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DGAP-HV: Scout24 AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Scout24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-11 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Scout24 AG München ISIN DE000A12DM80 / WKN A12DM8 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere 
Aktionäre zu unserer diesjährigen *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein, die am *21. Juni 2018*, um *10 Uhr* 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft Conference Center 
Max-Joseph-Str. 5 
80333 München stattfindet. A. 
Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
    Scout24 AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
    zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten 
    Lageberichts für die Scout24 AG und den Konzern, 
    des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
    Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB und 
    des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das 
    Geschäftsjahr 2017* 
 
    Die vorstehenden Unterlagen können auf der 
    Internetseite der Gesellschaft (www.scout24.com) 
    unter 'Investor Relations' und dort unter 
    'Hauptversammlung' eingesehen werden und werden 
    auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
    ausliegen. Ferner macht der Vorstand der 
    Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 AktG den 
    Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des 
    Bilanzgewinns zugänglich. 
 
    Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und 
    der Konzernabschluss sind vom Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft entsprechend §§ 172, 173 AktG am 22. 
    März 2018 gebilligt worden. Der Jahresabschluss ist 
    damit festgestellt worden. Deshalb ist entsprechend 
    den gesetzlichen Bestimmungen zu Tagesordnungspunkt 
    1 keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns der Scout24 AG für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
     Der im Geschäftsjahr 2017 erzielte und im 
     festgestellten Jahresabschluss zum 31. 
     Dezember 2017 ausgewiesene Bilanzgewinn in 
     Höhe von EUR 532.186.125,11 wird wie folgt 
     verwendet: 
     Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
     EUR 0,56 je dividendenberechtigter 
     Stückaktie für das abgelaufene 
     Geschäftsjahr 2017. 
 
     Gesamtbetrag der Dividende = EUR 
                                60.256.000,00 
     Gewinnvortrag              = EUR 
                                471.930.125,1 
                                1 
     Bilanzgewinn               = EUR 
                                532.186.125,1 
                                1 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch 
    auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, 
    das heißt am 26. Juni 2018, fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
    erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
    erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Bestellung des 
    Abschlussprüfers für den Jahres- und den 
    Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
    für die etwaige prüferische Durchsicht des 
    verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
    im Geschäftsjahr 2018 und eine etwaige prüferische 
    Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
    Finanzinformationen.* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
    Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG 
    AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
    Abschlussprüfer des Jahres- und des 
    Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
    für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
    verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
    (§ 115 Abs. 5 WpHG) im Geschäftsjahr 2018 sowie für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger 
    Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 WpHG) im Geschäftsjahr 
    2018 und 2019 bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung zu bestellen. 
6.  *Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
    gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 
    AktG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 und 2 der 
    Satzung der Gesellschaft aus neun Mitgliedern 
    zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
    werden. 
 
    Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf 
    seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, wird 
    gemäß § 9 Absatz 4 Satz 1 der Satzung ein 
    Nachfolger für den Rest der Amtszeit des 
    ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt. 
 
    Herr Thorsten Langheim und Herr Vicente Vento Bosch 
    haben ihre Ämter als Mitglieder des 
    Aufsichtsrats zum 31. Oktober 2017 niedergelegt. 
 
    Da somit die Ämter von insgesamt zwei 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats geendet haben, sind 
    zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats von der 
    Hauptversammlung zu wählen. 
 
    Als Nachfolger sollen Frau Ciara Smyth und Herr Dr. 
    Hans-Holger Albrecht in den Aufsichtsrat gewählt 
    werden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit 
    Wirkung ab Beendigung der ordentlichen 
    Hauptversammlung am 21. Juni 2018 bis zum Ablauf 
    der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
    beschließt, jeweils als Mitglieder in den 
    Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: 
 
    a) Frau Ciara Smyth, strategische Beraterin, 
       wohnhaft in Dublin, Irland 
 
    _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_ 
 
    (i)  Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
         bildenden Aufsichtsräten: 
 
          * keine 
    (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
         und ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
          * keine 
 
    Frau Smyth ist mit dem Sektor, in dem die 
    Gesellschaft geschäftlich tätig ist, aufgrund ihrer 
    langjährigen Tätigkeit in verschiedenen führenden 
    Positionen in Unternehmen der 
    Online-/Internetbranche vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 
    letzter Halbsatz AktG). 
 
