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DGAP-HV: Verallia Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in Bad Wurzach - Ziegelbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: Verallia Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in Bad Wurzach - Ziegelbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Verallia Deutschland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Verallia Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 16.05.2018 in Bad Wurzach - Ziegelbach mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-29 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Verallia Deutschland AG Bad Wurzach Wertpapier-Kenn-Nummer 
685160 
ISIN DE0006851603 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 16. Mai 2018, 
um 10.30 Uhr im Dorfstadel, Barockstraße 23, 88410 Bad 
Wurzach/Ziegelbach, stattfindenden Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Verallia Deutschland AG und den 
   Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1, § 315a 
   Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 
   2017 bis zum 31. Dezember 2017 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist 
   nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz 
   1 Aktiengesetz (AktG) sieht vor, dass der Vorstand die 
   Hauptversammlung lediglich zur Entgegennahme vorstehender 
   Unterlagen, nicht aber zur Beschlussfassung über diese 
   Unterlagen einzuberufen hat. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Verallia 
   Deutschland AG, Oberlandstraße, 88410 Bad Wurzach, 
   Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls 
   zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
   Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und 
   zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. 
   Dezember 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 
   31. Dezember 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das laufende Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   _KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,_ 
 
   für das laufende Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer zu wählen und ferner zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte, sofern eine solche erfolgt. 
5. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2015 gewählten 
   Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Jean-Pierre Floris und 
   Herr Pierre Balian, haben ihr Amt als Aufsichtsrat mit 
   Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung vom 16. Mai 2018 
   niedergelegt. 
 
   Die Wahl von Herrn Jean-Pierre Floris und Herrn Pierre 
   Balian als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat 
   erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 
   2015 bzw. durch die außerordentliche Hauptversammlung 
   am 17. Dezember 2015 nach § 7 Abs. 2 bzw. § 7 Abs. 3 der 
   Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 
   95 Satz 2, 96 Abs. 1 4. Alt., 101 Abs. 1 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 des 
   Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im 
   Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) zusammen. Nach § 
   7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der 
   Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, wovon sechs Mitglieder 
   durch die Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Wird für ein von der Hauptversammlung gewähltes, vor 
   Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat 
   ausgeschiedenes Mitglied des Aufsichtsrats eine Neuwahl 
   vorgenommen, so gilt das neu gewählte Mitglied nach § 7 
   Abs. 3 der Satzung als für den Rest der Amtszeit des 
   Ausgeschiedenen gewählt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder der 
   Anteilseigner bis zum Ablauf der restlichen Amtszeit der 
   ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Herr Jean-Pierre 
   Floris und Herr Pierre Balian, folgende Herren zu wählen: 
 
   _a) Herrn Michel Giannuzzi, Chairman und CEO der Verallia 
   Packaging SAS, wohnhaft in Courbevoie, Frankreich_ 
 
   Mitgliedschaft in in- und ausländischen Kontrollgremien im 
   Sinne des § 125 Abs.1 Satz 5 AktG: 
 
   * Director FM Insurance Limited, Windsor, 
     Vereinigtes Königreich 
   * Director Sequana SA, Boulogne-Billancourt, 
     Frankreich 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex legt der Aufsichtsrat offen, dass Herr 
   Michel Giannuzzi als Chairman und CEO der Verallia 
   Packaging SAS für eine wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionärin im Sinne von Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex tätig ist. Die 
   Verallia France SA hält direkt 5,01 % der Stimmrechte, 
   sowie über ihre Tochtergesellschaft Horizon Holdings 
   Germany GmbH weitere 91,72 % der Stimmrechte an der 
   Verallia Deutschland AG. Nach Ansicht des Aufsichtsrats 
   bestehen bei Herrn Michel Giannuzzi darüber hinaus keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Verallia 
   Deutschland AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der Verallia Deutschland AG oder einem wesentlich an der 
   Verallia Deutschland AG beteiligten Aktionär, die nach 
   Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen 
   wären. 
 
