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Strompreiserhöhungen: Verbraucherzentrale NRW mahnt Trojaner-Schreiben von Strom- und Gasanbietern ab
Bonusverwehrung, verschleppte Guthabenauszahlung und untergeschobene Verträge: Unseriöse Vorgehensweisen von Stromanbietern geben immer wieder Anlass für Verbraucherbeschwerden. Die Verbraucherzentrale NRW hat jetzt drei Unternehmen wegen intransparenter Preisänderungsmitteilungen abgemahnt.
"In den Schreiben wird der eigentliche Zweck so geschickt versteckt und verschleiert, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungsankündigung kaum bemerken kann", moniert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski: "womit er dann auch sein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter verpasst." Die betreffenden Unternehmen wurden unter anderem aufgefordert, Verbrauchern keine Preisänderungen per E-Mail anzukündigen, ohne diese im Betreff auch eindeutig als solche zu kennzeichnen. Wenn Schreiben noch weitere Informationen enthalten, seien die Informationen zu den Preisänderungen deutlich hervorzuheben.
Energieanbieter müssen ihre Kunden auf transparente und verständliche Weise über Vertragsänderungen und Preiserhöhungen unterrichten - so gibt es der Gesetzgeber vor. Eine rechtzeitige Ankündigung ist ebenso vorgeschrieben wie der Hinweis, dass Kunden bei Preisanhebungen ein Sonderkündigungsrecht haben. Phantasievoll und findig interpretieren einige Unternehmen Transparenz und Verständlichkeit in der Kommunikation mit dem Kunden jedoch auf eigene Weise. "Per E-Mail oder Post werden Schreiben mit blumig formuliertem Betreff oder vermeintliche Servicemitteilungen verschickt, die über ihren tatsächlichen Anlass hinwegzutäuschen versuchen", zeigt Schuldzinski auf: "Da ist von Energiemarktentwicklungen oder Serviceinformationen die Rede, was Kunden dazu verleiten kann, die E-Mail ungelesen wegzuklicken oder den Brief als vermeintliches Werbeschreiben ungelesen ins Altpapier zu sortieren."
Tatsächlich entpuppen sich diese Schreiben jedoch als "Trojaner": Denn nach ausführlichen Unternehmensinformationen wird eher beiläufig oder als Randnotiz über die anstehenden Preiserhöhungen informiert. Oder die höheren Strompreise werden erst offensichtlich, wenn sich der Kunde durch einige Seiten der mitgeschickten neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen durchklickt. "Da wundert es nicht, wenn Ratsuchende in den Beratungsstellen berichten, erst beim Erhalt der nächsten Rechnung von der Preiserhöhung erfahren zu haben", so Schuldzinski.
Wenn die Anbieter das kritisierte Verfahren nicht unterlassen, wird die Verbraucherzentrale NRW klagen. "Richter müssen dann entscheiden, ob wir mit unserer Auffassung richtig liegen, dass Kunden bei einer E-Mail bereits unmittelbar im Betreff den Hinweis auf die Preiserhöhung erkennen müssen", beschreibt Schuldzinski die weiteren Schritte.Diesen Beitrag können Sie hier nachhören oder downloaden.