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DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-09 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Sto SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: - 727 410/727 413 - ISIN: - DE 0007274102/DE 0007274136 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den *21. Juni 2018, 10.30 Uhr,* in den Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung:* TOP Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 1: gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31.12.2017, der Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1, den nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b, 315b des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2017 Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2017 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 46.759.168,28 ausweist, festzustellen. Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286 Abs. 1 S. 1 AktG ist keine weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171 AktG gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 2: Bilanzgewinns* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 46.759.168,28 wie folgt zu verwenden: 1. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR EUR 10.380.420,00 0,31 und eines Sonderbonus in Höhe von EUR 3,78 je Stück dividendenberech tigte Vorzugsaktie, also auf die 2.538.000 dividendenberech tigten Vorzugsaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 6.497.280,00 eine Gesamtausschüttu ng in Höhe von 2. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR EUR 15.668.640,00 0,25 und eines Sonderbonus in Höhe von EUR 3,78 je Stück dividendenberech tigte Stammaktie, also auf die 3.888.000 dividendenberech tigten Stammaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 9.953.280,00 eine Gesamtausschüttu ng in Höhe von 3. Einstellung in EUR 20.000.000,00 andere Gewinnrücklagen 4. Vortrag auf neue EUR 710.108,28 Rechnung ------------------ Bilanzgewinn: EUR 46.759.168,28 Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender Beschlussfassung ist die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 26. Juni 2018 zahlbar. Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass die Sto SE & Co. KGaA 432.000 Stück eigene auf den Namen lautende Stammaktien hält. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 3: persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für das Geschäftsjahr 2017* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 4: Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. TOP *Vergütung des Aufsichtsrats* 5: Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Den Aufsichtsratsmitgliedern wird, wie bisher, ab dem Geschäftsjahr 2017 jeweils eine jährliche feste Vergütung gem. § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft in Höhe von EUR 23.000,00 gewährt. TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 6: Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden nach § 13 Abs. 1 der Satzung die Inhaber von Stammaktien (Namensaktien) zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich spätestens bis zum Ablauf des Donnerstag, den 14. Juni 2018 (24:00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse angemeldet haben: *Sto SE & Co. KGaA* *Hauptversammlungsservice* *Ehrenbachstraße 1* *79780 Stühlingen* *Fax: +49 7744/57-2368* *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 13 Abs. 2 der Satzung diejenigen Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in englischer oder deutscher Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Donnerstag, den 31. Mai 2018 (00:00 Uhr MESZ) (sog. Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) müssen der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 14. Juni 2018 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen: *Sto SE & Co. KGaA* *c/o Deutsche Bank AG* *Securities Production* *General Meetings* *Postfach 20 01 07* *60605 Frankfurt am Main* *Fax: +49 69-12012-86045* *E-Mail: wp.hv@db-is.com* Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und - im Falle der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) - des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen und sich frühzeitig mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. Allen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - soweit vorhanden - berechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten (siehe dazu den nachfolgenden Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten') werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung von der Anmeldestelle übersandt. *Nachweisstichtag gemäß § 123 Abs. 3 AktG und dessen Bedeutung* Im Verhältnis zu der Gesellschaft gilt für die Teilnahme der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) an der Hauptversammlung nur derjenige als Aktionär, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bemisst sich dabei bei Inhabern von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) ausschließlich nach dem Anteilsbesitz der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) zum Nachweisstichtag. Aus dem Nachweisstichtag resultiert keine Veräußerungssperre für den Anteilsbesitz. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. etwaige Veränderungen des Anteilsbesitzes oder Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
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May 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)