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Dow Jones News
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DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Wiesbaden / Germany mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SGL Carbon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.05.2018 in Wiesbaden / Germany mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-04-16 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SGL CARBON SE Wiesbaden - WKN 723530 - 
- ISIN DE0007235301 - - WKN A2G8YM - 
- ISIN DE000A2G8YM4 - Die Aktionäre unserer 
Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 
*29. Mai 2018, *um *10:00 Uhr* 
im Kurhaus Wiesbaden, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
eingeladen. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SGL Carbon SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der 
   Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des 
   Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2017, 
   des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB).* 
 
   Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 
   durch die Hauptversammlung erfolgt nicht. Der 
   Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat am 13. März 
   2018 den vom Vorstand vorgelegten 
   Jahresabschluss der SGL Carbon SE zum 31. 
   Dezember 2017 gebilligt. Damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz 
   (AktG) festgestellt. Auch der Konzernabschluss 
   wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. 
   März 2018 gebilligt. Die vorstehend genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr 
   lediglich vorzulegen und dienen der 
   Unterrichtung. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2017.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2017.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers für etwaige prüferische 
   Durchsichten unterjähriger 
   Finanzinformationen.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer der SGL Carbon SE und 
      zum Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018, 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 
      und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 zum 
      Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht, sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen 
      Finanzinformationen (§§ 115 Abs. 7 und 
      117 Nr. 2 WpHG) für das Geschäftsjahr 
      2018 sowie für das Geschäftsjahr 2019, 
      soweit diese unterjährigen 
      Finanzinformationen vor der ordentlichen 
      Hauptversammlung 2019 erstellt werden, 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
5. *Änderung von §§ 8 Abs. 1, 12 Abs. 3 und 
   16 Abs. 1 der Satzung.* 
 
   Vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der 
   SGL-Gruppe und der in diesem Rahmen erfolgten 
   Veräußerung von Geschäftsbereichen in der 
   jüngeren Vergangenheit sind die Gesellschaft 
   und Vertreter der Arbeitnehmer übereingekommen, 
   vorbehaltlich der Zustimmung der 
   Hauptversammlung die Zahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder unter Beibehaltung der 
   paritätischen Mitbestimmung von derzeit zwölf 
   auf künftig acht zu reduzieren. Darüber hinaus 
   soll die Satzung in einigen Punkten 
   modernisiert bzw. flexibilisiert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
   5.1 § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
       neu gefasst: 
 
       '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus acht 
       Mitgliedern. Vier Mitglieder werden von 
       der Hauptversammlung bestellt. Vier von 
       den Arbeitnehmern zu bestimmende 
       Mitglieder werden nach dem in der nach 
       Maßgabe des SE-Beteiligungsgesetzes 
       (SEBG) geschlossenen Vereinbarung über 
       die Beteiligung der Arbeitnehmer in der 
       SGL Carbon SE geregelten 
       Bestellungsverfahren gewählt.' 
   5.2 § 12 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt 
       neu gefasst: 
 
       '(3) Jedes Mitglied des 
       Prüfungsausschusses erhält bei Teilnahme 
       Euro 3.000,00 pro Ausschuss-Sitzung; 
       jedes Mitglied eines anderen 
       permanenten, d.h. nicht nur 
       projektbezogenen 
       Aufsichtsratsausschusses erhält bei 
       Teilnahme Euro 2.000,00 pro 
       Ausschuss-Sitzung. Der Vorsitzende des 
       Prüfungsausschusses erhält abweichend 
       von Satz 1 Euro 6.000,00 pro 
       Ausschuss-Sitzung; der Vorsitzendes 
       eines anderen permanenten 
       Aufsichtsratsausschusses erhält 
       abweichend von Satz 1 Euro 3.000,00 pro 
       Ausschuss-Sitzung.' 
   5.3 § 16 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
       neu gefasst: 
 
