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DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-30 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
Frankfurt am Main WKN A1X3X3 
ISIN DE 000A1X3X33 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 Die Aktionäre unserer Gesellschaft 
werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 6. Juni 2018* 
um 11:00 Uhr (MESZ) in der Asanta, Wilmersdorfer 
Straße 141, 10585 Berlin stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 eingeladen. 
 
I.  *Tagesordnung* 
 
    1. Vorlage des festgestellten 
       Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat 
       gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
       Dezember 2017 mit dem zusammengefassten 
       Lagebericht der Gesellschaft und des 
       Konzerns einschließlich des Berichts 
       des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 
       2017 sowie des erläuternden Berichts des 
       Vorstandes zu den Angaben nach § 289a 
       Absatz 1, § 315a Absatz 1 des 
       Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 
       2017 
 
       Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
       aufgestellten Jahresabschluss und den 
       Konzernabschluss gebilligt, der 
       Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
       Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
       zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb 
       nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. 
       Die genannten Unterlagen sind der 
       Hauptversammlung vielmehr lediglich 
       zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. 
       - im Falle des Berichts des Aufsichtsrates 
       - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu 
       erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts 
       haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen 
       zu den Vorlagen zu stellen. 
    2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
       Mitglieder des Vorstandes für das 
       Geschäftsjahr 2017* 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
       im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
       Mitgliedern des Vorstandes für dieses 
       Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
    3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
       Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
       Geschäftsjahr 2017* 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
       im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
       Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses 
       Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
    4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
       Abschlussprüfers und 
       Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers 
       für die etwaige prüferische Durchsicht des 
       verkürzten Abschlusses und des 
       Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
       prüferische Durchsicht zusätzlicher 
       unterjähriger Finanzinformationen* 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
       Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, 
 
       a) zum Abschlussprüfer und 
          Konzernabschlussprüfer für das 
          Geschäftsjahr 2018; 
       b) für den Fall einer prüferischen 
          Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
          und des Zwischenlageberichts (§§ 115 
          Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das 
          erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
          2018 zum Prüfer für eine solche 
          prüferische Durchsicht; sowie 
       c) für den Fall einer prüferischen 
          Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
          Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 
          WpHG) für das erste und/oder dritte 
          Quartal des Geschäftsjahres 2018 
          und/oder für das erste Quartal des 
          Geschäftsjahres 2019 zum Prüfer für 
          eine solche prüferische Durchsicht zu 
          bestellen. 
    5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
       Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 
       Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes 
       und § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei 
       Mitgliedern zusammen, die von den 
       Anteilseignern zu wählen sind. Die 
       Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
       nicht gebunden. 
 
       Die Wahl von Herrn Karl Ehlerding zum 
       Aufsichtsratsmitglied durch die 
       Hauptversammlung am 29. Januar 2013 
       erfolgte gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung 
       der Gesellschaft für die Zeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die über 
       die Entlastung des Aufsichtsrates für das 
       Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
       Die Wahl von Herrn Helmut Ullrich zum 
       Aufsichtsratsmitglied durch die 
       Hauptversammlung vom 17. November 2017 
       erfolgte gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung 
       der Gesellschaft für die Zeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die über 
       die Entlastung des Aufsichtsrates für das 
       Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
       Der Frank D. Masuhr wurde vom Amtsgericht 
       Frankfurt am Main durch gerichtlichen 
       Beschluss vom 20. Februar 2018 zum Mitglied 
       des Aufsichtsrats bestellt, und zwar bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung des Aufsichtsrates für 
       das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
       Vor diesem Hintergrund schlägt der 
       Aufsichtsrat vor zu beschließen: 
 
       *a) Wahl von Herrn Sascha Hettrich als 
       Mitglied des Aufsichtsrates* 
 
       Herr Sascha Hettrich, wohnhaft in Berlin, 
       CEO der INTOWN Group und Geschäftsführer 
       der operativen Gesellschaft INTOWN Property 
       Management GmbH, wird für eine Amtszeit bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2020 beschließt, zum Mitglied des 
       Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt. 
 
       Herr Hettrich ist derzeit Mitglied in 
       folgendem anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsrat im Sinne von § 125 Absatz 1 
       Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz: 
 
       * TLG IMMOBILIEN AG 
 
       und ist derzeit nicht Mitglied in 
       vergleichbaren in- und ausländischen 
       Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
       im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 
       2 Aktiengesetz. 
 
       Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 
       8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
       wird darauf hingewiesen, dass Herr Hettrich 
       dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der 
       Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur 
       Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen 
       wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
       ist dieser Empfehlung im Hinblick auf 
       Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
       Governance Kodex und die 
       Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG 
       gefolgt. Zwischen dem indirekt mit mehr als 
       10 % der stimmberechtigten Aktien an der 
       WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten 
       Aktionär Ouram Holding S.à r.l. und Herrn 
       Hettrich besteht eine wesentliche 
       geschäftliche Beziehung, da der 
       wirtschaftlich Berechtigte auch wesentlich 
       an der INTOWN Group und der INTOWN Property 
       Management GmbH beteiligt ist, deren CEO 
       bzw. Geschäftsführer Herr Hettrich ist. 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrates 
       bestehen keine weiteren für die 
       Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
       maßgebenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn 
       Hettrich einerseits und den Gesellschaften 
       des WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns, 
       den Organen der WCM Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem 
       direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der WCM 
       Beteiligungs- und 
       Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten 
       Aktionär andererseits. 
 
       Herr Hettrich wurde 1962 in Saarbrücken 
       geboren und studierte Immobilienökonomie an 
       der European Business School in 
       Oestreich-Winkel (Immbilienökonom ebs). 
       Zudem hat er einen Abschluss als 
       Betriebsökonom (dipl. oec.)/Bachelor of 
       Business Administration und Executive 
       MBA-Abschluss an der GSBA Graduate School 
       of Business Administration, Zürich, heute 
       Zürich Institute of Business Education mit 
       Studienaufenthalten in USA und China 
       erhalten. Er war von 2002 bis 2004 
       Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2008 
       Vorsitzender des Vorstandes des 
       Berufsverbandes The Royal Institution of 
       Chartered Surveyors in Deutschland. Herr 
       Hettrich begann seine Karriere 1983 als 
       Entwickler von Wohn- und Gewerbeimmobilien. 
       Im Laufe der Zeit bekleidete er eine 
       Vielzahl von leitenden Funktionen in der 
       Immobilienwirtschaft. U. a. war er von 1988 
       bis 1999 für Jones Lang LaSalle in 
       Frankfurt, Berlin, Budapest, Wien und New 
       York tätig. Von 1999 bis 2007 war er 
       CEO/Geschäftsführer von Hettrich | 

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