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DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2018 in Landau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
05.07.2018 in Landau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-24 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
HORNBACH Baumarkt AG Bornheim/Pfalz ISIN DE0006084403 
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der am Donnerstag, den 5. Juli 2018, 11:00 
Uhr, in der Jugendstil-Festhalle Landau, 
Mahlastraße 3, 
76829 Landau in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018, des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
   2017/2018 und des zusammengefassten Lageberichts 
   für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat bereits am 17. 
   Mai 2018 den Jahresabschluss festgestellt und den 
   Konzernabschluss gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2017/2018 
 
   in Höhe von                EUR 21.628.760,00 
   wie folgt zu verwenden: 
   Ausschüttung einer         EUR 21.628.760,00 
   Dividende von EUR 0,68 pro 
   Stück-Stammaktie auf 
   31.807.000 
   Stück-Stammaktien 
 
   Sofern die HORNBACH Baumarkt AG im Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   eigene Aktien hält, sind diese nach dem 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Auf 
   nicht dividendenberechtigte Stück-Stammaktien 
   entfallende Teilbeträge werden auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
6. *Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Konzernzwischenabschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 
   117 Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im 
   Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
7. *Neuwahl des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 5. Juli 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG 
   in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
   MitbestG und § 11 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern 
   der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der 
   Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu 
   mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Der 
   Gesamterfüllung wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz 
   3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher 
   sowohl auf Seite der Anteilseigner als auch auf 
   der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens 
   zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu 
   besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 
   Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen 
   entsprechenden Vorschlag seines 
   Nominierungsausschusses, vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) bis h) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu 
   Vertretern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft zu wählen, und zwar gemäß § 
   11 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
   mitgerechnet wird: 
 
   a) Herr Albrecht Hornbach, Vorsitzender des 
      Vorstands der HORNBACH Management AG, 
      Annweiler am Trifels, wohnhaft in 
      Annweiler am Trifels; 
   b) Herr Dr. John Feldmann, Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats der KION GROUP AG, 
      Frankfurt am Main, wohnhaft in Mannheim; 
   c) Herr Erich Harsch, Vorsitzender der 
      Geschäftsführung der dm-drogerie markt 
      GmbH & Co. KG, Karlsruhe, wohnhaft in 
      Ettlingen; 
   d) Herr Georg Hornbach, Leiter der 
      Stabsabteilung Controlling und Leiter 
      Ressort Finanzen und Beschaffung, 
      Universitätsklinikum Köln, Köln, wohnhaft 
      in Bonn; 
   e) Herr Martin Hornbach, Geschäftsführender 
      Gesellschafter Corivus Gruppe GmbH, 
      Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in 
      Neustadt/Weinstraße; 
   f) Frau Vanessa Stützle, Geschäftsführerin 
      E-Commerce/Omni-Channel der Parfümerie 
      Douglas GmbH, Düsseldorf, wohnhaft in 
      Düsseldorf; 
   g) Frau Melanie Thomann-Bopp, Chief 
      Financial Officer (CFO) der Sonova Retail 
      Deutschland GmbH, Dortmund, wohnhaft in 
      Münster; 
   h) Herr Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg, 
      Ordentlicher Professor für 
      Fertigungstechnik, 
      Helmut-Schmidt-Universität/Universität 
      der Bundeswehr Hamburg, Hamburg, wohnhaft 
      in Norderbrarup. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat 
   im Wege der Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Albrecht Hornbach als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Die Vorschläge berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat am 19. Dezember 2017 für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben 
   die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur 
   Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   vergewissert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 7. Februar 2017 wird Folgendes 
   mitgeteilt: Bei den Kandidaten bestehen folgende 
   persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen 
   zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
   oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär: 
 
   a) Herr Albrecht Hornbach: 
 
      a. Persönliche Beziehungen 
 
         - Bruder des Vorstandsvorsitzenden 
           Herrn Steffen Hornbach sowie Cousin 
           zweiten Grades der 
           Aufsichtsratsmitglieder Herrn Georg 
           Hornbach und Herrn Martin Hornbach 
      b. Geschäftliche Beziehungen 
 
