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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens -3-

DJ DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 1, Lübecker Straße 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 21.06.2018 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 
1, Lübecker Straße 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-14 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft Ahrensburg 
ISIN: DE0005198907 / WKN: 519 890 
 
Zur 
 
Ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Sie 
findet am 
 
Donnerstag, den 21. Juni 2018, 09.30 Uhr 
 
im Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 1, Lübecker 
Straße 10a, 22926 Ahrensburg, statt. Einlass in 
den Versammlungssaal ist ab 9.00 Uhr. 
 
I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   zum 31. Dezember 2017 nebst Lagebericht des 
   Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses 
   und des Konzernlageberichts des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017 einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   § 289a, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches 
   und der Erklärung zur Unternehmensführung 
   gemäß § 289f Handelsgesetzbuch sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Joh. Friedrich Behrens 
   Aktiengesellschaft (nachfolgend auch 
   'Gesellschaft'), Bogenstraße 43-45, 
   22926 Ahrensburg, während der Geschäftszeiten 
   zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden 
   den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und 
   kostenlos zugesandt. 
 
   Ferner können sie gemeinsam mit allen 
   weiteren Unterlagen nach § 124a AktG und 
   dieser Einberufung auch im Internet unter 
 
   www.Behrens.AG 
 
   eingesehen werden. Sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu 
   machenden Unterlagen sind auch während der 
   Hauptversammlung einsehbar. 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   bereits festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 
   weist einen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 
   1.190.663,94 aus. Vorstand und Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. 
   Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von Euro 1.190.663,94 vollständig als 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ernst & Young GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
7.168.000,00. Es ist eingeteilt in 2.800.000 
Stückaktien mit eben so vielen Stimmrechten. Zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält 
die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*2. Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist nach § 19 der Satzung jeder 
Aktionär berechtigt, dessen Anmeldung und 
Berechtigungsnachweis der Gesellschaft 
 
 Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Fax-Nummer: +49 (0) 69 / 12012-86045 
 E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum Donnerstag, 
14. Juni 2018, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Entscheidend 
für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
Der Berechtigungsnachweis hat in Form eines in 
deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b 
BGB) erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar 
oder eine Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Der 
Berechtigungsnachweis hat sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf 
den Donnerstag, 31. Mai 2018, 00:00 Uhr 
('Nachweisstichtag'). 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer wie zuvor beschrieben 
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im 
Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als 
Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das 
Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach 
dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des 
ordnungsgemäßen Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um die Organisation der Hauptversammlung zu 
erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für 
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu 
tragen. 
 
*3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen oder können, können ihr Stimmrecht 
und ihre weiteren Aktionärsrechte unter entsprechender 
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch 
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch eine 
Aktionärsvereinigung ausüben lassen wollen, müssen den 
Bevollmächtigten bzw. sich selbst fristgerecht und 
formgerecht anmelden oder die fristgerechte und 
formgerechte Anmeldung vom Bevollmächtigten vornehmen 
lassen, und den Berechtigungsnachweis form- und 
fristgerecht der Gesellschaft vorlegen. Vollmachten 
können durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 
und Abs. 10 AktG genannte Person bevollmächtigt wird, 
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
der Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 
126b BGB). 
 
Für die Übermittlung der Vollmacht, des Widerrufs 
bzw. des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft besteht neben der für die Anmeldung 
genannten Adresse die Möglichkeit der Übersendung 
per Fax und per E-Mail: 
 
 Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
 Bogenstraße 43-45 
 22926 Ahrensburg 
 Fax-Nummer: +49 (0) 4102 / 78-109 
 E-Mail: Investor.Relations@BeA-Group.com 
 
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer sonst in § 135 Abs. 8 
und Abs. 10 AktG genannten Person gilt § 135 AktG. 
Dabei sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem 
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein 
Vollmachtsformular übermittelt, das zur 
Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das 
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit 
auf Verlangen zugesandt. Es ist auch unter der 
Internetadresse der Gesellschaft 
 
www.Behrens.AG 
 
im Bereich Aktie zugänglich. Die Aktionäre werden 
gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
*4. Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens -2-

Gesellschaft* 
 
Die Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft bietet 
ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen und ihr Stimmrecht von diesen in der 
Hauptversammlung weisungsgemäß ausüben zu lassen. 
Auch hierzu sind die rechtzeitige Anmeldung und Vorlage 
des Berechtigungsnachweises erforderlich. Vollmachten 
und Weisungen zur Abstimmung zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten müssen vollständig ausgefüllt 
übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und 
Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte. Wir bitten, die vollständig 
ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke bis 
spätestens Mittwoch, 20. Juni 2018, 24.00 Uhr, 
(Eingangsdatum) per Post oder per Fax an die Joh. 
Friedrich Behrens Aktiengesellschaft, Bogenstraße 
43-45, 22926 Ahrensburg, Fax-Nummer: +49 (0) 4102 / 
78-109, oder per E-Mail an die 
 
Investor.Relations@BeA-Group.com 
 
zurückzusenden. Vollmachten und Weisungen, die nach dem 
Mittwoch, 20. Juni 2018, 24.00 Uhr, bei der 
Gesellschaft eingehen, können leider aus technischen 
Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Enthält die 
Stimmrechtsvollmacht an den Stimmrechtsvertreter keine 
Weisungen, so ist diese ungültig. Wurden den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Weisungen, aber 
keine Vollmacht erteilt, kann eine Vertretung in der 
Hauptversammlung durch diese ebenfalls nicht 
stattfinden. Bei einer Bevollmächtigung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erscheint 
lediglich deren Name im Teilnehmerverzeichnis und nicht 
derjenige des bevollmächtigenden Aktionärs. 
 
