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Dow Jones News
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DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 
in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-04-18 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Viscom AG Hannover ISIN DE0007846867 
WKN 784 686 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2018 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 30. 
Mai 2018, um 10.00 Uhr, im Alten Rathaus, 
Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung 2018 der Viscom AG ein. 
 
Tagesordnung 
und Vorschläge zur Beschlussfassung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017 sowie der Lageberichte der 
   Viscom AG und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
   Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG 
   am 13. März 2018 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der 
   Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der 
   Aufsichtsrat werden die zugänglich zu 
   machenden Unterlagen im Rahmen der 
   Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre 
   haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu 
   zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung 
   des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der 
   Tagesordnung gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der Viscom AG 
   zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von 9.397.535,85 EUR wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Nachwahl wegen Amtsniederlegung zweier 
   männlicher AR-Mitglieder 
 
   Ausschüttung einer          5.331.036,00 EUR 
   Dividende von 0,60 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag               4.066.499,85 EUR 
   Bilanzgewinn                9.397.535,85 EUR 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt 
   der Einberufung vorhandenen Stück 134.940 
   eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt 
   sind. Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,60 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab 
   1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 4. Juni 2018, 
   fällig und wird ab diesem Tag ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, über diesen 
   Tagesordnungspunkt im Wege der 
   Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Hannover, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über Nachwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Die von der Hauptversammlung am 27. Mai 2014 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder Herr 
   Dipl.-Ing. Bernd Hackmann und Herr Dipl.-Kfm. 
   Klaus Friedland haben jeweils ihr 
   Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der 
   am 30. Mai 2018 stattfindenden 
   Hauptversammlung der Gesellschaft 
   niedergelegt. Es sind daher zwei 
   Aufsichtsratsmitglieder nachzuwählen. Die 
   Nachwahl erfolgt gemäß § 11.4 der Satzung 
   der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer 
   der ausscheidenden Mitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat der Viscom AG besteht 
   gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 
   95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   aus drei Mitgliedern, die von der 
   Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge zu wählen sind. § 1 Abs. 1 
   DrittelbG findet keine Anwendung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden 
   Kandidaten mit Wirkung ab Beendigung der am 
   30. Mai 2018 stattfindenden Hauptversammlung 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das am 31. 
   Dezember 2018 endende Geschäftsjahr der 
   Gesellschaft beschließt, zu Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   - *Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape*, Hannover, 
     Deutschland, 
     Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC 
     Vermögensverwaltung GmbH, Hannover 
   - *Frau Prof. Dr. Michèle Morner, 
     *Rosengarten, Deutschland, 
     Univ.-Professorin, Inhaberin des 
     Lehrstuhls für Personal, Entwicklung und 
     Entscheidung im öffentlichen Sektor an der 
     Deutschen Universität für 
     Verwaltungswissenschaften Speyer 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils 
   folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   *Herr Dipl.-Ing. Volker Pape:* 
 
   - Keine Mandate 
 
   *Frau Prof. Dr. Michèle Morner:* 
 
   - Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung 
     DPR e.V., Mitglied des 
     Nominierungsausschusses 
   - KUKA Aktiengesellschaft, Augsburg, 
     Mitglied des Aufsichtsrats 
 
   Die vorgenannten Vorschläge werden auf der 
   Grundlage der Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex abgegeben und 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das 
   für das Gesamtgremium beschlossene 
   Kompetenzprofil. 
 
   Die Kandidatur von Herrn Dipl.-Ing. Volker 
   Pape erfolgt gem. § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG 
   auf Vorschlag der Aktionärin HPC 
   Vermögensverwaltung GmbH, Hannover, die mehr 
   als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft 
   hält. Der Aufsichtsrat hat sich diesem 
   Wahlvorschlag angeschlossen. Die Empfehlung 
   von Ziffer 5.4.2 Satz 3 Deutscher Corporate 
   Governance Kodex, wonach dem Aufsichtsrat 
   nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des 
   Vorstands angehören sollen, wird im Falle 
   einer Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape 
   eingehalten, da dem Aufsichtsrat der Viscom AG 
   keine weiteren ehemaligen Vorstandsmitglieder 
   angehören. 
 
   Von den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   qualifiziert sich Frau Prof. Dr. Michèle 
   Morner aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung 
   und Praxis als Finanzexpertin im Sinne des § 
   100 Abs. 5 AktG. 
 
   Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher 
   Corporate Governance Kodex hat sich der 
   Aufsichtsrat bei den zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratsmitgliedern vergewissert, dass 
   sie den jeweils zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
   Deutscher Corporate Governance Kodex lässt der 
   Aufsichtsrat vorsorglich mitteilen: 
 