       '(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung 
       führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
       oder, im Falle seiner Verhinderung, eine 
       vom Aufsichtsrat zu wählende Person, die 
       nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein 
       oder in sonstiger Form der Gesellschaft 
       angehören muss, es sei denn, sie ist 
       kraft Gesetzes von der 
       Versammlungsleitung ausgeschlossen. Für 
       den Fall, dass weder der 
       Aufsichtsratsvorsitzende noch eine vom 
       Aufsichtsrat gewählte Person den Vorsitz 
       übernehmen, wird der Versammlungsleiter 
       durch die Hauptversammlung gewählt.' 
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.* 
 
   Die Hauptversammlung hat drei 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite 
   zu wählen, da die Amtszeit der 
   Aufsichtsratsmitglieder Dr. Christine 
   Bortenlänger, Dr. Daniel Camus und Dr.-Ing. 
   Hubert Lienhard, die in der Hauptversammlung 
   2013 bestellt wurden, fristgemäß endet. 
 
   Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE setzt sich 
   derzeit gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
   Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil III der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der SGL Carbon SE vom 1. 
   Februar 2018 (Beteiligungsvereinbarung) sowie § 
   8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf 
   (12) Mitgliedern zusammen. Von den zwölf 
   Mitgliedern werden die sechs (6) Vertreter der 
   Arbeitnehmerseite direkt vom SE-Betriebsrat 
   bestellt (Ziff. 16.1, 18.3 
   Beteiligungsvereinbarung). Die sechs (6) 
   Vertreter der Anteilseigner werden von der 
   Hauptversammlung bestellt (Art. 40 Abs. 2 
   SE-VO). 
 
   Im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE muss daneben 
   jedes Geschlecht mit mindestens 30% der Sitze 
   vertreten sein (§ 17 Abs. 2 SEAG). Diese 
   Geschlechterquote ist für die Vertreter der 
   Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite jeweils 
   getrennt zu erfüllen, außer die 
   Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite des 
   Aufsichtsrats stimmen ausnahmsweise vor einer 
   Wahl einer Gesamterfüllung zu (Ziff. 16.3 
   Beteiligungsvereinbarung). Vorliegend wurde 
   einer Gesamterfüllung nicht zugestimmt, so dass 
   sowohl auf Anteilseigner- wie auch auf 
   Arbeitnehmerseite von den sechs (6) 
   Aufsichtsratssitzen einer Seite jeweils 
   mindestens zwei Mitglieder eines jeden 
   Geschlechts vertreten sein müssen. 
 
   Für die vorliegende Wahl von drei 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite 
   bedeutet dies, dass zur Erfüllung der 
   Geschlechterquote mindestens ein weibliches 
   Aufsichtsratsmitglied gewählt werden muss. 
 
   Des Weiteren soll dem Vorschlag zur 
   Verkleinerung der Größe des Aufsichtsrats 
   unter Tagesordnungspunkt 5.1 bei der Wahl der 
   drei Aufsichtsratsmitglieder Rechnung getragen 
   werden. Zwei der zu wählenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats sollen daher für eine Amtszeit 
   bestellt werden, die mit der Eintragung der 
   Aufsichtsratsverkleinerung ins Handelsregister 
   endet. Mit der Eintragung würde sich dann die 
   Anteilseignerseite im Aufsichtsrat von 
   gegenwärtig sechs auf vier Mitglieder 
   reduzieren (analog würde sich auch die 
   Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat von sechs auf 
   vier Mitglieder reduzieren). Die beschriebene 
   Geschlechterquote wäre bei Wahl der vom 
   Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten auch 
   nach der Verkleinerung des Aufsichtsrats 
   erfüllt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher - gestützt auf 
   einen entsprechenden Vorschlag seines 
   Nominierungsausschusses und unter 
   Berücksichtigung des Kompetenzprofils für den 
   Aufsichtsrat sowie der Ziele über seine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -2-

Zusammensetzung - vor, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
    6.1. *Frau Ingeborg Neumann*; Berlin; 
         Geschäftsführende Gesellschafterin 
         Peppermint Holding GmbH, Berlin, 
 
    für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    der Aufsichtsratsmitglieder für das 
    Geschäftsjahr 2022 beschließt, 
    längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf 
    Jahren seit Beginn ihrer Amtszeit, sowie 
 