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Es wird 
darauf hingewiesen, dass Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft nicht an der Abstimmung über Anträge zum 
Verfahren in der Hauptversammlung, in der 
Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder sonstige 
im Vorfeld der Hauptversammlung nicht mitgeteilte 
Anträge teilnehmen können. Wortmeldungs- oder 
Fragewünsche und Aufträge, in der Hauptversammlung 
Anträge zu stellen, können die Stimmrechtsvertreter 
nicht entgegennehmen. 
 
Erscheint ein Aktionär nach Bevollmächtigung eines 
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft auf der 
Hauptversammlung, so gilt dies nicht als Widerruf der 
vorgenannten Vollmachtserteilung an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Die Aktionäre 
haben den Widerruf der Vollmacht an den 
Stimmrechtsvertreter in Textform zu erklären und der 
Gesellschaft in Textform nachzuweisen. Die Gesellschaft 
hält dafür Widerrufsformulare bereit. 
 
*5. Rechte der Aktionäre* 
 
*(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG)* 
 
*a) Erweiterung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den 
Vorstand der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Versammlung, also spätestens bis zum Montag, 
21. Mai 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
entsprechende Verlangen an: 
 
 Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
 Der Vorstand 
 Bogenstraße 43-45 
 22926 Ahrensburg 
 
Bekanntzumachende Erweiterungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse der Gesellschaft 
 
www.Behrens.AG 
 
im Bereich Aktie veröffentlicht. 
 
*b) Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Darüber hinaus kann jeder Aktionär der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Aufsichtsrat und 
Vorstand zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen nicht 
begründet werden, aber die Angaben nach § 127 AktG 
enthalten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige 
Anfragen sind ausschließlich zu richten an: 
 
 Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
 Bogenstraße 43-45 
 22926 Ahrensburg 
 Fax-Nummer: +49 (0) 4102 / 78-109 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich 
zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären einschließlich des Namens des 
Aktionärs, zugänglich zu machender Begründung sowie 
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der 
Internetadresse der Gesellschaft 
 
www.Behrens.AG 
 
im Bereich Aktie veröffentlicht. Dabei werden die 
Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt, die bis 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. 
spätestens bis Mittwoch, 6. Juni 2018, 24.00 Uhr, der 
Gesellschaft unter der obigen Adresse zu gehen. 
 
*c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung 
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
besteht. 
 
*d) Weitergehende Erläuterungen* 
 
Wegen weitergehender Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre verweisen wir auf das entsprechende Dokument, 
das unter der Internetadresse der Gesellschaft 
 
www.Behrens.AG 
 
im Bereich Aktie für die Aktionäre bereit gehalten 
wird. 
 
*6. Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung 
werden die Informationen nach § 124a AktG über die 
Internetseite der Gesellschaft 
 
www.Behrens.AG 
 
im Bereich Aktie den Aktionären zugänglich sein. 
 
*7. Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortliche im 
Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung 
('DS-GVO') personenbezogene Daten (Name und Vorname, 
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, 
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; 
gegebenenfalls Name und Vorname des vom jeweiligen 
Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den 
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird 
vertreten durch ihren Vorstand, Herrn Tobias 
Fischer-Zernin, und ist unter folgenden Kontaktdaten zu 
erreichen: 
 
 Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
 Der Vorstand 
 Bogenstraße 43-45 
 22926 Ahrensburg 
 Fax-Nummer: +49 (0) 4102 / 78-109 
 E-Mail: Investor.Relations@BeA-Group.com 
 
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den 
Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung 
angegeben wurden, übermitteln die ihr Depot führenden 
Banken deren personenbezogenen Daten an die 
Gesellschaft. Die Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt 
ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme 
an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem 
zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen 
Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist 
Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO. Die Gesellschaft 
speichert diese personenbezogenen Daten für einen 
Zeitraum von zehn (10) Jahren beginnend mit dem Ende 
des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. 
 
Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der 
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, 
erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und 
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung 
der Gesellschaft. 
 
Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener 
Daten an Dritte im Rahmen der Bekanntmachung von 
Aktionärsverlangen auf Erweiterung der Tagesordnung 
sowie von Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen von 
Aktionären wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 
II.5. verwiesen. 
 
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten 
können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der 
Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten 
gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer 
personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, 
Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 
17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und 
Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf 
sie oder einen von ihnen benannten Dritten gemäß 
Art. 20 DS-GVO verlangen. 
 
Diese Rechte können die Aktionäre und 
Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft 
unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend 
machen: 
 
 Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
 Bogenstraße 43-45 
 22926 Ahrensburg 
 Fax-Nummer: +49 (0) 4102 / 78-109 
 
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern 
gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des 
(Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder 
ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes 
Schleswig-Holstein, in dem die Gesellschaft ihren Sitz 
hat, zu. 
 
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist zu 
erreichen unter: 
 
 s-consit GmbH 
 Herr Daniel Nyhof 
 Schützenstraße 25a 
 23843 Bad Oldesloe 
 E-Mail: Daniel.Nyhof@s-consit.de 
 
Diese Einladung wurde solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
Ahrensburg, im Mai 2018 
 
*Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-05-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
             Bogenstrasse 43 
             22926 Ahrensburg 
             Deutschland 
E-Mail:      Investor.Relations@BeA-Group.com 
Internet:    http://www.behrens.ag 
ISIN:        DE0005198907 
WKN:         519890 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Hamburg, Frankfurt 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
685457 2018-05-14 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 14, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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