         - Vorstandsvorsitzender der HORNBACH 
           Management AG 
         - Vorsitzender der Geschäftsführung 
           der Hornbach 
           Familien-Treuhandgesellschaft mbH, 
           Annweiler, die vom 
           stimmberechtigten Kapital der 
           HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 
           6.000.000 Stammaktien (37,5 %) 
           bündelt und vertritt sowie 100 % 
           der Anteile der HORNBACH Management 
           AG (persönlich haftende 
           Gesellschafterin der HORNBACH 
           Holding AG & Co. KGaA) hält. 
   b) Herr Dr. John Feldmann: Keine 
   c) Herr Erich Harsch: Keine 
   d) Herr Georg Hornbach: 
 
      a. Persönliche Beziehungen 
 
         - Bruder des Aufsichtsratsmitglieds 
           Herrn Martin Hornbach 
         - Cousin zweiten Grades des 
           Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen 
           Hornbach und des 
           Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn 
           Albrecht Hornbach 
      b. Geschäftliche Beziehungen 
 
         - Keine 
   e) Herr Martin Hornbach: 
 
      a. Persönliche Beziehungen 
 
         - Bruder des Aufsichtsratsmitglieds 
           Herrn Georg Hornbach 
         - Cousin zweiten Grades des 
           Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen 
           Hornbach und des 
           Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn 
           Albrecht Hornbach 
      b. Geschäftliche Beziehungen 
 
         - Mitgeschäftsführer der Hornbach 
           Familien-Treuhandgesellschaft mbH, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der -2-

Annweiler, die vom 
           stimmberechtigten Kapital der 
           HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 
           6.000.000 Stammaktien (37,5 %) 
           bündelt und vertritt sowie 100 % 
           der Anteile der HORNBACH Management 
           AG (persönlich haftende 
           Gesellschafterin der HORNBACH 
           Holding AG & Co. KGaA) hält. 
   f) Frau Vanessa Stützle: Keine 
   g) Frau Melanie Thomann-Bopp: Keine 
   h) Herr Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg: Keine 
 
*Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 7 zur 
Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
a) *Herr Albrecht Hornbach* 
   Jahrgang: 1954 
   Nationalität: Deutsch 
 
   Studium an der Universität Karlsruhe, 
   Abschluss als Diplom-Bauingenieur 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1981 - 1984 Wissenschaftlicher Mitarbeiter 
               an der Universität 
               Kaiserslautern 
   1984 - 1987 Leiter eines Ingenieurbüros für 
               Tragwerksplanung 
   1987 - 1991 Geschäftsführer einer 
               Grundstücksentwicklungsgesellsch 
               aft und Vermögensverwaltung GmbH 
   1991 - 1998 Eintritt in die HORNBACH 
               Baumarkt AG und Leitung der 
               Bauabteilung 
   1998 - 2001 Vorstandsvorsitzender der 
               HORNBACH Baumarkt AG 
   2001 - 2015 Vorstandsvorsitzender der 
               HORNBACH HOLDING AG 
   seit 2009   Vorsitzender des Aufsichtsrats 
               der HORNBACH Baumarkt AG 
   seit 2015   Vorstandsvorsitzender der 
               HORNBACH Management AG 
               (persönlich haftende 
               Gesellschafterin der HORNBACH 
               Holding AG & Co. KGaA) 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   * HORNBACH Immobilien AG (Vorsitzender) 
     - Konzernmandat - 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   * Deutsche Bundesbank in Rheinland-Pfalz und 
     dem Saarland (Mitglied des Beirats bei der 
     Hauptverwaltung) 
 
   Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen: 
   Herr Albrecht Hornbach besitzt als 
   Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management 
   AG und aufgrund seiner vormaligen 
   Führungspositionen im Konzern umfassende 
   Erfahrung in der Führung und strategischen 
   Weiterentwicklung der HORNBACH-Gruppe. Er 
   vertritt HORNBACH nicht nur in der 
   Finanzkommunikation am Kapitalmarkt, sondern 
   ist insbesondere auch mit Zielgruppen der 
   Public Relations und 
   Öffentlichkeitsarbeit bestens vertraut. 
   Als Präsident der IHK für die Pfalz und 
   langjähriges Mitglied des Handelsausschusses 
   (Vorsitz 2009-2017) des Deutschen Industrie- 
   und Handelskammertages (DIHK) bringt er seine 
   Branchenkenntnisse in die nationale und 
   internationale Interessenvertretung von 
   Wirtschaft und Einzelhandel ein. 
b) *Herr Dr. John Feldmann* 
   Jahrgang: 1949 
   Nationalität: Deutsch 
 