    6.2. *Frau Dr. Christine Bortenlänger*; 
         Pullach; Geschäftsführender 
         Vorstand des Deutschen 
         Aktieninstituts e.V., 
         Frankfurt/Main; und 
    6.3. *Herrn Dr. Daniel Camus*; 
         Westmount, Kanada; (nicht 
         geschäftsführendes) Mitglied 
         Verwaltungsrat (_board of 
         directors_) Cameco Corporation, 
         Saskatoon, Kanada sowie Contour 
         Global plc, London, Vereinigtes 
         Königreich, und (nicht 
         geschäftsführendes) Mitglied 
         Verwaltungsrat (_Conseil 
         d'administration_) Valéo S.A. 
         Paris, Frankreich; 
 
    diese beiden Kandidaten jeweils für eine 
    Amtszeit mit Wirkung bis zur Eintragung der 
    beabsichtigten Satzungsänderung zur 
    Verkleinerung des Aufsichtsrats auf 
    insgesamt acht (8) Mitglieder in das 
    Handelsregister der SGL Carbon SE 
    gemäß Tagesordnungspunkt 5.1 dieser 
    Hauptversammlung, längstens jedoch für eine 
    Amtszeit bis zum Eintritt des zeitlich 
    ersten der beiden nachfolgenden Umstände: 
    (i) Beendigung der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung der 
    Aufsichtsratsmitglieder für das 
    Geschäftsjahr 2022 beschließt, oder 
    (ii) Ablauf von fünf Jahren seit Beginn 
    ihrer Amtszeit. 
 
   Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt 
   werden. 
 
   Weitere ergänzende Angaben zu den unter Ziffern 
   6.1 - 6.3 vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten finden Sie in diesem 
   Dokument im Anschluss. 
 
*Ergänzende Angaben zu den unter Punkt 6 der 
Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
*Frau Ingeborg Neumann*; Berlin; Geschäftsführende 
Gesellschafterin Peppermint Holding GmbH, Berlin 
 
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
- FUCHS PETROLUB SE, Mannheim (börsennotiert) 
- BERLINER WASSERBETRIEBE AöR, Berlin 
- Scienion AG, Dortmund 
 
Frau Neumann erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 
AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
und Abschlussprüfung. 
 
*Frau Dr. Christine Bortenlänger*; Pullach; 
Geschäftsführender Vorstand des Deutschen 
Aktieninstituts e.V., Frankfurt/Main 
 
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
- Covestro AG, Leverkusen (börsennotiert) 
 
  * Covestro Deutschland AG, Leverkusen 
    (Covestro-Gruppe) 
- OSRAM Licht AG, München (börsennotiert) 
 
  * OSRAM GmbH, München (OSRAM-Gruppe) 
- MTU Aero Engines AG, München (börsennotiert) 
- TÜV Süd Aktiengesellschaft, München 
 
*Herr Dr. Daniel Camus*; Westmount, Kanada; (nicht 
geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat (_board of 
directors_) Cameco Corporation sowie Contour Global 
plc, (nicht geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat 
(_Conseil d'administration_) Valéo S.A. 
 
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
- Cameco Corporation, Saskatoon, Kanada 
  (börsennotiert) 
- Contour Global plc, London, Vereinigtes 
  Königreich (börsennotiert) 
- Valéo S.A., Paris, Frankreich (börsennotiert) 
 
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex (DCGK) wird ergänzend 
erklärt: 
 
Frau Dr. Bortenlänger ist Geschäftsführender Vorstand 
des Deutschen Aktieninstituts e.V. Das Deutsche 
Aktieninstitut e.V. ist ein eingetragener Verein, der 
im engen Dialog mit der Politik an der Entwicklung von 
Kapitalmärkten und deren Rahmenbedingungen arbeitet und 
dabei die Interessen von derzeit rund 200 
Aktiengesellschaften unterschiedlicher Branchen, Banken 
und Finanzdienstleister, Investoren, Börsen sowie 
Anwaltskanzleien, führende Beratungsunternehmen und 
andere bedeutende Kapitalmarktakteure vernetzt. 
Mitglied des Deutschen Aktieninstituts e. V. sind auch 
die SGL Carbon SE sowie die Bayerische Motoren Werke 
Aktiengesellschaft (BMW AG), ein wesentlicher Aktionär 
der SGL Carbon SE. Zusammen bestreiten die BMW AG und 
SGL Carbon SE rund 2,5 % des jährlichen 
Beitragsvolumens des Deutschen Aktieninstituts e.V., 
das sind knapp 2 % seines Budgets. 
 
