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Dow Jones News
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DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: -3-

DJ DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2018 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.07.2018 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-22 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Südzucker AG Mannheim WKN 729 700 
ISIN DE 0007297004 Einladung und Tagesordnung 
zur 
ordentlichen Hauptversammlung der 
Südzucker AG 
Mannheim am Donnerstag, 19. Juli 2018, 10:00 Uhr im 
Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 19. 
Juli 2018, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18, des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 
   1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des 
   Berichts des Aufsichtsrats 
2. Verwendung des Bilanzgewinns 
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017/18 
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017/18 
5. Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen 
6. Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung 
 
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   und des Lageberichts (einschließlich der 
    Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 
    1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18, des 
    gebilligten Konzernabschlusses und des 
    Konzernlageberichts (einschließlich der 
    Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 
    1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des 
    Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. 
    Mai 2018 den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
    gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
    Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
TOP *Verwendung des Bilanzgewinns* 
2 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn der Südzucker AG für das 
    Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 
    91.914.483,02 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer         91.882.481,40 EUR 
    Dividende von 0,45 EUR je 
    Aktie auf 204.183.292 
    Stückaktien 
    Vortrag auf neue Rechnung  32.001,62 EUR 
    (Gewinnvortrag) 
    Bilanzgewinn               91.914.483,02 EUR 
 
    Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
    der dividendenberechtigten Stückaktien 
    verändern. In diesem Fall wird der 
    Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
    Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
    werden, der eine unveränderte Dividende pro 
    dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
    entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
    vorsieht. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
    dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
    folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24. 
    Juli 2018. 
TOP *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
3   das Geschäftsjahr 2017/18* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
4   für das Geschäftsjahr 2017/18* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
5   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht von unterjährigen 
    Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
    Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
    Main, zum Abschlussprüfer und zum 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2018/19 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht von unterjährigen 
    Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 
    2018/19 und für das erste Quartal des 
    Geschäftsjahres 2019/20 zu bestellen. 
TOP *Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung* 
6 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
     '§ 4 Absatz 3 der Satzung wird geändert und 
     insgesamt wie folgt neu gefasst: 
     (3) Die Form der Aktien und der 
     Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine wird 
     vom Vorstand im Einvernehmen mit dem 
     Aufsichtsrat bestimmt. Es können 
     Sammelurkunden ausgegeben werden. Ein 
     Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung 
     ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteil- 
     und Erneuerungsscheine ist ausgeschlossen, 
     soweit seine Gewährung nicht nach den 
     Regeln erforderlich ist, die an einer Börse 
     gelten, an der die Aktien zugelassen sind.' 
 
    Mit der Neufassung von § 4 Absatz 3 der 
    Satzung der Gesellschaft soll die einheitliche 
    Anwendung des Effektengiros ermöglicht werden. 
    Die Einbuchung aller Aktien der Gesellschaft 
    im Effektengiro ist ein wichtiger Schritt zur 
    Verbesserung der Abwicklungseffizienz. 
 
*III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
1. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM 
   ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 204.183.292 EUR 
und ist in 204.183.292 Stückaktien eingeteilt. Jede 
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 
jeweils 204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. 
 
2. *TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND 
   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich *bis spätestens 12. Juli 2018 
(24:00 Uhr)* unter der Adresse 
 
Südzucker AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
 
Telefax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. *am 28. Juni 
2018, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag - auch Record Date - 
genannt), Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die 
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes 
der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
spätestens 12. Juli 2018 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung 
und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher 
oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
Nachweis genügt die Textform. 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend 
bezeichneten Anmeldestelle der Südzucker AG werden den 
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. *Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. *Die erforderliche Anmeldung und 
die Übersendung des Nachweises des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und 
stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht 
an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie 
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: -2-

hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist 
Folgendes zu beachten: 
 
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Mangels anderer 
Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche 
Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als 
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. 
 
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen 
und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG 
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
Vollmacht abzustimmen. 
 
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
können der Gesellschaft an die Adresse 
 
Südzucker AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
Telefax: +49 89 309037-4675 
 
übermittelt werden. 
 
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet 
werden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen 
mit der Eintrittskarte übersandt wird. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem 
Jahr die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene *Stimmrechtsvertreter* bereits vor 
der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, 
die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, 
können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das den 
Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der 
Eintrittskarte übersandt wird. Eine Vollmacht zugunsten 
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen zum 
Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach 
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; 
sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. 
 
Über die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über 
Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, erstmals 
in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
sonstige nicht ordnungsgemäß vor der 
Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge i. 
S. v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG 
teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen 
auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder 
zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und 
der Nachweis der Bevollmächtigung müssen in Textform 
übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und 
Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte. 
 
Auch nach Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können 
angemeldete Aktionäre persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen. 
 
