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Dow Jones News
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DGAP-HV: 4 SC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018 in Planegg-Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 4 SC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
4 SC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018 
in Planegg-Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
4SC AG Planegg Wertpapier-Kennnummer A14KL7 
ISIN DE000A14KL72 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte Aktionärinnen und 
Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der 4SC AG 
am Donnerstag, den 17. Mai 2018, um 10:00 Uhr, 
im Konferenzraum 'Ellipse' des Innovations- und 
Gründerzentrum Biotechnologie (IZB) 
Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg-Martinsried. 
 
*Tagesordnung* 
 
TOP 1: Vorlage des festgestellten 
       Jahresabschlusses und des gebilligten 
       Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a des 
       Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. 
       Dezember 2017 sowie des zusammengefassten 
       Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017, 
       einschließlich des erläuternden 
       Berichts des Vorstands zu den Angaben 
       nach § 289a Absatz 1 des 
       Handelsgesetzbuches und des Berichts des 
       Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
       Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
       aufgestellten Jahresabschluss und den 
       Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des 
       Handelsgesetzbuches am 13. März 2018 
       gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
       festgestellt. Eine Beschlussfassung durch 
       die Hauptversammlung ist deshalb nicht 
       erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen 
       sind der Hauptversammlung, ohne dass es 
       nach dem Aktiengesetz einer 
       Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
       machen. Die Aktionäre haben auf der 
       Hauptversammlung im Rahmen ihres 
       Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen 
       hierzu zu stellen. 
TOP 2: *Beschlussfassung über die Entlastung des 
       Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
       dem Mitglied des Vorstands für das 
       Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
       erteilen. 
TOP 3: *Beschlussfassung über die Entlastung des 
       Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
       den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
       Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
       erteilen. 
TOP 4: *Beschlussfassung über die Bestellung des 
       Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
       2018* 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
       des Prüfungsausschusses vor, die Baker 
       Tilly GmbH & Co. KG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
       zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 
       und des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 
       2a des Handelsgesetzbuches für das am 31. 
       Dezember 2018 ablaufende Geschäftsjahr zu 
       bestellen. Der Abschlussprüfer wird auch 
       zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
       des verkürzten Abschlusses und des 
       Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018 
       gemäß § 115 Abs. 5 WpHG bzw. 
       gegebenenfalls § 117 WpHG bestellt. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 
des 10. Mai 2018 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
Gesellschaft) unter der nachfolgend genannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Versammlung 
angemeldet haben: 
 
 4SC AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-33 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme oder zur Ausübung des 
Stimmrechts ist außerdem nach § 15 Abs. (5) der 
Satzung der Gesellschaft nachzuweisen. Dies hat durch 
einen durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes zu erfolgen. Der Nachweis 
muss sich auf den Beginn des 26. April 2018 (00:00 Uhr 
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen (Record 
Date) und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 
des 10. Mai 2018 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
Gesellschaft) unter der vorstehend genannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Die 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut anzufordern. 
Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises 
des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen in der 
Regel durch das depotführende Institut vorgenommen. 
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die 
Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut 
anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter 
zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei 
ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für 
sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
vornimmt. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort 
hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich 
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Personen, die am Record Date noch keine 
Aktien besitzen und erst danach Aktionär der 
Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen 
Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und 
stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und 
fristgerecht eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis 
des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen 
Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung 
ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen 
auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Aktionäre 
ihre Teilnahme- und Stimmrechte in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. auch durch eine 
Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben 
lassen können. Auch in diesem Fall ist eine 
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur 
Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des 
Anteilsbesitzes des Aktionärs, jeweils wie vorstehend 
im Abschnitt >>Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts<< 
beschrieben, erforderlich. 
 
_Bevollmächtigung_ 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 
AktG und § 15 Abs. (6) der Satzung der Textform (§ 126b 
BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder Personen, Institute oder 
Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellt sind, bevollmächtigt werden. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Der Nachweis über die 
Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der 
Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der 
Bevollmächtigung in Textform an folgende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 4SC AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-55 
 E-Mail: 4sc@better-orange.de 
 
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen 
möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das 
Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte 
verwenden, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung 
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht 
zudem auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
www.4SC.de 
 
unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 
'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 zum Download zur Verfügung. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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