Im Übrigen steht nach Einschätzung des 
Aufsichtsrats keiner der vom Aufsichtsrat 
vorgeschlagenen Kandidaten in nach dieser Vorschrift 
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen zur SGL Carbon SE oder deren 
Konzernunternehmen, den Organen der SGL Carbon SE oder 
einem wesentlich an der SGL Carbon SE beteiligten 
Aktionär. 
 
Die Lebensläufe von Frau Neumann, Frau Dr. Bortenlänger 
und Herrn Dr. Camus sind nachfolgend beigefügt sowie 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.sglgroup.de 
 
abrufbar (dort unter 'Investor 
Relations/Hauptversammlung/2018'). 
 
Lebensläufe 
 
*Ingeborg Neumann* 
 
Geschäftsführende Gesellschafterin Peppermint Holding 
GmbH, Berlin 
 
 *Sonstige Mandate/Tätigkeiten:* 
 
 - Bundesverband der Deutschen Industrie 
   (BDI), Berlin (Vizepräsidentin und 
   Schatzmeisterin) 
 - Gesamtverband Textil + Mode, Berlin 
   (Präsidentin) 
 *Curriculum Vitae* 
 
 Geburtsjahr und -ort: 1957 in Krefeld 
 
 Studium/Ausbildung: 
 
  Betriebswirtschaftslehre, Münster/München 
  (Dipl.-Kfm.) 
 Beruflicher Werdegang: 
 
 - Investorin und Fondsmanagerin von zwei 
   Venture Capital Fonds, Berlin (seit 2000) 
 - Gründerin und geschäftsführende 
   Gesellschafterin der Peppermint Holding 
   GmbH, Berlin (seit 1997) 
 - Geschäftsführende Gesellschafterin, 
   Schröder + Partner Management KG, Berlin 
   (1993-1997) 
 - Arthur Andersen 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München 
   (1982-1993, Wirtschaftsprüferin, zuletzt 
   Partner) 
 
*Dr. Christine Bortenlänger* 
 
Geschäftsführender Vorstand Deutsches Aktieninstitut 
e.V., Frankfurt/Main 
 
Mitglied im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE (seit 2013) 
 
 *Curriculum Vitae* 
 Geburtsjahr und -ort: 1966 in München 
 Studium/Ausbildung: 
 
  Promotion, Betriebswirtschaftslehre, 
  München 
  Banklehre, Bayerische Vereinsbank AG, 
  München 
 Beruflicher Werdegang: 
 
 - Geschäftsführender Vorstand, Deutsches 
   Aktieninstitut e.V., Frankfurt/Main (seit 
   9/2012) 
 - Vorstand der Bayerischen Börse AG und 
   Geschäftsführerin der 
   öffentlich-rechtlichen Börse München 
   (2000-2012) 
 - Stellvertretende Geschäftsführerin der 
   öffentlich-rechtlichen Börse München 
   (1998-2000) 
 - Senior Consultant im 
   Finanzdienstleistungsbereich, Dr. Seebauer 
   & Partner, München (1997-1998) 
 - Projektleiterin Electronic Commerce, 
   Bayerische Landesbank, München (1996-1997) 
 - Projektleiterin, Internationales 
   Forschungsprojekt der Deutschen 
   Forschungsgemeinschaft 'Elektronische 
   Märkte' (1994-1996) 
 
*Dr. Daniel Camus* 
 
(nicht geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat 
Cameco Corporation sowie Contour Global plc, (nicht 
geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat Valéo S.A. 
 
