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Welches wichtige Puzzlestück in der Finanzplanung bei vielen Verbrauchern fehlt - FPSB Deutschland rät dringend dazu, die finanzielle Vorsorge frühzeitig zu regeln

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Frankfurt am Main (pts023/22.05.2018/12:30) - Volker S. stand mitten im Leben. 
Der 45-jährige Familienvater hatte noch so viele Pläne. Doch jetzt liegt er nach 
einem schweren Fahrradunfall seit Monaten im Koma. Zu den enormen psychischen 
Belastungen kommt für seine Frau jetzt jede Menge unerwarteter Ärger hinzu. 
Denn Volker S. hat keine Vorsorgevollmacht errichtet. Das bedeutet: Ein Gericht 
wird nun voraussichtlich einen Betreuer bestellen, der die persönlichen und 
finanziellen Angelegenheiten von Volker S. regelt. Dieses Szenario lässt sich 
jedoch verhindern. "Ein elementarer Bestandteil jeder Finanzplanung ist die 
Vorsorge für den Fall, dass man nicht mehr selbst seine Entscheidungen treffen 
kann", erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial 
Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Auf der sicheren Seite sind 
Verbraucher, die die Dienste der vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED 
FINANCIAL PLANNER®-Professionals in Anspruch nehmen. Sie helfen, wenn nötig mit 
fachlicher Unterstützung von Notaren und Rechtsanwälten, die finanzielle 
Vorsorge für alle Eventualitäten aufzustellen. 
 
Es muss nicht immer die Demenz sein, die sich in der Regel als schleichender 
Prozess vollzieht. Häufig ist ein plötzlicher Unfall oder ein Schlaganfall der 
Grund für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Dass in solchen Fällen der 
Ehepartner oder die erwachsenen Kinder alles regeln können, ist eine weit 
verbreitete Meinung - jedoch leider ein fataler Irrtum. "Im schlimmsten Fall 
kommen die Angehörigen nicht einmal an Versicherungsleistungen oder an das 
Vermögen ohne Probleme heran", warnt Prof. Tilmes. 
 
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit 
durch eine Krankheit oder einen Unfall entstanden ist. Sobald eine volljährige 
Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, 
wird ein gesetzlicher Vertreter bestellt. Und selbst die nächsten Angehörigen 
wie der Ehepartner dürfen dann zum Beispiel keine Bankgeschäfte oder ähnliches 
im Namen des Erkrankten übernehmen. Es sei denn, sie haben eine entsprechende 
Vollmacht. 
 
Die Beratungspraxis der CFP®-Professionals zeigt jedoch, dass nur die 
allerwenigsten Verbraucher sich mit der Thematik beschäftigen wollen - sei es 
aus Unwissenheit oder der Ansicht, "mir wird so schnell nichts passieren." Um 
die Interessen des Einzelnen und der Familie zu bewahren, und nicht in fremde 
Hände zu legen, bedarf es einer Vollmacht. "Nur mit einem solchen Dokument lässt 
sich verhindern, dass Gerichte darüber entscheiden, wer einen im Falle der 
eigenen Handlungsunfähigkeit betreut und vertritt", erläutert Tilmes, der neben 
seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance 
Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. 
 
Welche große Bedeutung das Thema hat, verdeutlicht eine Umfrage, die die 
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), 
im vergangenen Jahr an einer Universitätsklinik in Hamburg unter knapp 1.000 
Patienten durchgeführt hat. Demnach hat nur jeder zweite Notfallpatient entweder 
eine Patientenverfügung oder zumindest eine Vorsorgevollmacht. Und selbst wenn 
ein Formular vorhanden war, waren viele von ihnen fehlerhaft erstellt. 
 
Bei Professionals gut aufgehoben 
 
Tatsächlich dürfte den wenigsten bekannt sein, welche Fallstricke es bei einer 
Vorsorgevollmacht zu beachten gilt. Und jeder sollte sich auch der 
weitreichenden Konsequenzen bewusst sein. Deshalb macht es Sinn, sich 
professionelle Unterstützung zu holen, am besten von CFP®-Professionals. "Sie 
können die Auswirkungen, die eine Vorsorgeplanung hat, genau erläutern", betont 
Tilmes. Bei der konkreten Erstellung eines solchen Dokuments beraten sie jedoch 
nicht selbst, sondern vermitteln, da es sich um eine Rechtsberatung handelt, an 
einen Rechtsanwalt beziehungsweise einen Notar. 
 
"Mit dem Vorsorgedokument legen alleine Sie als Verfasser fest, was Ihre 
Vertrauensperson für Sie regeln darf oder was nicht", erläutert FPSB-Vorstand 
Tilmes. Das Dokument kann in vielen Lebensbereichen sinnvoll sein - und es kann 
in jedem Alter notwendig werden, denn auch ein junger Mensch kann in die 
missliche Lage geraten, nicht mehr selbst entscheiden zu können. "Es ist deshalb 
ein elementarer Bestandteil jeder Finanzplanung für den Fall, dass man nicht 
mehr selbst seine Entscheidungen treffen kann. Und es ist damit neben den 
testamentarischen Verfügungen das häufig fehlende Puzzleteil zu einem 
funktionierenden und vollständigen Finanzplan." 
 
Professionelle Finanzplaner, wie die CFP®-Professionals, können Auskunft darüber 
geben, wie man sich und seine Familie richtig absichern kann, auch für den Fall 
der plötzlichen Handlungsunfähigkeit. Sie werden ihre Kunden offen und ehrlich 
die Brisanz der Situation aufzeigen - ohne Angst zu machen. Mit Hilfe einer 
umfassenden Analyse der derzeitigen Vermögenssituation, der Risikoeinstellung 
und einer Liquiditätsrechnung erarbeiten die Finanzplaner außerdem gezielt 
Lösungsansätze und beziehen auch das Pflegerisiko in die ganzheitliche 
Finanzplanung mit ein. 
 
Über den FPSB Deutschland e.V. 
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit 
derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 175.000 Zertifikatsträgern. Das 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz 
in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. 
Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten 
und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. 
 
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und 
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, 
 unabhängigen Prüfungen, Erfahrungsnachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist 
die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED 
FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum EFA European Financial 
Advisor® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN 
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.458 Personen 
seiner 2.000 Mitglieder nach DIN ISO 22222 (Privater Finanzplaner) zertifiziert. 
 
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen 
Finanzberatung zu setzen Die Definitionen und Standards der Methodik sind 
Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine 
Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland Ziele eng mit Regulierungs- 
und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie 
Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. 
Ansprechpartner: Iris Albrecht 
Tel.: +49 681 410 98 06 10 
E-Mail: presse@fpsb.de 
Website: www.fpsb.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180522023 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 06:30 ET (10:30 GMT)

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© 2018 Dow Jones News
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