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft senden Sie bitte *per Post oder Telefax 
bis spätestens 18. Juli 2018 (18:00 Uhr Eingang) *an 
die folgende Adresse: 
 
Südzucker AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
 
Telefax: +49 89 309037-4675 
 
*Übermittlung von Vollmachten und Weisungen, 
Widerruf von Vollmachten und Nachweis der 
Bevollmächtigung in elektronischer Form* 
 
Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten 
und der Nachweis der Bevollmächtigung können *auch 
elektronisch* über ein internetgestütztes Vollmachts- 
und Weisungssystem der Gesellschaft übermittelt werden. 
Dieses System ist für die Aktionäre zugänglich über: 
 
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor 
Relations/Hauptversammlung) 
 
Dort finden Sie auch weiterführende Hinweise zur 
Nutzung dieses Systems. Für die Erteilung von 
Vollmachten und Weisungen über dieses System gelten 
folgende Fristen: 
 
- Vollmachten und Weisungen an 
  Stimmrechtsvertreter können *bis 18:00 Uhr* am 
  *Vortag der Versammlung (18. Juli 2018)* 
  erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
- Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der 
  Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert 
  oder widerrufen werden. 
3. *RECHTE DER AKTIONÄRE* 
 
*Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des 
Grundkapitals (das entspricht 10.209.164,60 EUR oder 
10.209.165 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht 500.000 
Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Südzucker AG zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; 
der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
ist also der *18. Juni 2018, 24:00 Uhr*. Später 
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende 
Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse: 
 
Südzucker AG 
Vorstand 
Maximilianstraße 10 
68165 Mannheim 
Deutschland 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Verlangen halten. § 121 Abs. 7 AktG ist für die 
Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden. Für den 
Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des 
depotführenden Instituts aus. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung 
werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter 
 
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor 
Relations/Hauptversammlung) 
 
bekannt gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1 und 127 AktG* 
 
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern 
unterbreiten. Solche Anträge (nebst Begründung) und 
Wahlvorschläge sind ausschließlich an 
 
Südzucker AG 
Investor Relations 
Maximilianstraße 10 
68165 Mannheim 
Deutschland 
 
oder per Telefax an Nr.: +49 621 421-449 
 
oder per E-Mail an: investor.relations@suedzucker.de 
 
zu richten. 
 
Gegenanträge müssen begründet werden, für 
Wahlvorschläge gilt das nicht. 
 
Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. 
h. *spätestens am 4. Juli 2018 (24:00 Uhr), *unter der 
vorstehenden Adresse zugegangene und 
ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären werden unverzüglich unter der 
Internetadresse 
 
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor 
Relations/Hauptversammlung) 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten 
Adresse zugänglich gemacht. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und 
seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die 
Gesellschaft absehen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, 
etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem 
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Ein Wahlvorschlag muss 
auch nicht zugänglich gemacht werden, wenn der 
Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den 
Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Die 
Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft 
bereits im Zeitpunkt der Übersendung des 
Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird 
darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab übermittelt 
worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung 
finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines 
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der 
Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen 
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
und 131 Abs. 1 AktG finden Sie auf der Website der 
Gesellschaft unter: 
 
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor 
Relations/Hauptversammlung) 
 
*IV. WEITERE INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR 
HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
*Hinweis auf die Website der Gesellschaft* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind auf der Website der Gesellschaft 
unter 
 
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor 
Relations/Hauptversammlung) 
 
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich 
zugänglich zu machenden Informationen liegen in der 
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre und 
Aktionärsvertreter* 
 
Die Südzucker AG verarbeitet personenbezogene Daten 
(Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, 
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der 
Eintrittskarte; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines 
vom Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den 
Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer 
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die 
Teilnahme der Aktionäre und Aktionärsvertreter an der 
Hauptversammlung zwingend erforderlich. 
Verantwortlicher für die Verarbeitung ist die Südzucker 
AG. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 
Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung. 
 
Die Dienstleister der Südzucker AG, welche zum Zwecke 
der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, 
erhalten von der Südzucker AG nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und 
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung 
der Südzucker AG. 
 
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der 
gesetzlichen Pflichten gespeichert und 
anschließend gelöscht. 
 
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben in Bezug auf 
die Verarbeitung personenbezogener Daten unter den 
gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges 
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der 
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein 
Recht auf Datenübertragung gemäß den Artikeln 12 
bis 33 der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte 
können gegenüber der Südzucker AG unentgeltlich über 
die E-Mail-Adresse datenschutz@suedzucker.de oder über 
die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden: 
 
Südzucker AG 
Maximilianstraße 10 
68165 Mannheim 
Deutschland 
 
Fax: +49 621 421 449 
 
Zudem steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern ein 
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden 
nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. 
 
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Südzucker 
AG ist zu erreichen unter: 
 
Südzucker AG 
Datenschutzbeauftragter 
Maximilianstraße 10 
68165 Mannheim 
Deutschland 
E-Mail: datenschutz@suedzucker.de 
 
Da ab dem 25. Mai 2018 europaweit neue Regelungen zum 
Datenschutz gelten, werden ausführlichere 
Datenschutzhinweise spätestens ab diesem Zeitpunkt auf 
der Website der Gesellschaft unter 
 
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor 
Relations/Hauptversammlung) 
 
verfügbar sein. 
 
*Abstimmungsergebnisse* 
 
Die vom Versammlungsleiter festgestellten 
Abstimmungsergebnisse werden auf der Website der 
Gesellschaft unter 
 
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor 
Relations/Hauptversammlung) 
 
veröffentlicht. 
 
Mannheim, im Mai 2018 
 
*Südzucker AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-05-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt 
             Maximilianstraße 10 
             68165 Mannheim 
             Deutschland 
Telefon:     +49 621 421272 
Fax:         +49 621 421321 
E-Mail:      annabell.kapper@suedzucker.de 
Internet:    http://www.suedzucker.de 
ISIN:        DE0007297004 
WKN:         729 700 
Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
688349 2018-05-22 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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