   - Herr Dipl.-Ing. Volker Pape ist 
     Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC 
     Vermögensverwaltung GmbH, Hannover. Die 
     HPC Vermögensverwaltung ist mit insgesamt 
     Stück 4.869.085 Aktien mit einem 
     rechnerischen Anteil am Grundkapital in 
     Höhe von 1,00 EUR je Aktie am insgesamt 
     9.020.000,00 EUR betragenden Grundkapital 
     der Viscom AG mit Sitz in Hannover (AG 
     Hannover HRB 59696) entsprechend einem 
     Stimmrechtsanteil von rund 53,98 % 
     beteiligt. Zwischen der Viscom AG und der 
     HPC Vermögensverwaltung GmbH bestehen 
     Verträge betreffend Miet- und 
     Leasingverhältnisse sowie 
     Dienstleistungsverträge. Sämtliche 
     Verträge wurden zu aus Sicht der 
     Gesellschaft marktkonformen Konditionen 
     abgeschlossen. Auf die 
     Geschäftsbeziehungen mit der HPC 
     Vermögensverwaltung GmbH entfielen im 
     Geschäftsjahr 2017 der Gesellschaft 
     Aufwendungen in Höhe von 1.377 TEUR. Zum 
     Stichtag bestanden Verbindlichkeiten in 
     Höhe von 41 TEUR. Ein wirtschaftliches 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der -2-

Abhängigkeitsverhältnis besteht nicht. Die 
     Viscom AG und die HPC Vermögensverwaltung 
     GmbH stehen aufgrund der unterschiedlichen 
     Unternehmensgegenstände, Produkt- und 
     Dienstleistungsangebote darüber hinaus in 
     keinem relevanten Wettbewerbsverhältnis 
     zueinander. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine Umstände, die ein objektiv urteilender 
   Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde. 
 
   Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu 
   ihren jeweiligen relevanten Kenntnissen, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen als auch die 
   Übersicht über die wesentlichen 
   Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat 
   finden Sie in der Anlage zu dieser Einladung 
   sowie im Internet unter 
 
   www.viscom.com/de/europe 
 
   unter der Rubrik 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung'. 
 
   Die Wahl soll gemäß Ziffer 5.4.3 
   Deutscher Corporate Governance Kodex als 
   Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
   Es ist beabsichtigt, Frau Prof. Dr. Michèle 
   Morner im Falle ihrer Wahl in den Aufsichtsrat 
   zur Wahl als Vorsitzende des Aufsichtsrats 
   vorzuschlagen. 
7. *Beschlussfassung über die Anpassung der 
   Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und 
   Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   § 20.2 der Satzung der Gesellschaft wird mit 
   Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der 
   hiermit beschlossenen Satzungsänderung in das 
   zuständige Handelsregister nach Satz 2 um 
   folgenden neuen Satz 3 ergänzt: 
 
   'Ab dem 1. Juni 2018 erhält der Vorsitzende 
   des Aufsichtsrats das Dreifache, sein 
   Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen 
   Vergütung; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.' 
 
*Vorlagen an die Aktionäre* 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an 
liegen in den Geschäftsräumen der Viscom AG, 
Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover, folgende 
Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre während der 
üblichen Geschäftszeiten aus: 
 
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten 
  Unterlagen. 
 
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen 
Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung 
übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der 
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung 
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen 
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Die 
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
ausliegen und sind im Internet unter 
 
www.viscom.com/de/europe 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugänglich. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die Gesellschaft insgesamt Stück 9.020.000 nennwertlose 
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben. 
 
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 
9.020.000. Es bestehen keine unterschiedlichen 
Gattungen von Aktien. 
 
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 134.940 eigene Aktien. Hieraus stehen 
ihr keine Stimmrechte zu. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
anmelden und die ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch 
einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der besondere Nachweis des 
Anteilsbesitzes bedürfen jeweils der Textform (§ 126b 
BGB), haben in deutscher Sprache zu erfolgen und müssen 
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (die 
_Anmeldeadresse_) spätestens bis zum *23. Mai 2018, 
24.00 Uhr MESZ,* zugehen: 
 
*Viscom AG* 
*c/o Computershare Operations Center* 
*80249 München* 
*Telefax: +49 89 30903-74675* 
*E-Mail: anmeldestelle@computershare.de* 
 
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, demnach auf den *9. Mai 2018, 00.00 
Uhr MESZ* (_Nachweisstichtag_), beziehen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen 
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären 
von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. Eintrittskarten sind reine 
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
Teilnahmebedingungen dar. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die 
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 
AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und 
etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, welches 
die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit 
der Eintrittskarte zugesendet. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung 
des Nachweises per Post oder Telefax an die 
Gesellschaft verwenden Aktionäre bzw. 
Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse: Viscom 
AG, HV-Vollmacht 2018, Carl-Buderus-Straße 9-15, 
30455 Hannover, oder per Telefax an +49 511 94996-555. 
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die 
Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung an 
folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: 
 
HV-Vollmacht2018@viscom.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Wir bieten unseren Aktionären, die sich nach den 
vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet 
haben, an, von der Gesellschaft benannte, 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten 
mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform erteilt 
werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Anträgen entgegen. 
 
Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreters kann ebenfalls das den 
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte 
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden 
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum *28. Mai 
2018* (Eingang bei der Gesellschaft) an Viscom AG, 
HV-Vollmacht 2018, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 
Hannover, oder per Telefax an +49 511 94996-555 bzw. 
per E-Mail an 
 
HV-Vollmacht2018@viscom.de 
 
zu übermitteln. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
_Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 
AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (entsprechend 451.000,00 EUR oder 
Stück 451.000 Aktien) erreichen (die 
_Mindestbeteiligung_), können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Die Mindestbeteiligung muss der 
Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage 
von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben 
ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten 
(vgl. §§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG). 
Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu 
beachten. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand 
vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen 
Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen muss. Das 
Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen 
Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum *29. April 2018, 24.00 Uhr MESZ*, 
zugehen. Wir bitten, ein derartiges Verlangen 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
*Viscom AG* 
*Vorstand* 
*Carl-Buderus-Straße 9-15* 
*30455 Hannover* 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.viscom.com/de/europe 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
_Gegenanträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG_ 
 
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. 
 
Etwaige Gegenanträge müssen der Gesellschaft 
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail spätestens bis 
zum *15. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ*, mit Begründung 
ausschließlich unter der folgenden Adresse 
zugegangen sein: 
 
*Viscom AG* 
*Investor Relations* 
*Carl-Buderus-Straße 9-15* 
*30455 Hannover* 
*Telefax: +49 511 94996-555* 
*E-Mail: investor.relations@viscom.de* 
 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge von 
Aktionären werden einschließlich des Namens des 
Aktionärs und einer Begründung des Antrags unverzüglich 
nach ihrem Eingang im Internet unter 
 
www.viscom.com/de/europe 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser 
Internetadresse zugänglich gemacht. Das Recht eines 
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten 
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung 
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und 
seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn 
einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines 
Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht 
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
_Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG_ 
 
Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern 
zu unterbreiten. Für sie gilt die vorstehende Regelung 
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der 
Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht. 
Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 
126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der Wahlvorschlag auch 
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der 
Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort 
(bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Sitz) der zur 
Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. des 
zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers enthält und bei 
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht 
die Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten beigefügt ist. 
 
_Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG_ 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit 
diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in 
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen 
der Aussprache zu stellen. 
 
Nach § 24 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der 
Vorsitzende der Versammlung jedoch ermächtigt, das 
Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen 
zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand 
berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz 
abschließend geregelten Fällen (§ 131 Absatz 3 
AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die 
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen 
Nachteil zuzufügen. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung 
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter www.viscom.com/de/europe unter der Rubrik 
'Investor Relations/Hauptversammlung'. 
 
Hannover, im April 2018 
 
*Viscom AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Anlagen* 
 
Lebensläufe der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl 
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: 
 
*Dipl.-Ing. Volker Pape, Hannover, Deutschland* 
 
*Persönliche Daten:* 
 
Geburtsdatum: 2. Oktober 1955 
 
Geburtsort: Osnabrück 
 
*Ausbildung:* 
 
Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Elektrotechnik an 
der Universität Hannover 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
1984:      Gründung der GbR für Industrielle 
           Bildverarbeitung zusammen mit Martin 
           Heuser, die zwei Jahre später in die 
           Viscom Industrielle Bildverarbeitung 
           GmbH umgewandelt wurde. 
Seit 2000: Engagiert sich Volker Pape aktiv im 
           VDMA (Verband Deutscher Maschinen- 
           und Anlagenbau e.V.). 
Seit 2000: Gesellschafter-Geschäftsführer der 
           HPC Vermögensverwaltung GmbH, 
           Hannover. 
2001-2018: Im Zuge der Umwandlung des 
           Unternehmens zur Viscom AG im Jahr 
           2001 wurde Volker Pape zum Vorstand 
           berufen. Er war hier verantwortlich 
           für die Bereiche Vertrieb, 
           internationales Geschäft und 
           Unternehmensentwicklung. 
2003-2005: Vorstandsvorsitzender der 
           Fachabteilung Industrielle 
           Bildverarbeitung im VDMA. 
2005-2009: Vorsitz des Fachverbandes 
           Productronic im VDMA. 
Seit 2012: Aktiv im Vorstand des Fachverbandes 
           Productronic im VDMA. 
Seit 2013: Kuratoriumsvorsitzender des 
           Hannoverschen Zentrums für Optische 
           Technologien (HOT) der Leibniz 
           Universität Hannover. 
Seit 2017: Vorsitzender des Vorstands der 
           Fachabteilung Productronic im VDMA. 
 
*Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten:* 
 
keine 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
keine 
 
*Prof. Dr. Michèle Morner, *Rosengarten, Deutschland 
 
*Persönliche Daten:* 
 
Geburtsdatum: 22. Februar 1967 
 
Geburtsort: Hamburg 
 
*Ausbildung:* 
 
Diplom in Betriebswirtschaftslehre an der 
Ludwig-Maximilians-Universität München 
 
Promotion zum Dr. rer. pol. (summa cum laude) und 
Habilitation an der Katholischen Universität 
Eichstätt-Ingolstadt 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
2000-2003: Geschäftsführende Gesellschafterin 
           Ynnor Systems GmbH. 
2008-2012: Inhaberin des 
           Reinhard-Mohn-Stiftungslehrstuhls für 
           Unternehmensführung, Wirtschaftsethik 
           und gesellschaftlichen Wandel an der 
           Universität Witten/Herdecke. 
2011-2012: European Academy of Management 

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April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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