    _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex:_ 
 
    Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei Frau 
    Smyth keine persönlichen oder geschäftlichen 
    Beziehungen zur Scout24 AG oder deren 
    Konzernunternehmen, den Organen der Scout 24 AG 
    oder einem wesentlich an der Scout24 AG beteiligten 
    Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate 
    Governance Kodex offenzulegen wären. 
 
    b) Herrn Dr. Hans-Holger Albrecht, Chief 
       Executive Officer und Mitglied des 
       Verwaltungsrats der Deezer S.A., wohnhaft 
       in Umhausen, Österreich 
 
    _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:_ 
 
    (i)  Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
         bildenden Aufsichtsräten: 
 
          * keine 
    (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
         und ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
          * AINMT Holdings A.B. (Non-Executive 
            Director des Board of Directors) 
 
    Herr Dr. Albrecht ist mit dem Sektor, in dem die 
    Gesellschaft und Konzernunternehmen der 
    Gesellschaft geschäftlich tätig sind, aufgrund 
    seiner langjährigen Tätigkeit in verschiedenen 
    führenden Positionen in Unternehmen der digitalen 
    Medienbranche vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 letzter 
    Halbsatz AktG). 
 
    _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex:_ 
 
    Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei Herrn 
    Dr. Albrecht keine persönlichen oder geschäftlichen 
    Beziehungen zur Scout24 AG oder deren 
    Konzernunternehmen, den Organen der Scout24 AG oder 
    einem wesentlich an der Scout24 AG beteiligten 
    Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate 
    Governance Kodex offenzulegen wären. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 
    des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten 
    jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für die 
    Tätigkeit im Aufsichtsrat aufbringen können. 
 
    Es ist beabsichtigt, in Übereinstimmung mit 
    Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate 
    Governance Kodex die Wahlen zum Aufsichtsrat im 
    Wege der Einzelwahl vorzunehmen. 
 
    Der Aufsichtsrat teilt mit, dass Herr Dr. Albrecht 
    im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als 
    Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz der 
    Gesellschaft vorgeschlagen werden soll. 
 
    Die vorgenannten Wahlvorschläge des Aufsichtsrats 
    stützen sich auf die Empfehlung des 
    Präsidialausschusses, der auch die Funktion des 
    Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats 

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May 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

wahrnimmt. Die vorgenannten Wahlvorschläge 
    berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die 
    Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
    Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
    Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen 
    Kandidaten sind über die Internetseite 
 
    www.scout24.com 
 
    unter 'Investor Relations' und dort unter 
    'Hauptversammlung' zugänglich und werden auch in 
    der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
    Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten, die 
    Angaben über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
    Erfahrungen sowie eine Übersicht über 
    wesentliche Tätigkeiten neben dem zur Wahl 
    stehenden Aufsichtsratsmandat enthalten, sind 
    dieser Einladung als Anlage beigefügt. 
7.  *Änderung von § 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer, 
    Amtsniederlegung) der Satzung* 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
    gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 
    AktG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 und 2 der 
    Satzung der Gesellschaft aus neun Mitgliedern 
    zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
    werden. Aus Effizienz- und Kostengründen soll der 
    Aufsichtsrat von neun auf sechs Mitglieder 
    verkleinert werden und ein Zweitstimmrecht des 
    Aufsichtsratsvorsitzenden eingeführt werden. Dies 
    erfordert eine Änderung und Ergänzung von § 9 
    Absatz 1 der Satzung. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
    folgt zu beschließen: 
 
    § 9 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu 
    gefasst: 
 
    'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.' 
 