Mitglied im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE (seit 2008) 
 
 *Curriculum Vitae* 
 Geburtsjahr und -ort: 1952 in Ugny, Frankreich 
 Studium/Ausbildung: 
 
  Promotion Wirtschaftswissenschaften, Paris, 
  Frankreich 
  Institut d'Etudes Politiques, Paris, 
  Frankreich 
  Master Wirtschaftswissenschaften, Nancy, 
  Frankreich 
 Beruflicher Werdegang: 
 
 - Aufsichtsratsmitglied (_independent board 
   member_) verschiedener Unternehmen (s.o.) 
 - Chief Financial Officer, The Global Fund, 
   Genf, Schweiz (bis 30.04.2017) 
 - Mitglied EDF Vorstand, Paris, Frankreich: 
 
   * Group Senior Executive Vice President, 
     International & Strategy 
   * Group CFO 
 - Mitglied der Geschäftsleitung und des 
   Vorstands CFO, Aventis Pharma und Hoechst 
   Marion Roussel AG, Frankfurt/Main und 
   Bridgewater, USA 
 - Mitglied der Geschäftsleitung, 
   Geschäftsführer und CFO, Roussel Uclaf 
   S.A., Paris, Frankreich 
 - Corporate Vice President und General 
   Manager Industrial Chemicals Division, 
   Hoechst Canada Inc, Toronto, Kanada 
 - Finanzvorstand, Hoechst Maroc und 
   Polymedic, Casablanca, Marokko 
 - Corporate Development Manager, Hoechst 
   Canada, Montreal, Kanada 
Weitere Angaben und Hinweise 
 
*Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG* 
 
Folgende Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der 
Hauptversammlung an im Internet unter 
 
www.sglgroup.de 
 
(dort unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') 
zugänglich. Die Unterlagen liegen zudem in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Söhnleinstraße 
8, 65201 Wiesbaden, zur Einsichtnahme durch die 
Aktionäre aus. Sie werden zudem während der 
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen: 
 
* Jahresabschluss SGL Carbon SE, 
  Konzernabschluss SGL Group, Lageberichte der 
  SGL Carbon SE sowie der SGL Group, Bericht des 
  Aufsichtsrats, Bericht zu den Angaben 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -3-

gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
  Handelsgesetzbuchs, jeweils für das 
  Geschäftsjahr 2017 
* Ergänzende Angaben (einschließlich 
  Lebensläufe) zu den unter Tagesordnungspunkt 6 
  vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
 
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen 
Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung 
übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der 
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung 
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen 
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
 
Unter genannter Internetadresse sind ferner die 
sonstigen Informationen nach § 124a AktG zugänglich. 
 
*Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der 
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
122.341.478 auf den Inhaber lautende Aktien 
(Stückaktien). Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine 
Stimme. Die Gesellschaft hält davon 70.501 eigene 
Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich - persönlich 
oder durch Bevollmächtigte - vor der Versammlung 
anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
mindestens sechs Tage vor der Versammlung (den Tag der 
Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet), 
das ist der 22. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. 
 
Die Aktionäre müssen zudem ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Dazu ist 
ein in Textform erstellter Nachweis ihres 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut 
oder Finanzdienstleistungsinstitut ausreichend. Der 
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen und der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor 
der Versammlung (den Tag der Hauptversammlung und des 
Zugangs nicht mitgerechnet), d.h. bis zum 22. Mai 2018 
(24:00 Uhr MESZ), zugehen. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 8. Mai 
2018 (00:00 Uhr MESZ), beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind 
zu übermitteln an: 
 
SGL Carbon SE 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
 
Telefax:+49 - (0)89 - 88 96 906 33 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung zugesandt. Diese sind reine 
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
Teilnahmebedingungen dar. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis 
zur Gesellschaft für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
fristgerecht erbracht hat. Die Gesellschaft kann daher 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts verweigern, wenn der Nachweis nicht 
oder nicht fristgemäß erbracht wird. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das 
heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
Vereinigung von Aktionären oder die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben 
lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige 
vorherige Anmeldung der Aktionäre erforderlich (siehe 
oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung'). Eine 
zuvor erteilte Vollmacht gilt im Falle eines 
persönlichen Erscheinens des Aktionärs zur 
Hauptversammlung automatisch als widerrufen. Bitte 
beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer 
Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen 
berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen 
zurückzuweisen. 
 