   Studium der Chemie an der Universität Hamburg, 
   Abschluss mit Promotion 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1980 - 1988 Verschiedene 
               Managementfunktionen für CPC 
               Europe Ltd (ab 1986 Grupo 
               Ferruzzi) 
   1988 - 1999 In verschiedenen Positionen im 
               Marketing, der strategischen 
               Planung sowie der Region Süd- 
               und Südostasien der BASF AG 
               verantwortlich tätig 
   2000 - 2011 Mitglied des Vorstands der BASF 
               SE 
   2012 - 2014 Vorsitzender des Vorstands der 
               Gemeinnützigen Hertie-Stiftung 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   * HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 
     - Konzernmandat - 
   * HORNBACH Management AG 
     - Konzernmandat - 
   * KION Group AG (Vorsitzender) 
 
   Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen: 
   Herr Dr. John Feldmann besitzt aufgrund seiner 
   langjährigen Tätigkeit als Vorstand bzw. 
   Aufsichtsrat von international tätigen 
   börsennotierten Industrieunternehmen 
   umfassende Erfahrungen in der strategischen 
   und operativen Führung eines Unternehmens. 
   Herr Dr. Feldmann verfügt insbesondere über 
   ausgeprägte Kenntnisse der strategischen 
   Planung und der Unternehmensentwicklung. 
   Darüber hinaus bringt er seine Expertise in 
   Fragen der Gremienarbeit und der Corporate 
   Governance in die Aufsichtsratstätigkeit ein. 
c) *Herr Erich Harsch* 
   Jahrgang: 1961 
   Nationalität: Österreichisch 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1981 - 1987 Systemanalytiker bei der 
               dm-drogerie markt GmbH & Co. KG 
   1987 - 1992 Bereichsleiter 
               IT-Anwendungsentwicklung bei der 
               dm-drogerie markt GmbH & Co. KG 
   seit 1992   Geschäftsführer der 
               dm-IT-Tochtergesellschaft 
               Filiadata und Mitglied der 
               dm-Geschäftsleitung, zunächst 
               als Prokurist und ab 2003 als 
               Geschäftsführer 
   seit 2008   Vorsitzender der 
               Geschäftsführung der dm-drogerie 
               markt GmbH & Co. KG 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   * HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 
     - Konzernmandat - 
   * HORNBACH Management AG 
     - Konzernmandat - 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   * dm drogerie markt GmbH, 
     Wals/Österreich 
 
   Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen: 
   Herr Erich Harsch besitzt als Vorsitzender der 
   Geschäftsführung von dm-drogerie markt GmbH & 
   Co. KG langjährige, herausragende Kenntnisse 
   der Einzelhandelsbranche. Herr Harsch bringt 
   insbesondere weitreichende Erfahrungen in der 
   strategischen Ausrichtung, Marktpositionierung 
   und Weiterentwicklung von Handelskonzepten 
   sowohl im stationären Einzelhandel als auch im 
   E-Commerce in die Aufsichtsratstätigkeit ein. 
d) *Herr Georg Hornbach* 
   Jahrgang: 1966 
   Nationalität: Deutsch 
 