   Herr Michel Giannuzzi soll zudem zum Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
   _b) Herrn Didier Fontaine, CFO und Corporate Planning 
   Director der Verallia Packaging SAS, wohnhaft in Asnière, 
   Frankreich,_ 
 
   keine Mitgliedschaft in in- und ausländischen 
   Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs.1 Satz 5 AktG. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex legt der Aufsichtsrat offen, dass Herr 
   Didier Fontaine, als CFO und Corporate Planning Director 
   der Verallia Packaging SAS für eine wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionärin im Sinne von Ziffer 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex tätig ist. 
   Die Verallia France S.A. hält direkt 5,01 % der 
   Stimmrechte, sowie über ihre Tochtergesellschaft Horizon 
   Holdings Germany GmbH weitere 91,72 % der Stimmrechte an 
   der Verallia Deutschland AG. Nach Ansicht des 
   Aufsichtsrats bestehen bei Herrn Didier Fontaine darüber 
   hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zur Verallia Deutschland AG oder deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Verallia Deutschland AG oder einem 
   wesentlich an der Verallia Deutschland AG beteiligten 
   Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance 
   Kodex offenzulegen wären. 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen 
   Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 
   5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK 
   vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten 
   sind über die Internetseite 
 
   http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des 
Nachweisstichtags* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
Nachweises ihres Aktienbesitzes bis spätestens Mittwoch, 9. Mai 
2018, 24.00 Uhr, unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
englischer Sprache anmelden: 
 
Verallia Deutschland AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt/Main 
 
Telefax: +49 (0)69 12012-86045 
E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Mittwoch, den 25. April 
2018, 00.00 Uhr ('Nachweisstichtag'), beziehen. Ein in Textform 
(§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das 
depotführende Institut reicht aus. Der Nachweis muss in 
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Im Verhältnis 
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs 
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag 
nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes bei 
der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- 
oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken -, frühzeitig für 
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die 
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der 
Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. 
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Fall 
einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als 
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen 
gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder 
Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder 
Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine 
besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten 
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung 
auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
Verallia Deutschland AG 
Public Relations 
Oberlandstraße 
88410 Bad Wurzach 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)7564 18-90255 
E-Mail: hauptversammlung.deutschland@verallia.com 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
werden kann (aber nicht muss), befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen können oder möchten, können ihre Stimmen schriftlich 
(§ 126 BGB) durch Briefwahl abgeben. Auch im Fall einer 
Stimmabgabe im Weg der Briefwahl sind eine fristgerechte 
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Das Briefwahlformular 
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche 
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugeschickt wird. Dieses steht auch unter 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen 
Stimmen müssen bis spätestens 15. Mai 2018, 24.00 Uhr, bei der 
Gesellschaft unter der vorgenannten, im Abschnitt 'Verfahren für 
die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung' angegebenen Adresse 
eingegangen sein. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
_Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft 
schriftlich, spätestens bis zum 15. April 2018, 24.00 Uhr, unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
Verallia Deutschland AG 
Vorstand 
Oberlandstraße 
88410 Bad Wurzach 
Deutschland 
 
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 AktG 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien 
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
über den Antrag halten. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
_Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 
AktG_ 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
(nebst einer etwaigen Begründung) gegen Vorschläge von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats und des 
Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
Verallia Deutschland AG 
Public Relations 
Oberlandstraße 
88410 Bad Wurzach 
Telefax: +49 (0)7564 18-90255 
E-Mail: hauptversammlung.deutschland@verallia.com 
 
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des 
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer 
etwaigen Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 
127 AktG nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung im Internet unter 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 
1. Mai 2018, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen 
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß 
§ 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein 
Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig 
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
bleiben unberücksichtigt. 
 
Von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG 
genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines 
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn 
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand 
braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn 
diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und bei 
Wahlvorschlägen zum Aufsichtsrat nicht die Angaben nach § 125 
Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die 
der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in 
der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während 
der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines 
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu 
Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge zur Wahl des 
Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne 
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
_Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG_ 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist 
und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich 
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 
Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die 
Auskunft verweigern. 
 
Nach § 12 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der 
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
zeitlich angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen. 
 
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127 AktG) und dem Auskunftsrecht (§ 131 AktG) der Aktionäre 
können auch im Internet unter 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
eingesehen werden. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die 
Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere 
Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt 
gegeben. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von 26.000.000,00 EUR ist im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
1.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 1.000.000. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. 
 
88410 Bad Wurzach im März 2018 
 
*Verallia Deutschland AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-03-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Verallia Deutschland AG 
             Oberlandstraße 
             88410 Bad Wurzach 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7564 18255 
Fax:         +49 7564 1890255 
E-Mail:      hauptversammlung.deutschland@verallia.com 
Internet:    http://www.de.verallia.com 
ISIN:        DE0006851603 
WKN:         685160 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart, München 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
670585 2018-03-29 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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