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DGAP-HV: SURTECO SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SURTECO SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SURTECO SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2018 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-22 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SURTECO SE Buttenwiesen ISIN: DE0005176903 
WKN: 517690 Einladung zur Hauptversammlung 2018 Wir 
laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 28. 
Juni 2018, um 10.00 Uhr (Einlass: ab 9:00 Uhr) im Haus 
der Bayerischen Wirtschaft 
Max-Joseph-Straße 5 
80333 München beginnenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
I. *TAGESORDNUNG:* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die SURTECO SE und den 
   Konzern einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) 
   sowie der Erklärung zur Unternehmensführung 
   gemäß § 289f HGB mit dem Corporate 
   Governance Bericht für das Geschäftsjahr 
   2017, des Vorschlags für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
   festgestellt und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat. Eine Beschlussfassung ist 
   daher gesetzlich nicht erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2017 in Höhe 
   von Euro (EUR) 12.404.584,80 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   - Zahlung einer Dividende von EUR 
     12.404.584,80. Auf die ausgegebenen 
     15.505.731 Aktien entfällt eine Dividende 
     von EUR 0,80 je Stückaktie entsprechend 
     einer rechnerischen Beteiligung am 
     Grundkapital von jeweils EUR 1,00. 
 
   Die Dividende ist am 3. Juli 2018 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Blockabstimmung über die Entlastung 
   aller Vorstände entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Blockabstimmung über die Entlastung 
   aller Aufsichtsräte entscheiden zu lassen. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit von Herrn Dr.-Ing. Walter 
   Schlebusch als Mitglied des Aufsichtsrats der 
   SURTECO SE endet mit Beendigung der 
   Hauptversammlung am 28. Juni 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von 
   Herrn Dr.-Ing. Walter Schlebusch Herrn 
   Andreas Engelhardt, wohnhaft in Bielefeld, 
   geschäftsführender und persönlich haftender 
   Gesellschafter der Schüco International KG, 
   Bielefeld, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Die Wahl erfolgt, sofern die Hauptversammlung 
   nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt, bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats 
   für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn 
   seiner Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. 
 
   Herr Engelhardt verfügt über folgende weitere 
   Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Mitglied des Aufsichtsrats der 
     SAINT-GOBAIN ISOVER G+H 
     Aktiengesellschaft, Ludwigshafen; 
   * Mitglied des Aufsichtsrats der BDO AG 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. 
 
   Herr Engelhardt ist unabhängig im Sinne von 
   Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex. Zwischen ihm und den 
   Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den 
   Organen der SURTECO SE und wesentlich an der 
   SURTECO SE beteiligten Aktionären bestehen 
   keine persönlichen und/oder geschäftlichen 
   Beziehungen. 
 
   Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet 
   sich nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
   das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 vom 10. November 
   2001, Seite 1 (nachfolgend auch 
   'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung mit § 
   95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 
   Absatz (1) der Satzung. Danach besteht der 
   Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die von 
   der Hauptversammlung gewählt werden, soweit 
   sich nicht aus der Vereinbarung nach dem 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) über die 
   Arbeitnehmerbeteiligung etwas anderes ergibt. 
   Aufgrund der Vereinbarung vom 13. Februar 
   2007 nach dem SEBG werden drei Mitglieder des 
   Aufsichtsrats von Betriebsräten des 
   SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe 
   der Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter in 
   den Aufsichtsrat entsandt. Die 
   Hauptversammlung hat demgemäß die 
   Möglichkeit, insgesamt sechs Mitglieder des 
   Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu 
   wählen. 
 
