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DGAP-News: SURTECO SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SURTECO SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-22 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. SURTECO SE Buttenwiesen ISIN: DE0005176903 WKN: 517690 Einladung zur Hauptversammlung 2018 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 28. Juni 2018, um 10.00 Uhr (Einlass: ab 9:00 Uhr) im Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Straße 5 80333 München beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. *TAGESORDNUNG:* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die SURTECO SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB mit dem Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. Eine Beschlussfassung ist daher gesetzlich nicht erforderlich. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2017 in Höhe von Euro (EUR) 12.404.584,80 wie folgt zu verwenden: - Zahlung einer Dividende von EUR 12.404.584,80. Auf die ausgegebenen 15.505.731 Aktien entfällt eine Dividende von EUR 0,80 je Stückaktie entsprechend einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Die Dividende ist am 3. Juli 2018 zahlbar. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Entlastung aller Vorstände entscheiden zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Entlastung aller Aufsichtsräte entscheiden zu lassen. 5. *Wahl zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit von Herrn Dr.-Ing. Walter Schlebusch als Mitglied des Aufsichtsrats der SURTECO SE endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2018. Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von Herrn Dr.-Ing. Walter Schlebusch Herrn Andreas Engelhardt, wohnhaft in Bielefeld, geschäftsführender und persönlich haftender Gesellschafter der Schüco International KG, Bielefeld, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt, sofern die Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Herr Engelhardt verfügt über folgende weitere Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Mitglied des Aufsichtsrats der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft, Ludwigshafen; * Mitglied des Aufsichtsrats der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. Herr Engelhardt ist unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zwischen ihm und den Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den Organen der SURTECO SE und wesentlich an der SURTECO SE beteiligten Aktionären bestehen keine persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 vom 10. November 2001, Seite 1 (nachfolgend auch 'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung mit § 95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 Absatz (1) der Satzung. Danach besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, soweit sich nicht aus der Vereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) über die Arbeitnehmerbeteiligung etwas anderes ergibt. Aufgrund der Vereinbarung vom 13. Februar 2007 nach dem SEBG werden drei Mitglieder des Aufsichtsrats von Betriebsräten des SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe der Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt. Die Hauptversammlung hat demgemäß die Möglichkeit, insgesamt sechs Mitglieder des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen. Die Gesellschaft unterliegt weder dem Mitbestimmungsgesetz 1976, noch dem Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen Mitbestimmungsgesetzen. 6. *Änderung der Firma der SURTECO SE, redaktionelle Anpassung des Firmensitzes und Satzungsänderung* Im Zuge der Wachstumsstrategie SURTECO 2025+ soll eine konsequentere Fokussierung auf die Kundenbedürfnisse erfolgen. Dazu sollen im Rahmen einer Neuausrichtung von der bisherigen Produkt- hin zu einer Branchenorientierung die bislang separat geführten Tochterunternehmen der SURTECO SE BauschLinnemann GmbH, Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH und SURTECO DECOR GmbH zu einer neuen Einheit unter dem Namen SURTECO GmbH zusammengeführt werden. Um Überschneidungen zu vermeiden und die Aufgabe der SURTECO SE als Holdinggesellschaft einer Gruppe aus sich ergänzenden Unternehmen hervorzuheben, soll die SURTECO SE in SURTECO GROUP SE umbenannt werden. Darüber hinaus soll bei dieser Gelegenheit der Ortsteilname 'Pfaffenhofen' zur Vereinfachung in § 1 Abs. 2 der Satzung gestrichen werden, da dieser im Handelsregister nicht eingetragen wird und Sitz der Gesellschaft die Gemeinde Buttenwiesen ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die Firma der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig: SURTECO GROUP SE b) § 1 der Satzung wird entsprechend wie folgt neu gefasst (einschließlich der redaktionellen Streichung des Ortsteilnamens 'Pfaffenhofen' im Firmensitz): '*§1* *Firma, Sitz und Geschäftsjahr* (1) Die Gesellschaft führt die Firma SURTECO GROUP SE (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Buttenwiesen. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.' Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben unverändert. Über die Beschlüsse zu a) und b) soll einheitlich abgestimmt werden. 7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Unternehmensverträgen* 7.1 _Gegenwärtig bestehende Unternehmensverträge_ Zur Sicherstellung einer ertragsteuerlichen Organschaft bestehen derzeit zwischen der SURTECO SE als herrschender Gesellschaft einerseits und ihren unmittelbaren Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH andererseits folgende Gewinnabführungsverträge (Ergebnisabführungsverträge): * Gewinnabführungsvertrag zwischen der SURTECO SE und der SURTECO DECOR GmbH vom 20. Mai 2001 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 29. April 2014, * Gewinnabführungsvertrag zwischen der SURTECO SE und der BauschLinnemann GmbH vom 28. April 2005 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 29. April 2014, * Gewinnabführungsvertrag zwischen der SURTECO SE und der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH vom 29. Juni 2015, * Gewinnabführungsvertrag zwischen der SURTECO SE und der Döllken Profiles GmbH (vormals: Döllken-Weimar GmbH) vom 29. Juni 2015. 7.2 _Umstrukturierung und Abschluss von neuen Unternehmensverträgen_ Wie unter Tagesordnungspunkt 6 bereits erwähnt, ist beabsichtigt, die SURTECO DECOR GmbH und die Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH in 2018 auf die BauschLinnemann GmbH zu verschmelzen, die künftig unter der Firma SURTECO GmbH am Markt auftreten soll. Weitere Umstrukturierungen sehen unter anderem die Zusammenfassung weiterer Beteiligungsgesellschaften in einer neu errichteten SURTECO Beteiligungen GmbH vor, die als unmittelbare Tochtergesellschaft der SURTECO SE gegründet wurde. Die bisher zwischen der SURTECO SE einerseits und der SURTECO DECOR GmbH und der
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May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)