   Studium der Volkswirtschaftslehre an der 
   Universität Köln, Abschluss als 
   Diplomvolkswirt 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1994 - 1997 Tätigkeiten im 
               Gesundheitswesen/Controlling 
               Uniklinik Köln Schwerpunkt 
               Krankenhausfinanzierung 
   1997 - 2009 Stellvertretender 
               Abteilungsleiter/Controlling 
               Uniklinik Köln 
   2008 - 2009 Dozententätigkeit an der VWA 
               Köln 
   seit 2009   Geschäftsführer der CardioCliniC 
               Krankenhausbetriebsges. mbH 
   seit 2010   Leiter Stabsabteilung 
               Controlling des 
               Universitätsklinikums Köln 
   seit 2016   Leiter Ressort Finanzen und 
               Beschaffung Universitätsklinikum 
               Köln 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   * HORNBACH Management AG 
     - Konzernmandat - 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   * Evangelisches Klinikum Köln Weyertal GmbH 
     (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen: 
   Herr Georg Hornbach hat in seinen diversen 
   Leitungsfunktionen im Gesundheitswesen 
   weitreichende Kenntnisse in allen für den 
   Finanzbereich relevanten Gebieten erworben. 
   Seine Erfahrungen in den Bereichen 
   Controlling, Rechnungswesen und Bilanzierung 
   bringt er in die Aufsichtsratstätigkeit ein. 
e) *Herr Martin Hornbach* 
   Jahrgang: 1954 
   Nationalität: Deutsch 
 
   Studium an den Hochschulen Karlsruhe, Mannheim 
   und Ludwigshafen, Abschluss als 
   Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1983 - 1986 Leiter Organisation und IT bei 
               der Röhrenlager Mannheim AG 
   1986 - 1995 Geschäftsbereichsleiter 
               Strategie- und IT-Consulting 
               beim Beratungsunternehmen CSC 
               Ploenzke 
   1995 - 2001 Mitarbeiter im Bereich 
               Informationstechnologie und 
               Logistik der HORNBACH Baumarkt 
               AG, ab 1998 für diesen Bereich 
               verantwortliches 
               Vorstandsmitglied 
   seit 2001   Geschäftsführender 
               Gesellschafter der Corivus 
               Gruppe GmbH 
   2002 - 2014 Partner und Strategieberater und 
               ab 2008 Vorstand bei der Corivus 
               AG 
   2008 - 2014 Geschäftsführer der Sanrivus 
               GmbH 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   * Corivus AG (Vorsitzender) 
   * HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (stellv. 
     Vorsitzender) 
     - Konzernmandat - 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   * Corivus Swiss AG (Vorsitzender des 
     Verwaltungsrats) 
 
   Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen: 
   Herr Martin Hornbach besitzt langjährige 
   Erfahrung als Strategie- und 
   Unternehmensberater insbesondere in den 
   Bereichen Logistik und IT. Als ehemaliges 
   Mitglied des Vorstands der HORNBACH Baumarkt 
   AG hat Herr Hornbach weitreichende Kenntnisse 
   des Konzerns. 
f) *Frau Vanessa Stützle* 
   Jahrgang: 1978 
   Nationalität: Deutsch 
 
   Studium der Betriebswirtschaft an der 
   Universität Köln, Abschluss als 
   Diplom-Kauffrau 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   2003 - 2005 SBK GmbH, Consultant 
   2005 - 2011 Esprit Europe GmbH, Head of 
               E-Commerce Marketing & Sales 
   2011 - 2014 s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. 
               KG, Head of E-Commerce & CRM 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der -3-

2014 - 2017 s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. 
               KG, Chief Digital Officer 
   seit 2018   Parfümerie Douglas GmbH, 
               Geschäftsführerin 
               E-Commerce/Omni-Channel 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen: 
   Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als 
   E-Commerce-Spezialistin verfügt Frau Vanessa 
   Stützle über eine spezifische Expertise in dem 
   für den HORNBACH-Konzern wichtigen Bereich der 
   Digitalisierung, der zu den Wachstumsfeldern 
   der Baumarktbranche zählt. Frau Stützle 
   sammelte in ihrer Karriere bereits profunde 
   Kenntnisse in der internationalen 
   Handelsbranche und kennt die Herausforderungen 
   im europäischen Onlinehandel. 
g) *Frau Melanie Thomann-Bopp* 
   Jahrgang: 1978 
   Nationalität: Deutsch 
 