Aktionäre, die von der Möglichkeit der Stimmabgabe 
durch einen Bevollmächtigten Gebrauch machen wollen, 
werden insbesondere auf das Folgende hingewiesen: 
 
a) Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut 
   oder eine Vereinigung von Aktionären oder 
   eine andere der in § 135 Abs. 8 und § 135 
   Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG bezeichneten 
   Personen bzw. Institutionen erteilt werden, 
   bedürfen der Textform. Gleiches gilt für den 
   Widerruf der Vollmacht sowie den Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. 
   Die Vollmacht und ihr Widerruf können 
   entweder in Textform gegenüber der 
   Gesellschaft unter nachstehender Adresse, 
   Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse 
 
   SGL Carbon SE 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
 
   Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 33 
   E-Mail: sglgroup-hv2018@better-orange.de 
 
   oder in Textform gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die 
   Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
   erteilt, so bedarf es eines Nachweises der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   in Textform. Dieser kann der Gesellschaft an 
   die vorstehend genannte Adresse 
   (einschließlich der Fax-Nr. und des 
   genannten Weges elektronischer Kommunikation) 
   übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis 
   am Tag der Hauptversammlung in Textform an 
   der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht 
   werden. Zur Erleichterung der Stimmabgabe 
   durch einen Bevollmächtigten erhalten die 
   Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung ein Vollmachtsformular, das 
   für die Bevollmächtigung genutzt werden kann. 
 
   Sollen ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
   gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 
   i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
   Person bzw. Institution bevollmächtigt 
   werden, so bitten wir darum, mit der zu 
   bevollmächtigenden Person bzw. Institution 
   die erforderliche Form der Vollmacht 
   rechtzeitig abzustimmen, da diese 
   möglicherweise für ihre Bevollmächtigung eine 
   besondere Form der Vollmacht verlangt. Für 
   den Nachweis der Bevollmächtigung durch den 
   Vertreter gilt in diesem Fall § 135 Abs. 5 
   Satz 4 AktG. 
b) Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von 
   der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Von 
   der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im 
   Falle ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden 
   aus. Bei Abstimmungen, für die keine 
   ausdrückliche Weisung erteilt wurde, 
   enthalten sie sich der Stimme. Aktionäre, die 
   von dieser Möglichkeit Gebrauch machen 
   wollen, können hierzu auch das 
   Vollmachtsformular verwenden, das sie 
   zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung erhalten. Die Vollmacht und 
   die Weisung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter sind in 
   Textform zu erteilen und der Gesellschaft bis 
   spätestens 27. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ) 
   eingehend an die Adresse, Fax-Nr. oder 
   E-Mail-Adresse unter vorstehendem Buchstaben 
   a) zu übermitteln. Einzelheiten zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an die von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre 
   mit der Eintrittskarte zugesandt. Aktionären, 
   die die Hauptversammlung vor deren Beendigung 
   verlassen, stehen die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft zudem am Tag der 
   Hauptversammlung bis kurz vor Eintritt in die 
   Sachabstimmungen zur weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsausübung zur Verfügung. 
c) Die Gesellschaft bietet auch dieses Jahr für 
   die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren 
   Widerruf oder die Änderung von Weisungen 
   unter 
 
   www.sglgroup.de 
 
   (unter 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2018') ein 
   internetbasiertes System an. Für die Nutzung 
   des internetbasierten Systems ist eine 
   individuelle Zugangsnummer (PIN) 
   erforderlich, die die Aktionäre nach 
   erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte 
   erhalten. In diesem internetbasierten System 
   ist die Erteilung von Vollmachten bzw. deren 
   Widerruf oder die Änderung von Weisungen 
   im Unterschied zu den sonstigen 
   Übermittlungswegen bis spätestens zum 
   28. Mai 2018 (18:00 Uhr MESZ) möglich. 
   Vollmachten, die auf einem anderen 
   Übertragungsweg als diesem 
   internetbasierten System erteilt wurden, 
   können über das internetbasierte System nicht 
   geändert oder widerrufen werden. Weitere 
   Erläuterungen finden die Aktionäre auf der 
   genannten Internetseite. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl* 
 
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen 
auch abgeben, ohne an der Hauptversammlung persönlich 
teilzunehmen (Briefwahl). Zur Stimmabgabe per Briefwahl 
gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen wie zur 
persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung. Auch in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -4-

diesem Fall ist daher eine rechtzeitige vorherige 
Anmeldung der Aktionäre erforderlich (siehe oben unter 
'Teilnahme an der Hauptversammlung'). 
 
