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Dow Jones News
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DGAP-HV: STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.06.2018 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-09 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sto SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: - 
727 410/727 413 - 
ISIN: - DE 0007274102/DE 0007274136 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
am Donnerstag, den *21. Juni 2018, 10.30 Uhr,* in den 
Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
TOP Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
1:  gebilligten Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses zum 31.12.2017, der 
    Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und 
    den Konzern einschließlich der 
    erläuternden Berichte der persönlich 
    haftenden Gesellschafterin STO Management SE 
    zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
    1, den nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b, 
    315b des Handelsgesetzbuches für das 
    Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
    Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses der Sto SE 
    & Co. KGaA zum 31.12.2017 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, den Jahresabschluss der Sto SE & Co. 
    KGaA zum 31.12.2017 in der vorgelegten 
    Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von 
    EUR 46.759.168,28 ausweist, festzustellen. 
 
    Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286 
    Abs. 1 S. 1 AktG ist keine weitere 
    Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
    Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der 
    Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 
    171 AktG gebilligt. Die Voraussetzungen, 
    unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
    Hauptversammlung über die Billigung des 
    Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
    liegen nicht vor. Über die Verwendung 
    des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der 
    Tagesordnung Beschluss gefasst. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2:  Bilanzgewinns* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2017 
    ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
    46.759.168,28 wie folgt zu verwenden: 
 
    1.       Ausschüttung 
             einer Dividende 
             in Höhe von EUR  EUR 10.380.420,00 
             0,31 und eines 
             Sonderbonus in 
             Höhe von EUR 
             3,78 je Stück 
             dividendenberech 
             tigte 
             Vorzugsaktie, 
             also auf die 
             2.538.000 
             dividendenberech 
             tigten 
             Vorzugsaktien im 
             rechnerischen 
             Gesamtnennbetrag 
             von EUR 
             6.497.280,00 
             eine 
             Gesamtausschüttu 
             ng in Höhe von 
    2.       Ausschüttung 
             einer Dividende 
             in Höhe von EUR  EUR 15.668.640,00 
             0,25 und eines 
             Sonderbonus in 
             Höhe von EUR 
             3,78 je Stück 
             dividendenberech 
             tigte 
             Stammaktie, also 
             auf die 
             3.888.000 
             dividendenberech 
             tigten 
             Stammaktien im 
             rechnerischen 
             Gesamtnennbetrag 
             von EUR 
             9.953.280,00 
             eine 
             Gesamtausschüttu 
             ng in Höhe von 
    3.       Einstellung in   EUR 20.000.000,00 
             andere 
             Gewinnrücklagen 
    4.       Vortrag auf neue EUR 710.108,28 
             Rechnung 
                              ------------------ 
    Bilanzgewinn:             EUR 46.759.168,28 
 
    Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender 
    Beschlussfassung ist die Dividende am dritten 
    auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag und somit am 26. Juni 2018 
    zahlbar. 
 
    Bei der Anzahl der dividendenberechtigten 
    Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass 
    die Sto SE & Co. KGaA 432.000 Stück eigene 
    auf den Namen lautende Stammaktien hält. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3:  persönlich haftenden Gesellschafterin STO 
    Management SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, der persönlich haftenden 
    Gesellschafterin STO Management SE für das 
    Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
4:  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, allen im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE & 
    Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Vergütung des Aufsichtsrats* 
5: 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    Den Aufsichtsratsmitgliedern wird, wie 
    bisher, ab dem Geschäftsjahr 2017 jeweils 
    eine jährliche feste Vergütung gem. § 11 Abs. 
    2 der Satzung der Gesellschaft in Höhe von 
    EUR 23.000,00 gewährt. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
6:  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
    Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
    Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
    zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2018 zu wählen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts werden nach § 13 Abs. 1 der Satzung die 
Inhaber von Stammaktien (Namensaktien) zugelassen, die 
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und 
die sich spätestens bis zum Ablauf des Donnerstag, den 
14. Juni 2018 (24:00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) 
unter folgender Adresse angemeldet haben: 
 
 *Sto SE & Co. KGaA* 
 *Hauptversammlungsservice* 
 *Ehrenbachstraße 1* 
 *79780 Stühlingen* 
 *Fax: +49 7744/57-2368* 
 *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 13 
Abs. 2 der Satzung diejenigen Inhaber von Vorzugsaktien 
(Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur 
Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung 
nachgewiesen haben. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b 
BGB) in englischer oder deutscher Sprache erstellter 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
beziehen, also auf Donnerstag, den 31. Mai 2018 (00:00 
Uhr MESZ) (sog. Nachweisstichtag). 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) müssen der 
Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 14. Juni 
2018 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
 *Sto SE & Co. KGaA* 
 *c/o Deutsche Bank AG* 
 *Securities Production* 
 *General Meetings* 
 *Postfach 20 01 07* 
 *60605 Frankfurt am Main* 
 *Fax: +49 69-12012-86045* 
 *E-Mail: wp.hv@db-is.com* 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und - im Falle 
der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) - des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen und 
sich frühzeitig mit ihrem depotführenden Institut in 
Verbindung zu setzen. 
 
Allen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts - soweit vorhanden - 
berechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten 
(siehe dazu den nachfolgenden Abschnitt 'Verfahren für 
die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten') werden 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung von der 
Anmeldestelle übersandt. 
 
*Nachweisstichtag gemäß § 123 Abs. 3 AktG und 
dessen Bedeutung* 
 
Im Verhältnis zu der Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) 
an der Hauptversammlung nur derjenige als Aktionär, wer 
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
bemisst sich dabei bei Inhabern von Vorzugsaktien 
(Inhaberaktien) ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz der Inhaber von Vorzugsaktien 
(Inhaberaktien) zum Nachweisstichtag. Aus dem 
Nachweisstichtag resultiert keine 
Veräußerungssperre für den Anteilsbesitz. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für 
die Teilnahme ausschließlich der Anteilsbesitz des 
Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
etwaige Veränderungen des Anteilsbesitzes oder 
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 

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May 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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