   Studium der Betriebswirtschaftslehre an der 
   Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 
   Abschluss als Diplom-Kauffrau 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   2003 - 2005 Douglas-Holding AG, 
               Projektmanagerin, Fachbereich 
               Organisation/Interne Beratung 
   2005 - 2008 Douglas-Holding AG, 
               Fachbereichsleiterin 
               Organisation/Interne Beratung 
   2008 - 2009 Douglas-Holding AG, 
               Zentralbereichsleiterin 
               Konzernentwicklung 
   2009 - 2012 Parfümerie Douglas GmbH, 
               Director Business Development 
   2012 - 2017 CHRIST Juweliere und Uhrmacher 
               GmbH, CFO/kaufm. 
               Geschäftsführerin 
   seit 2018   Sonova Retail Deutschland GmbH, 
               CFO 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen: 
   Frau Melanie Thomann-Bopp verfügt über 
   weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen in 
   allen für den Finanzbereich relevanten 
   Gebieten. Dazu gehören insbesondere Fragen der 
   Rechnungslegung, der Planung, des Controllings 
   und des Risikomanagements. In ihrer Karriere 
   bekleidete sie diverse Leitungsfunktionen von 
   Handelsunternehmen und besitzt aufgrund dieser 
   Erfahrung weitreichende Kenntnisse in der 
   Einzelhandelsbranche. Frau Thomann-Bopp bringt 
   profunde Kenntnisse und Expertise zur 
   strategischen Ausrichtung und Entwicklung von 
   Unternehmen in die Aufsichtstätigkeit ein. 
h) *Herr Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg* 
   Jahrgang: 1959 
   Nationalität: Deutsch 
 
   Studium des Maschinenbaus an der Universität 
   Hannover, Abschluss mit Universitätsdiplom 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1986 - 1988 Forscher und Projektleiter bei 
               dem Institut für 
               Fertigungstechnik und 
               Werkzeugmaschinen in Hannover 
   1988 - 1992 Bereichsleiter bei dem Institut 
               für Fertigungstechnik und 
               Werkzeugmaschinen in Hannover 
               und Promotion zum 
               Doktoringenieur 
   1991 - 2002 Mitglied des Aufsichtsrats der 
               HORNBACH Baumarkt AG 
   1992 - 2001 Leiter des Bereichs Forschung 
               und Entwicklung bei der Olympus 
               Winter & Ibe GmbH 
   seit 2001   Leiter des Laboratoriums 
               Fertigungstechnik der 
               Universität der Bundeswehr 
               Hamburg 
   2005 - 2007 Dekan der Fakultät für 
               Maschinenbau 
   seit 2005   Mitglied des Aufsichtsrats der 
               HORNBACH Baumarkt AG 
   seit 2010   Koordinator verschiedener 
               Forschungsprogramme der 
               Universität der Bundeswehr 
               Hamburg 
   2011 - 2013 Vizepräsident für die Forschung 
               der Universität der Bundeswehr 
               Hamburg 
   seit 2016   Mitglied der Deutschen Akademie 
               der Technikwissenschaften 
               acatech 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   * HORNBACH Management AG 
     - Konzernmandat - 
 
   Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen: 
   Aufgrund seiner erfolgreichen Laufbahn als 
   Hochschullehrer, seiner Erfahrungen in 
   leitender Funktion von Forschung und 
   Entwicklung eines Industrieunternehmens sowie 
   seiner Gesellschaftertätigkeit in einem 
   Unternehmen des Wertschöpfungs- und 
   Wissensmanagements verfügt Prof. Dr.-Ing. Jens 
   P. Wulfsberg über weitreichende technologische 
   Kenntnisse in den für unser Unternehmen 
   relevanten Wachstumsfeldern. Vor dem 
   Hintergrund seiner Forschungstätigkeiten und 
   Leitungsaufgaben bringt er zudem Expertise in 
   der Unternehmensorganisation sowie Gremien- 
   und Aufsichtsratstätigkeit ein. 
 
