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DGAP-HV: Marenave Schiffahrts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Marenave Schiffahrts AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Marenave Schiffahrts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2018 
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-25 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Marenave Schiffahrts AG Hamburg ISIN: DE000A0H1GY2 
WKN: A0H1GY Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Dienstag, dem 5. 
Juni 2018, um 10:00 Uhr im Marriott Hotel, ABC Straße 52, 20354 Hamburg, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Marenave Schiffahrts AG 
('Gesellschaft') ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für 
    das zum 31. Dezember 2017 abgelaufene Geschäftsjahr 2017 (inklusive des 
    Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a HGB) sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter 
 
    http://www.marenave.com/investor-relations/hauptversammlungen/2018.html 
 
    veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die 
    Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom 
    Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
    Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden. 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
    gemäß § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher 
    zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der 
    Hauptversammlung. 
2.  *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
    für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4.  *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Hamburg, 
    zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 
    und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen, sofern 
    die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den gesetzlichen 
    Vorschriften erforderlich sein sollte. 
5.  *Änderung der Firma der Gesellschaft und Änderung von § 1 
    Abs. 1 der Satzung* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Die Firma der Gesellschaft lautet künftig 'MARNA Beteiligungen AG'. 
 
    § 1 Abs. 1 der Satzung wird geändert und lautet künftig wie folgt: 
    Die Aktiengesellschaft führt die Firma 'MARNA Beteiligungen AG'. 
6.  *Änderung des Unternehmensgegenstandes und Neufassung von § 2 der 
    Satzung* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Gegenstand des Unternehmens ist künftig der Erwerb, die Verwaltung und 
    die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und 
    Personengesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte 
    und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen 
    Zweck sinnvoll und dienlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin 
    berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten. Die Gesellschaft ist 
    berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und 
    Ausland zu errichten. 
 
    § 2 der Satzung wird vollständig neu gefasst und lautet künftig wie 
    folgt: 
 
    § 2 Gegenstand des Unternehmens 
 
    1. Der Gegenstand des Unternehmens ist der 
       Erwerb, die Verwaltung und die 
       Veräußerung von Beteiligungen an 
       Kapital- und Personengesellschaften. Die 
       Gesellschaft ist berechtigt, alle 
       Geschäfte und Maßnahmen 
       durchzuführen und zu übernehmen, die für 
       diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind. 
       Die Gesellschaft ist weiterhin 
       berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu 
       verwalten. 
    2. Die Gesellschaft ist berechtigt, 
       Tochtergesellschaften und 
       Zweigniederlassungen im In- und Ausland 
       zu errichten.' 
7.  *Änderung von § 3 der Satzung* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    § 3 der Satzung wird vollständig neu gefasst und lautet künftig wie 
    folgt: 
 
    '§ 3 Bekanntmachungen und Informationen 
 
    1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft 
       erfolgen ausschließlich im 
       Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz 
       zwingend etwas anderes vorschreibt. 
    2) Übermittlungen an die Aktionäre 
       können unter den gesetzlich vorgesehenen 
       Voraussetzungen auch nur im Wege der 
       elektronischen Kommunikation erfolgen.' 
8.  *Änderung von § 7 der Satzung* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    § 7 Abs. 2 der Satzung wird vollständig neu gefasst und lautet künftig 
    wie folgt: 
 
    '2) Der Vorstand hat die Geschäfte nach dem Gesetz, der Satzung und der 
    Geschäftsordnung zu führen. Die Geschäftsordnung für den Vorstand 
    erlässt der Aufsichtsrat. In der Geschäftsordnung für den Vorstand 
    bestimmt der Aufsichtsrat die Geschäfte, zu deren Vornahme der Vorstand 
    der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Aufsichtsrat kann 
    jederzeit bestimmen, dass weitere Arten von Geschäften seiner 
    Zustimmung bedürfen.' 
9.  *Änderung von § 16 der Satzung* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    § 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird neu gefasst und lautet künftig wie 
    folgt: 
 
    'Die Hauptversammlungen der Gesellschaft finden am Sitz der 
    Gesellschaft, an einem deutschen Börsenplatz oder in einer deutschen 
    Großstadt mit mehr als 
10. *Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats sowie 
    entsprechende Satzungsänderung* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass die Tätigkeit des 
    Aufsichtsrats durch eine Verkleinerung der Zahl an 
    Aufsichtsratsmitgliedern von gegenwärtig vier auf künftig drei 
    effizienter gestaltet werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
    demgemäß vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'a) Der Aufsichtsrat wird von vier 
        Mitgliedern auf drei Mitglieder 
        verkleinert. Die neue Zahl von drei 
        Aufsichtsratsmitgliedern gilt ab dem 
        Zeitpunkt, in dem die entsprechende 
        Satzungsänderung in das Handelsregister 
        eingetragen wird. 
    b) Die Satzung der Gesellschaft wird in § 9 
       Abs. 1 und § 13 Abs. 3 neu gefasst: 
 
       aa) § 9 Abs. 1 erhält folgende 
       Neufassung: 
 
       '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei 
       Mitgliedern.' 
 
       bb) § 13 Abs. 3 erhält folgende 
       Neufassung: 
 
       '(3) Zur Beratung über einzelne 
       Gegenstände der Verhandlung können 
       Sachverständige und Auskunftspersonen 
       zugezogen werden.' 
11. *Änderung von § 14 der Satzung* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    § 14 Abs. 1 der Satzung wird neu gefasst und lautet künftig wie folgt: 
 
    '(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung, deren Höhe 
    von der Hauptversammlung festgelegt wird. Gehört ein Mitglied dem 
    Aufsichtsrat nur einen Teil des Geschäftsjahres an, bestimmt sich die 
    Vergütung pro rata temporis.' 
12. *Neufestsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste Vergütung. Die 
    Vergütung beträgt EUR 3.500,00 pro Jahr für jedes Mitglied. Der 
    Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte dieses Betrages.' 
13. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Die Aufsichtsratsmitglieder Jens Mahnke, Björn Hagedorn und Hansjörg 
    Plaggemars, die in der vorletzten (Herr Mahnke) bzw. letzten 
    Hauptversammlung (Herr Hagedorn und Herr Plaggemars) jeweils bis zur 
    ordentlichen Hauptversammlung, welche über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
    beschließt, gewählt worden waren, haben ihre Ämter am 19. 
    April 2018 mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung 
    niedergelegt. Damit ist eine Neu- bzw. Nachwahl gemäß § 9 Abs. 3 
    der Satzung erforderlich. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Hans Michael 
    Schmidt-Dencker, der bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2021 beschließt, gewählt worden war, hat sein Amt ebenfalls am 19. 
    April 2018 niedergelegt, allerdings erst mit Wirkung auf den Zeitpunkt 
    der Eintragung der Verkleinerung des Aufsichtsrates im Handelsregister. 
    Für Herrn Schmidt-Dencker ist keine Nachwahl erforderlich, da seine 
    Amtsniederlegung erst zeitgleich mit der Verkleinerung des 
    Aufsichtsrats wirksam wird. 
 

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April 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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