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DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-30 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft Frankfurt am Main WKN A1X3X3 ISIN DE 000A1X3X33 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 6. Juni 2018* um 11:00 Uhr (MESZ) in der Asanta, Wilmersdorfer Straße 141, 10585 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2018 eingeladen. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2017 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des Aufsichtsrates - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018; b) für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht; sowie c) für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2018 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2019 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht zu bestellen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von den Anteilseignern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl von Herrn Karl Ehlerding zum Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung am 29. Januar 2013 erfolgte gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Die Wahl von Herrn Helmut Ullrich zum Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung vom 17. November 2017 erfolgte gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Der Frank D. Masuhr wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main durch gerichtlichen Beschluss vom 20. Februar 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor zu beschließen: *a) Wahl von Herrn Sascha Hettrich als Mitglied des Aufsichtsrates* Herr Sascha Hettrich, wohnhaft in Berlin, CEO der INTOWN Group und Geschäftsführer der operativen Gesellschaft INTOWN Property Management GmbH, wird für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestellt. Herr Hettrich ist derzeit Mitglied in folgendem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz: * TLG IMMOBILIEN AG und ist derzeit nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Hettrich dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der Mehrheitsaktionärin TLG IMMOBILIEN AG zur Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen wurde. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist dieser Empfehlung im Hinblick auf Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Mehrheitsbeteiligung der TLG IMMOBILIEN AG gefolgt. Zwischen dem indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär Ouram Holding S.à r.l. und Herrn Hettrich besteht eine wesentliche geschäftliche Beziehung, da der wirtschaftlich Berechtigte auch wesentlich an der INTOWN Group und der INTOWN Property Management GmbH beteiligt ist, deren CEO bzw. Geschäftsführer Herr Hettrich ist. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen keine weiteren für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Hettrich einerseits und den Gesellschaften des WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft-Konzerns, den Organen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär andererseits. Herr Hettrich wurde 1962 in Saarbrücken geboren und studierte Immobilienökonomie an der European Business School in Oestreich-Winkel (Immbilienökonom ebs). Zudem hat er einen Abschluss als Betriebsökonom (dipl. oec.)/Bachelor of Business Administration und Executive MBA-Abschluss an der GSBA Graduate School of Business Administration, Zürich, heute Zürich Institute of Business Education mit Studienaufenthalten in USA und China erhalten. Er war von 2002 bis 2004 Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2008 Vorsitzender des Vorstandes des Berufsverbandes The Royal Institution of Chartered Surveyors in Deutschland. Herr Hettrich begann seine Karriere 1983 als Entwickler von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Im Laufe der Zeit bekleidete er eine Vielzahl von leitenden Funktionen in der Immobilienwirtschaft. U. a. war er von 1988 bis 1999 für Jones Lang LaSalle in Frankfurt, Berlin, Budapest, Wien und New York tätig. Von 1999 bis 2007 war er CEO/Geschäftsführer von Hettrich |
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April 30, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)