisung für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Weisungen für 
mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. 
Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter zur Antrag- 
und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
4. *Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 
   2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
a) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 
   den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
   den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das 
   entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht 
   werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand zu richten und 
   muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
   der Hauptversammlung, also bis spätestens 
   *Sonntag, den 22. April, 24.00 Uhr (MESZ)*, 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
    _AlzChem Group AG _ 
    _- Der Vorstand -_ 
    _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
    _Haidelweg 48_ 
    _81241 München_ 
    _Deutschland_ 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass 
   sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
   sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
   halten. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG 
   solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
   werden außerdem im Internet unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   zugänglich gemacht. Die geänderte 
   Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 
   Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. 
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft 
   außerdem Gegenanträge gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
   übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe 
   des Namens des Aktionärs und einer Begründung 
   schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an 
   die nachstehende Postanschrift, Faxnummer 
   oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
    _AlzChem Group AG _ 
    _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
    _Haidelweg 48_ 
    _81241 München_ 
    _Deutschland_ 
    _Fax: +49 (0)89 889 690 666_ 
    _E-Mail: antraege@better-orange.de_ 
 
   Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
   Hauptversammlung, also bis spätestens 
   *Dienstag, den 8. Mai 2018, 24.00 Uhr 
   (MESZ)*, unter dieser Adresse eingegangenen 
   Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme 
   der Verwaltung werden im Internet unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Unter 
   bestimmten Umständen muss ein fristgemäß 
   eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich 
   gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, 
   wenn sich der Vorstand durch das 
   Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn 
   der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der 
   Hauptversammlung führen würde oder wenn die 
   Begründung in wesentlichen Punkten 
   offensichtlich falsche oder irreführende 
   Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. 
   Die Begründung muss auch dann nicht 
   zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt 
   mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Das Recht jedes Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne 
   vorherige Übersendung an die 
   Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
   Auch vorab zugänglich gemachte Gegenanträge 
   müssen im Übrigen während der 
   Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt 
   werden. 
 
   Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl 
   von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern diese 
   Gegenstand der Tagesordnung sind) oder 
   Abschlussprüfern gelten die vorstehenden 
   Absätze einschließlich der Angaben zur 
   Adressierung sinngemäß mit der 
   Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht 
   begründet werden muss und der Vorstand den 
   Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich 
   machen muss, wenn der Vorschlag nicht den 
   Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
   Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen angibt (§ 127 AktG). 
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
   der Gesellschaft verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der 
   Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 
   AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen. Da der hiermit 
   einberufenen Hauptversammlung u.a. der 
   Konzernabschluss und Konzernlagebericht 
   vorgelegt werden, erstreckt sich die 
   Auskunftspflicht des Vorstands auch auf die 
   Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
   Unter bestimmten Umständen darf der Vorstand 
   die Auskunft verweigern. Das gilt 
   insbesondere insoweit, als die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
   Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
   oder einem verbundenen Unternehmen einen 
   nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder 
   soweit sich der Vorstand durch die Erteilung 
   der Auskunft strafbar machen würde. 
 
   § 20 Abs. 3 der Satzung ermächtigt den 
   Versammlungsleiter, die Rede- und Fragezeit 
   der Aktionäre angemessen zu beschränken. 
 
   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
   nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 
   131 Abs. 1 AktG sind auch im Internet unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   abrufbar. 
5. *Informationen nach § 124a AktG* 
 
   Diese Einberufung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und die 
   weiteren in § 124a AktG genannten 
   Informationen sind im Internet unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   zugänglich. 
 
Trostberg, im März 2018 
 
*AlzChem Group AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-03-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: AlzChem Group AG 
             Dr.-Albert-Frank-Str. 32 
             83308 Trostberg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 8621 86-2888 
Fax:         +49 8621 502888 
E-Mail:      ir@alzchem.com 
Internet:    https://www.alzchem.com/de/investor-relations 
ISIN:        DE000A0AHT46 
WKN:         A0AHT4 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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