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DGAP-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner SE: -2-

DJ DGAP-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.05.2018 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN 
DE0007203705 - 
- WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. Mai 
2018, 10:00 Uhr, im Palatin Kongresshotel und 
Kulturzentrum, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch 
(Einlass ist ab 9:00 Uhr). 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs für die SNP 
   Schneider-Neureither & Partner SE jeweils für 
   das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
   Verwaltungsrats* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können seit 
   Einberufung der Hauptversammlung im Internet 
   unter 
 
   http://www.snpgroup.com 
 
   im Bereich Investor-Relations / 
   Hauptversammlungen / Ordentliche 
   Hauptversammlung 2018 eingesehen und 
   heruntergeladen werden. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Verwaltungsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der SNP 
   Schneider-Neureither & Partner SE zum 31. 
   Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 567.031,24 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   geschäftsführenden Direktoren für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
6. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
7. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresberichts* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Rödl & 
   Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 und 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des verkürzten Abschlusses und des 
      Halbjahresberichts für das erste Halbjahr 
      des Geschäftsjahrs 2018, sofern eine 
      solche Prüfung in Auftrag gegeben wird, 
 
   zu bestellen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 5.474.463,00 
und ist in 5.474.463 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme 
gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 21.882 eigene 
Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden 
kann. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 1 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben 
('Anmeldung') und ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts ist ein in Textform (vgl. § 126b BGB) 
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden 
Instituts über den Anteilsbesitz ('Nachweis') 
erforderlich und ausreichend. 
 
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 9. Mai 
2018 (0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die 
Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im 
Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h. 
Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem 
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der 
Gesellschaft spätestens am 23. Mai 2018, 24:00 Uhr, in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache unter 
folgender Adresse eingehen: 
 
 SNP Schneider-Neureither & Partner SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, 
erhalten eine Eintrittskarte zugesandt. Die 
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische 
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtages* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, weder an der 
Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in 
der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei 
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur 
Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts 
berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die 
Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. 
 
*Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht 
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von 
Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist 
eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs 
erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder 
einen Bevollmächtigten. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein 
Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
gemacht werden kann - aber nicht muss -, befindet sich 
auf der Rückseite der Eintrittskarte. 
 
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen 
gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden 
soll, bedarf - in Ausnahme von vorstehendem 
Textformerfordernis - die Vollmacht weder nach dem 
Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer 
bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in 
diesen Fällen die Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 
Aktiengesetz gleichgestellten Rechtsträger, die 
bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine 
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 
135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 
Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger 
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit 
diesen über ein mögliches Formerfordernis für die 
Vollmacht abstimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die 
Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der 
von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen sie zwingend Weisungen 
erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne 
Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht 
ungültig. 
 
Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und 
Weisungen erteilen wollen, benötigen hierzu eine 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Erteilung der 
Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung 
und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform 
und müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse 
zugehen 
 
 SNP Schneider-Neureither & Partner SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu 
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
Rechte der Aktionäre a) *Ergänzung der Tagesordnung 
nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 
SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile 5 Prozent des Grundkapitals 
(dies entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere 
ganze Aktienzahl - 273.724 SNP Aktien) oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (dies 
entspricht 500.000 Aktien), können beantragen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich (§ 126 
BGB) an den Verwaltungsrat der Gesellschaft gerichtet 
werden und bei der Gesellschaft spätestens am 29. April 
2018, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
 SNP Schneider-Neureither & Partner SE 
 Verwaltungsrat 
 Dossenheimer Landstraße 100 
 69121 Heidelberg 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsanträge der Tagesordnung 
werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem über die 
Internetadresse 
 
http://www.snpgroup.com 
 
(im Bereich: Investor Relations / Hauptversammlungen / 
Ordentliche Hauptversammlung 2018) zugänglich gemacht 
und den Aktionären mitgeteilt. 
 
b) *Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach 
Art. 53 SE-Verordnung, §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz* 
 
Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder 
Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag des 
Verwaltungsrats zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach 
näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 
Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft 
zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse 
spätestens am 15. Mai 2018, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer 
Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Gesellschaft 
einen Wahlvorschlag zur Wahl von Abschlussprüfern 
übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer 
Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz 
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu 
machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 15. 
Mai 2018, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und 
Wahlvorschläge im Internet unter 
 
http://www.snpgroup.com 
 
(im Bereich: Investor Relations / Hauptversammlungen / 
Ordentliche Hauptversammlung 2018) zugänglich machen, 
sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
Etwaige Stellungnahmen des Verwaltungsrats werden wir 
ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
zugänglich machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären sind ausschließlich zu richten an: 
 
 SNP Schneider-Neureither & Partner SE 
 Dossenheimer Landstraße 100 
 69121 Heidelberg 
 Telefax: +49 (0) 6221 6425-20 
 E-Mail: investor.relations@snpgroup.com 
c) *Auskunftsrecht nach Art. 53 SE-Verordnung, § 131 
Abs. 1 Aktiengesetz* 
 
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz 
darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen zu geben ist, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 
Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der 
Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer 
vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung 
bedürfte. 
 
Die Auskunft kann in den Fällen des § 131 Abs. 3 
Aktiengesetz verweigert werden. 
 
d) *Weitergehende Erläuterungen* 
 
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten 
der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 
SE-Ausführungsgesetz, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
und 131 Abs. 1 Aktiengesetz stehen den Aktionären auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.snpgroup.com 
 
(im Bereich: Investor Relations / Hauptversammlungen / 
Ordentliche Hauptversammlung 2018) zur Verfügung. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung einschließlich der Informationen 
nach Art. 53 SE-Verordnung, § 124a Aktiengesetz finden 
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.snpgroup.com 
 
(im Bereich: Investor Relations / Hauptversammlungen / 
Ordentliche Hauptversammlung 2018). 
 
*Hinweis für Anforderungen nach § 125 Aktiengesetz:* 
 
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an: 
 
 Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de 
 
Heidelberg, im April 2018 
 
*SNP Schneider-Neureither & Partner SE* 
 
_Der Verwaltungsrat_ 
 
2018-04-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: SNP Schneider-Neureither & Partner SE 
             Dossenheimer Landstrasse 100 
             69121 Heidelberg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 6221 6425637 
Fax:         +49 6221 642520 
E-Mail:      marcel.wiskow@snpgroup.com 
Internet:    http://www.snpgroup.com 
ISIN:        DE0007203705 
WKN:         720370 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt, Berlin, Hamburg, München, 
             Stuttgart, Düsseldorf 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
675963 2018-04-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 18, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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