    Herr Stefan Goetz hat sein Amt als Mitglied des 
    Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der 
    ordentlichen Hauptversammlung 2018 niedergelegt. 
 
    Herr Patrick Healy hat sein Amt als Mitglied des 
    Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der 
    ordentlichen Hauptversammlung 2018 niedergelegt. 
 
    Herr Blake Kleinman hat sein Amt als Mitglied des 
    Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der 
    ordentlichen Hauptversammlung 2018 niedergelegt. 
 
    Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher 
    Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit 
    nicht gesetzlich andere Mehrheiten vorgeschrieben 
    sind. Da es bei der unter TOP 7 vorgeschlagenen 
    Satzungsänderung bezüglich der Verkleinerung des 
    Aufsichtsrats zu gleich vielen zustimmenden oder 
    ablehnenden Stimmen kommen kann, ist es nach 
    Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrates 
    sinnvoll, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des 
    Vorsitzenden des Aufsichtsrates den Ausschlag gibt. 
    Dies erfordert die Ergänzung von § 9 der Satzung. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
    folgt zu beschließen: 
 
    § 9 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird um folgende 
    Sätze 2 und 3 ergänzt: 
 
    'Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher 
    Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit 
    nicht gesetzlich andere Mehrheiten vorgeschrieben 
    sind. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende des 
    Aufsichtsrats das Recht zum Stichentscheid.' 
8.  *Änderung von § 12 (Vergütung des 
    Aufsichtsrates) der Satzung* 
 
    Derzeit erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der 
    Gesellschaft neben dem Ersatz seiner Auslagen eine 
    feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 80.000,00 
    (§ 12 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der 
    Gesellschaft). Der Vorsitzende des 
    Prüfungsausschusses erhält darüber hinaus eine 
    feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 20.000,00 
    (§ 12 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der 
    Gesellschaft). 
 
    Die Höhe der Vergütung für die Tätigkeit im 
    Aufsichtsrat soll konzeptionell neu geregelt und 
    dabei insbesondere den gestiegenen Umfang der 
    Verantwortung und den hohen Arbeitsaufwand für die 
    Tätigkeit im Aufsichtsrat bzw. den 
    Aufsichtsratsausschüssen berücksichtigen. 
 
    Deshalb wird vorgeschlagen, dass zukünftig jedes 
    Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft neben dem 
    Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche 
    Vergütung in Höhe von EUR 60.000,00 erhält. Der 
    Vorsitzende des Aufsichtsrats soll eine feste 
    jährliche Vergütung in Höhe von EUR 140.000,00 und 
    sein Stellvertreter in Höhe von EUR 120.000,00 
    erhalten. Jedes Mitglied eines Ausschusses soll 
    darüber hinaus eine zusätzliche feste jährliche 
    Vergütung in Höhe von EUR 20.000,00 und jeder 
    Vorsitzende eines Ausschusses eine zusätzliche 
    Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00 erhalten. Dies 
    erfordert eine Änderung von § 12 Absatz 1 Satz 
    1 der Satzung. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
    folgt zu beschließen: 
 
    § 12 Absatz 1 der Satzung (Vergütung des 
    Aufsichtsrats) wird wie folgt neu gefasst: 
 
    'Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem 
    Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche 
    Vergütung in Höhe von EUR 60.000,00. Der 
    Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste 
    jährliche Vergütung in Höhe von EUR 140.000,00 und 
    sein Stellvertreter eine solche in Höhe von EUR 
    120.000,00. Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält 
    zusätzlich eine feste jährliche Vergütung in Höhe 
    von EUR 20.000,00 und jeder Vorsitzende eines 
    Ausschusses eine solche in Höhe von EUR 40.000,00.' 
 