   Die Gesellschaft unterliegt weder dem 
   Mitbestimmungsgesetz 1976, noch dem 
   Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen 
   Mitbestimmungsgesetzen. 
6. *Änderung der Firma der SURTECO SE, 
   redaktionelle Anpassung des Firmensitzes und 
   Satzungsänderung* 
 
   Im Zuge der Wachstumsstrategie SURTECO 2025+ 
   soll eine konsequentere Fokussierung auf die 
   Kundenbedürfnisse erfolgen. Dazu sollen im 
   Rahmen einer Neuausrichtung von der 
   bisherigen Produkt- hin zu einer 
   Branchenorientierung die bislang separat 
   geführten Tochterunternehmen der SURTECO SE 
   BauschLinnemann GmbH, 
   Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH und 
   SURTECO DECOR GmbH zu einer neuen Einheit 
   unter dem Namen SURTECO GmbH zusammengeführt 
   werden. Um Überschneidungen zu vermeiden 
   und die Aufgabe der SURTECO SE als 
   Holdinggesellschaft einer Gruppe aus sich 
   ergänzenden Unternehmen hervorzuheben, soll 
   die SURTECO SE in SURTECO GROUP SE umbenannt 
   werden. 
 
   Darüber hinaus soll bei dieser Gelegenheit 
   der Ortsteilname 'Pfaffenhofen' zur 
   Vereinfachung in § 1 Abs. 2 der Satzung 
   gestrichen werden, da dieser im 
   Handelsregister nicht eingetragen wird und 
   Sitz der Gesellschaft die Gemeinde 
   Buttenwiesen ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
   demgemäß vor, folgende Beschlüsse zu 
   fassen: 
 
   a) Die Firma der Gesellschaft wird geändert 
      und lautet künftig: 
 
      SURTECO GROUP SE 
   b) § 1 der Satzung wird entsprechend wie 
      folgt neu gefasst (einschließlich 
      der redaktionellen Streichung des 
      Ortsteilnamens 'Pfaffenhofen' im 
      Firmensitz): 
 
      '*§1* 
      *Firma, Sitz und Geschäftsjahr* 
 
      (1) Die Gesellschaft führt die Firma 
 
          SURTECO GROUP SE 
      (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 
          Buttenwiesen. 
      (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.' 
 
   Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben 
   unverändert. 
 
   Über die Beschlüsse zu a) und b) soll 
   einheitlich abgestimmt werden. 
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss von Unternehmensverträgen* 
7.1 _Gegenwärtig bestehende Unternehmensverträge_ 
 
    Zur Sicherstellung einer ertragsteuerlichen 
    Organschaft bestehen derzeit zwischen der 
    SURTECO SE als herrschender Gesellschaft 
    einerseits und ihren unmittelbaren 
    Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer 
    GmbH andererseits folgende 
    Gewinnabführungsverträge 
    (Ergebnisabführungsverträge): 
 
    * Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
      SURTECO SE und der SURTECO DECOR GmbH vom 
      20. Mai 2001 in der Fassung der 
      Änderungsvereinbarung vom 29. April 
      2014, 
    * Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
      SURTECO SE und der BauschLinnemann GmbH 
      vom 28. April 2005 in der Fassung der 
      Änderungsvereinbarung vom 29. April 
      2014, 
    * Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
      SURTECO SE und der 
      Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH vom 
      29. Juni 2015, 
    * Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
      SURTECO SE und der Döllken Profiles GmbH 
      (vormals: Döllken-Weimar GmbH) vom 29. 
      Juni 2015. 
7.2 _Umstrukturierung und Abschluss von neuen 
    Unternehmensverträgen_ 
 
    Wie unter Tagesordnungspunkt 6 bereits erwähnt, 
    ist beabsichtigt, die SURTECO DECOR GmbH und 
    die Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH in 2018 
    auf die BauschLinnemann GmbH zu verschmelzen, 
    die künftig unter der Firma SURTECO GmbH am 
    Markt auftreten soll. Weitere 
    Umstrukturierungen sehen unter anderem die 
    Zusammenfassung weiterer 
    Beteiligungsgesellschaften in einer neu 
    errichteten SURTECO Beteiligungen GmbH vor, die 
    als unmittelbare Tochtergesellschaft der 
    SURTECO SE gegründet wurde. 
 
    Die bisher zwischen der SURTECO SE einerseits 
    und der SURTECO DECOR GmbH und der 

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May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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