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft schriftlich, 
per Telefax oder elektronisch bis zum 27. Mai 2018 
(24:00 Uhr MESZ) unter der Adresse 
 
SGL Carbon SE 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
 
Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 33 
E-Mail: sglgroup-hv2018@better-orange.de 
 
übermittelt werden. 
 
Wir bitten unsere Aktionäre, für die Stimmabgabe per 
Briefwahl das Formular zu verwenden, welches den 
Aktionären nach erfolgter Anmeldung mit der 
Eintrittskarte übersandt wird. 
 
Briefwähler können über das Stimmrecht hinausgehende 
Teilnahmerechte, wie das Stellen von Anträgen, Fragen 
oder die Abgabe von Erklärungen, nicht ausüben. Einem 
Gegenantrag, der ausschließlich auf die Ablehnung 
eines Beschlussvorschlags gerichtet ist, können sich 
Briefwähler anschließen, indem sie gegen den 
Verwaltungsvorschlag votieren. Per Briefwahl kann 
mangels ausdrücklicher Stimmvorgabe nicht über 
weitergehende Anträge, wie inhaltliche Gegenanträge 
oder Verfahrensanträge, abgestimmt werden. Aktionäre, 
die die Ausübung ihrer Teilnahmerechte über den 
beschriebenen Rahmen hinaus wünschen, müssen selbst zur 
Versammlung erscheinen oder einen Dritten hierzu 
bevollmächtigen. 
 
Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu 
dem sie unter vorstehend genannter Adresse erteilt 
werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die 
persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung durch den 
Aktionär oder einen von ihm Bevollmächtigten, soweit es 
sich insoweit nicht um den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter handelt, gilt ebenfalls 
als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet auch für die Übermittlung 
von Briefwahlstimmen bzw. deren Widerruf oder 
Änderung unter 
 
www.sglgroup.de 
 
(unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') ein 
internetbasiertes System an. Für die Nutzung des 
internetbasierten Systems ist eine individuelle 
Zugangsnummer (PIN) erforderlich, die die Aktionäre 
nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte 
erhalten. In diesem internetbasierten System ist die 
Übermittlung von Briefwahlstimmen bzw. deren 
Widerruf oder Änderung im Unterschied zu den 
sonstigen Übermittlungswegen bis spätestens zum 
28. Mai 2018 (18:00 Uhr MESZ) möglich. 
Briefwahlstimmen, die auf einem anderen 
Übertragungsweg als dem internetbasierten System 
übermittelt wurden, können über das internetbasierte 
System nicht geändert oder widerrufen werden. Weitere 
Erläuterungen finden die Aktionäre auf der genannten 
Internetseite. 
 
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten für von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eingehen, 
werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig gegenüber 
erteilten Vollmachten an von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter betrachtet. 
 
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre den 
Hinweisen auf dem mit der Eintrittskarte übersandten 
Formular entnehmen. 
 
*Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im 
Internet* 
 
Die Aktionäre der Gesellschaft und andere Interessierte 
können die Rede des Vorstandsvorsitzenden der 
Gesellschaft in der Hauptversammlung am 29. Mai 2018, 
vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit, im 
Internet unter 
 
www.sglgroup.de 
 
(dort unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') 
verfolgen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. 
Wahlvorschläge* 
 
Aktionäre können Gegenanträge und Wahlvorschläge i.S.d. 
§§ 126, 127 AktG zu Beschlussvorschlägen von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat übermitteln. Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 14. Mai 2018 
(24:00 Uhr MESZ) ausschließlich unter folgender 
Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse 
 
SGL Carbon SE 
Group Legal 
Söhnleinstraße 8 
65201 Wiesbaden 
 
Telefax: +49-(0)611-6029-4234 
E-Mail: HV2018@sglgroup.com 
 
eingegangen sind und die übrigen Voraussetzungen für 
eine Zugänglichmachung erfüllen, werden im Internet 
unter 
 
www.sglgroup.de 
 
(dort unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') 
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzungsanträge zur 
Tagesordnung* 
 
Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 
Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 
den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft 
oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 
500.000,00 (dies entspricht 195.313 Stückaktien der 
Gesellschaft) erreichen, verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den 
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
schriftlich unter Beifügung der erforderlichen 
Unterlagen mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, 
d.h. bis spätestens 28. April 2018 (24:00 Uhr MESZ), 
zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende 
Adresse zu richten: 
 
SGL Carbon SE 
Vorstand 
Group Legal 
Söhnleinstraße 8 
65201 Wiesbaden 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* 
 
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär und 
jeder Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in 
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte 
erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass der 
Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 
Abs. 2, 126, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet 
unter 
 
www.sglgroup.de 
 
(dort unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') 
zugänglich. 
 
Wiesbaden, im April 2018 
 
*SGL Carbon SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Wichtige weitere Hinweise:* 
 
- Um das Mitführen von Gegenständen, die zur 
  Gefährdung oder Störung der Hauptversammlung 
  geeignet sind, zu vermeiden, werden Sie durch 
  eine Sicherheitsschleuse geführt. 
  Gegebenenfalls werden Gegenstände bis zum 
  Verlassen der Veranstaltung für Sie 
  aufbewahrt. Diese Maßnahmen tragen zu 
  einem reibungslosen und sicheren Ablauf der 
  Hauptversammlung bei, können jedoch unter 
  Umständen zu Wartezeiten beim Einlass führen. 
  Bitte finden Sie sich deshalb rechtzeitig vor 
  Beginn der Hauptversammlung ein. 
- Leider können wir für die Teilnehmer der 
  Hauptversammlung in diesem Jahr nur Parkplätze 
  im Parkhaus 'Kurhaus' reservieren, so dass die 
  Zahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze 
  gegenüber den Vorjahren reduziert ist. Bitte 
  berücksichtigen Sie, dass damit unter 
  Umständen kein Parkplatz für jeden Teilnehmer 
  gewährleistet ist und Sie ggf. auf 
  öffentlichen Parkraum ausweichen müssen. 
- INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ 
 
  Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der 
  geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene 
  Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der 
  Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer 
  Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
  ermöglichen. Für die Verarbeitung ist daher 
  die SGL Carbon SE, Söhnleinstraße 8, 
  65201 Wiesbaden, die verantwortliche Stelle. 
  Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist - ab 
  dem 25. Mai 2018 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c 
  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 
 
  Zum Zwecke der Ausrichtung der 
  Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft 
  verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von 
  der Gesellschaft nur solche personenbezogenen 
  Daten, welche für die Ausführung der 
  beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. 
  Die Dienstleister verarbeiten diese Daten 
  ausschließlich nach Weisung der 
  Gesellschaft. Im Übrigen werden 
  personenbezogene Daten im Rahmen der 
  gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
  Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der 
  Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. 
 
  Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen 
  der gesetzlichen Pflichten gespeichert und 
  anschließend gelöscht. 
 
  Sie haben unter den gesetzlichen 
  Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, 
  Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- 
  und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung 
  Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht 
  auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. 
  Diese Rechte können Sie gegenüber der 
  Gesellschaft unentgeltlich über die 
  E-Mail-Adresse 
 
  HV2018@sglgroup.com 
 
  oder über die folgenden Kontaktdaten geltend 
  machen: 
 
  SGL Carbon SE 
  Group Legal 
  Söhnleinstraße 8 
  65201 Wiesbaden 
  Telefax: +49-(0)611-6029-4234 
 
  Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
  Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 
  DSGVO zu. 
 
  Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten 
  erreichen Sie unter: 
 
  SGL Carbon SE 
  Datenschutzbeauftragter 
  Werner-von-Siemens-Straße 18 
  86405 Meitingen 
  Telefon: +49-(0)8271-83 1243 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

2018-04-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: SGL Carbon SE 
             Söhnleinstr. 8 
             65201 Wiesbaden 
             Deutschland 
E-Mail:      HV2018@sglgroup.com 
Internet:    http://www.sglgroup.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
674929 2018-04-16 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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