FRANKFURT (BaFin) -
Versicherungsunternehmen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassen sind, können im Rahmen der Niederlassungs- beziehungsweise Dienstleistungsfreiheit in anderen Mitgliedstaaten tätig werden, ohne dort erneut eine Zulassung zu beantragen (Single-License-Prinzip). Zuvor müssen sie jedoch ein sogenanntes Notifikationsverfahren durchlaufen.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (18.05.2018)
AXC0103 2018-05-18/10:30