    Dieser Vorschlag spiegelt auch die Vorgaben des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex wider, wonach 
    im Hinblick auf die Vergütung der 
    Aufsichtsratsmitglieder der Vorsitz und 
    stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der 
    Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen 
    berücksichtigt werden sollen (Ziffer 5.4.6 Abs. 1 
    Satz 2 Deutscher Corporate Governance Kodex). 
    Ferner spiegelt dieser Vorschlag auch die Vorgaben 
    von Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 Deutscher Corporate 
    Governance Kodex wider, wonach die 
    Aufsichtsratsmitglieder eine Vergütung erhalten, 
    die in einem angemessenen Verhältnis zu ihren 
    Aufgaben und der Lage der Gesellschaft steht. 
9.  *Änderung von § 2 (Gegenstand des 
    Unternehmens) der Satzung* 
 
    Nach § 2 Absatz 1 der Satzung ist Gegenstand des 
    Unternehmens der Erwerb, das Halten und Verwalten 
    und die Veräußerung von Beteiligungen an 
    Unternehmen im In- und Ausland unabhängig von ihrer 
    Rechtsform, die auf dem Gebiet der Online- und 
    Internetdienstleistungen tätig sind, sowie die 
    Vornahme sämtlicher Maßnahmen, die zum 
    Tätigkeitsbereich einer Holding-Gesellschaft mit 
    Konzernleitungsfunktion gehören, insbesondere die 
    Geschäftsführung und die Erbringung von 
    Beratungsleistungen gegen Entgelt gegenüber 
    verbundenen Unternehmen und zwar jeweils im eigenen 
    Namen und auf eigene Rechnung und nicht im Auftrag 
    und/oder auf Rechnung von Dritten. 
 
    Der Gegenstand des Unternehmens soll ergänzt 
    werden, da der Bereich 'Consumer Services' als 
    interessanter Markt für die Gesellschaft 
    identifiziert wurde. Hierdurch soll dem erweiterten 
    Tätigkeitsprofil der Gesellschaft Rechnung getragen 
    werden. Dies erfordert eine Änderung von § 2 
    Absatz 1 der Satzung. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
    folgt zu beschließen: 
 
    § 2 Absatz 1 der Satzung (Gegenstand des 
    Unternehmens) wird wie folgt neu gefasst: 
 
    'Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das 
    Halten und Verwalten und die Veräußerung von 
    Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland 
    unabhängig von ihrer Rechtsform, die auf dem Gebiet 
    der Online- und Internetdienstleistungen tätig 
    sind, sowie die Vornahme sämtlicher Maßnahmen, 
    die zum Tätigkeitsbereich einer 
    Holding-Gesellschaft mit Konzernleitungsfunktion 
    gehören, insbesondere die Geschäftsführung und die 
    Erbringung von Beratungsleistungen gegen Entgelt 
    gegenüber verbundenen Unternehmen, sowie die 
    Betätigung auf dem Gebiet des Online- und 
    Internetgeschäfts im In- und Ausland.' 
10. *Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von 
    Options- und Wandelschuldverschreibungen, 
    Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen 
    und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung 
    eines bedingten Kapitals 2018 und entsprechende 
    Satzungsänderung* 
 
    Der Vorstand soll zur Ausgabe von Options- und 
    Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder 
    Gewinnschuldverschreibungen ermächtigt werden. 
    Zudem soll ein bedingtes Kapital zur Gewährung von 
    Aktien zur Bedienung der Rechte aus diesen künftig 
    ausgegebenen Options- und 
    Wandelschuldverschreibungen geschaffen und eine 
    entsprechende Änderung von § 4 der Satzung 
    beschlossen werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
    folgt zu beschließen: 
 
    I. *Ermächtigung zur Ausgabe von Options- 
       und Wandelschuldverschreibungen, 
       Genussrechten und/oder 
       Gewinnschuldverschreibungen / Ausschluss 
       des Bezugsrechts* 
    (1) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, 
        Aktienzahl, Laufzeit, Verzinsung 
 
        Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
        Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. 
        Juni 2023 einmalig oder in Teilbeträgen 
        mehrmals auf den Inhaber oder auf den 
        Namen lautende 
        Optionsschuldverschreibungen, 

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