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DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-27 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 11880 Solutions AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN 511 880 / ISIN DE0005118806 Einladung zur Hauptversammlung 2018 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Dienstag, den 12. Juni 2018, 11:00 Uhr, im Konferenzraum 'D/E' im Congress Center Ost, Messeplatz 1, 45131 Essen *I. Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der 11880 Solutions AG zum 31.12.2017, des gebilligten Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)* Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzern-Abschluss am 21. März 2018 bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 11880 Solutions AG, Kruppstraße 74, 45145 Essen, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenfalls werden die Unterlagen auch der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Stuttgart mit Zweigniederlassung Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 5. *Beschlussfassung über die Nachwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern* Herr Antonio Converti und Frau Gabriella Fabotti haben ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 22.02.2018 niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 96 Abs. 1 Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1 (1) der Satzung der 11880 Solutions AG zu bilden und setzt sich zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) und zu zwei Drittel aus Vertretern der Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen des Nominierungsausschusses folgend, vor, für die zum 22.02.2018 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, a) Herrn Ralf Ruhrmann, wohnhaft in Oberhausen, Deutschland, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater/Partner bei der RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB, sowie b) Herrn Helmar Hipp, wohnhaft in Stuttgart, Deutschland, Geschäftsführer bei der Cyberport GmbH, im Wege der Einzelwahl zu Mitgliedern des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen. Die Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die restliche Amtsperiode der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder gemäß Ziff. 4.1 Abs. (2) der Satzung der Gesellschaft. Herr Ralf Ruhrmann hat keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. In vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien hat Herr Ruhrmann Mandate wie folgt: - Katholisches Klinikum Oberhausen GmbH: Aufsichtsratsvorsitzender - AHRB AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat - ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat - Gebr. Schmidt GmbH & Co.KG: Beirat - Travel Charme Hotels & Resorts Holding AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat. Herr Helmar Hipp übt eine weitere Mitgliedschaft in einem gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsrat bei der TGOA AG (The Group of Analysts) aus. Darüber hinaus hat Herr Hipp keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien. Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Herrn Ruhrmann wird daher erklärt, dass dieser ehrenamtlicher Vorstand der gemeinnützigen W+R Hauschildt Stiftung sowie Vorstand der Hauschildt Familienstiftung i.G. ist. Die RH Vermögensverwaltung GmbH mit Herrn Rolf Hauschildt als Geschäftsführer und Herrn Rolf Hauschildt als natürliche Person halten gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 10,2 % der Stimmrechte an der 11880 Solutions AG. Über die zuvor genannte Beziehung hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 empfiehlt. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten ist unter Kapitel II 4 dieser Einladung aufgeführt und steht im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zur Verfügung. 6. *Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals I mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende Satzungsänderung* Die Gesellschaft soll zukünftig die erforderliche Flexibilität zu einem schnellen Handeln am Kapitalmarkt erhalten. Es soll daher ein neues Genehmigtes Kapital I in Volumen von bis zu EUR 1.911.109,00 durch Ausgabe neuer Aktien geschaffen werden. Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 6.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 1.911.109,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch in den nachfolgenden Fällen ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates, auszuschließen, 6.1.1. wenn im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stückaktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und das rechnerisch auf die ausgegebenen
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April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)