von Bernhard Bomke, Euro am Sonntag Der Bundesfinanzhof hat "schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel" an der Praxis der Finanzämter geäußert, Steuernachzahlungen mit einem Zinssatz von sechs Prozent zu belegen. Dies bezieht sich auf die Zeit ab 2015. Der seit 1961 unveränderte Zinssatz wirke "in Zeiten struktureller ...Den vollständigen Artikel lesen ...