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DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.06.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
11880 Solutions AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN 511 
880 / ISIN DE0005118806 Einladung zur Hauptversammlung 
2018 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
Sie findet statt am Dienstag, den 12. Juni 2018, 11:00 
Uhr, 
im Konferenzraum 'D/E' im Congress Center Ost, Messeplatz 
1, 45131 Essen 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
    des Lageberichts der 11880 Solutions AG zum 
    31.12.2017, des gebilligten Konzern-Abschlusses und 
    des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 
    2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
    erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
    gem. § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des 
    Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den 
    Konzern-Abschluss am 21. März 2018 bereits 
    gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
    Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Die 
    vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter 
 
    https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
    zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag der 
    Einberufung an in den Geschäftsräumen der 11880 
    Solutions AG, Kruppstraße 74, 45145 Essen, 
    Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus. 
    Ebenfalls werden die Unterlagen auch der 
    Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift 
    wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und 
    kostenlos zugesandt. 
2.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
    gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
    erteilen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
    zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Bestellung des 
    Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für 
    das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
    schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ebner Stolz GmbH 
    & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz 
    Stuttgart mit Zweigniederlassung Köln, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der 
    Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die 
    prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
    für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
5.  *Beschlussfassung über die Nachwahl von zwei 
    Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Herr Antonio Converti und Frau Gabriella Fabotti 
    haben ihre Ämter als Mitglieder des 
    Aufsichtsrats mit Wirkung zum 22.02.2018 
    niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist 
    gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 
    f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 96 Abs. 1 
    Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1 (1) der Satzung 
    der 11880 Solutions AG zu bilden und setzt sich zu 
    einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern (zwei 
    Aufsichtsräte) und zu zwei Drittel aus Vertretern 
    der Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. 
    Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
    gebunden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen des 
    Nominierungsausschusses folgend, vor, für die zum 
    22.02.2018 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, 
 
    a) Herrn Ralf Ruhrmann, wohnhaft in 
       Oberhausen, Deutschland, 
       Wirtschaftsprüfer & Steuerberater/Partner 
       bei der RLT Ruhrmann Tieben & Partner 
       mbB, sowie 
    b) Herrn Helmar Hipp, wohnhaft in Stuttgart, 
       Deutschland, Geschäftsführer bei der 
       Cyberport GmbH, 
 
    im Wege der Einzelwahl zu Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen. 
    Die Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt 
    für die restliche Amtsperiode der ausgeschiedenen 
    Aufsichtsratsmitglieder gemäß Ziff. 4.1 Abs. 
    (2) der Satzung der Gesellschaft. 
 
    Herr Ralf Ruhrmann hat keine weiteren 
    Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
    inländischen Aufsichtsräten. In vergleichbaren in- 
    und ausländischen Kontrollgremien hat Herr Ruhrmann 
    Mandate wie folgt: 
 
    - Katholisches Klinikum Oberhausen GmbH: 
      Aufsichtsratsvorsitzender 
    - AHRB AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat 
    - ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz: 
      Verwaltungsrat 
    - Gebr. Schmidt GmbH & Co.KG: Beirat 
    - Travel Charme Hotels & Resorts Holding AG, 
      Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat. 
 
    Herr Helmar Hipp übt eine weitere Mitgliedschaft in 
    einem gesetzlich zu bildenden inländischen 
    Aufsichtsrat bei der TGOA AG (The Group of 
    Analysts) aus. Darüber hinaus hat Herr Hipp keine 
    Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremien. 
 
    Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
    07.02.2017 soll der Aufsichtsrat bei seinen 
    Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die 
    persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen 
    eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen 
    der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
    Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. 
    Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind 
    dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 
    10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
    halten. Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich 
    Herrn Ruhrmann wird daher erklärt, dass dieser 
    ehrenamtlicher Vorstand der gemeinnützigen W+R 
    Hauschildt Stiftung sowie Vorstand der Hauschildt 
    Familienstiftung i.G. ist. Die RH 
    Vermögensverwaltung GmbH mit Herrn Rolf Hauschildt 
    als Geschäftsführer und Herrn Rolf Hauschildt als 
    natürliche Person halten gegenwärtig direkt und 
    indirekt insgesamt 10,2 % der Stimmrechte an der 
    11880 Solutions AG. 
 
    Über die zuvor genannte Beziehung hinaus 
    bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
    zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat 
    vorgeschlagenen Person und der Gesellschaft, den 
    Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an 
    der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine 
    weiteren persönlichen oder geschäftlichen 
    Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Absätze 
    6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in 
    der Fassung vom 07.02.2017 empfiehlt. 
 
    Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen 
    Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß 
    Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine 
    Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom 
    Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
    Gesamtgremium an. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 
    DCGK vergewissert, dass die vorgeschlagenen 
    Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand 
    aufbringen können. 
 
    Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen 
    Kandidaten ist unter Kapitel II 4 dieser Einladung 
    aufgeführt und steht im Internet unter 
 
    https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
    zur Verfügung. 
6.  *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
    Genehmigten Kapitals I mit der Ermächtigung zum 
    Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende 
    Satzungsänderung* 
 
    Die Gesellschaft soll zukünftig die erforderliche 
    Flexibilität zu einem schnellen Handeln am 
    Kapitalmarkt erhalten. Es soll daher ein neues 
    Genehmigtes Kapital I in Volumen von bis zu EUR 
    1.911.109,00 durch Ausgabe neuer Aktien geschaffen 
    werden. Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor 
    zu beschließen: 
 
    6.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 
         31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
         das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 
         nominal EUR 1.911.109,00 durch ein- oder 
         mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den 
         Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- 
         oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes 
         Kapital I). 
 
         Den Aktionären steht grundsätzlich ein 
         Bezugsrecht zu. 
 
         Der Vorstand ist jedoch in den 
         nachfolgenden Fällen ermächtigt, das 
         Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrates, 
         auszuschließen, 
 
         6.1.1. wenn im Falle einer 
                Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
                der Ausgabebetrag den Börsenpreis 
                der bereits börsennotierten 
                Stückaktien zum Zeitpunkt der 
                endgültigen Festlegung des 
                Ausgabebetrags, die möglichst 
                zeitnah zur Platzierung der 
                Stückaktien erfolgen soll, nicht 
                wesentlich unterschreitet und das 
                rechnerisch auf die ausgegebenen 

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April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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