*Hinweise zu den Tagesordnungspunkten* 
 
Der festgestellte Jahresabschluss der HORNBACH Baumarkt 
AG für das Geschäftsjahr 2017/2018, der gebilligte 
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017/2018, der 
zusammengefasste Lagebericht für die HORNBACH Baumarkt 
AG und den Konzern und der erläuternde Bericht des 
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
1 HGB, der vom Aufsichtsrat beschlossene und vom 
Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene Bericht des 
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie 
der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die 
Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung 
der Hauptversammlung an gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 
AktG bzw. § 124a AktG über die Website der 
HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > 
Veranstaltungen > Hauptversammlungen 
 
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM 
 
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung am 
5. Juli 2018 ausliegen. 
 
*Voraussetzung für die Teilnahme an der Versammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft 
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Für den Nachweis 
des Anteilsbesitzes genügt eine von dem depotführenden 
Institut in Textform erstellte und in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung, die sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
also auf *Donnerstag, den 14. Juni 2018, 0:00 Uhr*, 
(sog. 'Nachweisstichtag') zu beziehen hat. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage 
vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind), also spätestens am *Donnerstag, den 
28. Juni 2018, 24:00 Uhr*, unter folgender Anschrift, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
HORNBACH Baumarkt AG 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
Telefax: +49 (0) 621 718592-40 
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Ordnungsmäßigkeit oder Echtheit des Nachweises 
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird 
dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
erbracht, kann die Gesellschaft nach § 17 Abs. 3 der 
Satzung den Aktionär zurückweisen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. 
 
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen 
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine Person ihrer Wahl sowie durch den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben 
lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte 
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, der 
Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der gemäß § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

135 AktG diesen gleichgestellten Personen oder 
Institutionen. 
 
Die Erteilung einer Vollmacht kann gegenüber der 
Gesellschaft oder gegenüber dem Bevollmächtigten 
erfolgen. Wird sie gegenüber dem Bevollmächtigten 
erteilt, dann ist dies der Gesellschaft nachzuweisen. 
Dieser Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der 
Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist oder 
aber dadurch, dass der Nachweis einer Bevollmächtigung 
an die Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail an 
die nachfolgende Adresse übermittelt wird: 
 
HORNBACH Baumarkt AG 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
Telefax: +49 (0) 621 718592-40 
E-Mail: vollmacht@hv-management.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht, 
ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung 
verwendet werden kann, steht auf der Website der 
HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > 
Veranstaltungen > Hauptversammlungen unter der 
Internetadresse 
 
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM 
 
zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird dieses 
jedem Aktionär in Textform übermittelt. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die anderen 
gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten Personen 
und Institutionen können für ihre eigene 
Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form 
der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu 
bevollmächtigenden Person oder Institution über Form 
und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie 
sich entsprechend ihren Weisungen auch durch den von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt 
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage 
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte 
beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine 
Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen 
oder von Anträgen entgegennehmen. Weitere Einzelheiten 
zum Verfahren erhalten Sie zusammen mit der 
Eintrittskarte. Die Erteilung einer Vollmacht für den 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
der Widerruf dieser Vollmacht sowie Weisungen für den 
Stimmrechtsvertreter müssen spätestens am *Mittwoch, 
den 4. Juli 2018, 18:00 Uhr, *unter der vorstehend 
genannten Anschrift oder Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse eingegangen sein. Danach können erteilte 
Vollmachten und Weisungen auch nicht mehr geändert 
werden. 
 
Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung 
teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung 
verlassen müssen, auch die Möglichkeit bestehen, einem 
von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter 
bei Verlassen der Hauptversammlung mittels des auf der 
Stimmkarte vorhandenen Formulars Vollmacht und 
bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu 
erteilen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Minderheitenverlangen gemäß 
§ 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital zusammen den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen 
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß 
§ 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn 
das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
der Hauptversammlung (hierbei sind der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen), und damit spätestens bis *Montag, den 4. 
Juni 2018, 24:00 Uhr*, zugegangen ist. Das Verlangen 
ist schriftlich an den Vorstand der HORNBACH Baumarkt 
AG zu richten. Bitte verwenden Sie folgende Adresse: 
 
HORNBACH Baumarkt AG 
Vorstand 
Hornbachstraße 11 
76879 Bornheim bei Landau/Pfalz 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre 
haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
(wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) und 
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
über den Antrag halten. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge 
von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der 
Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
stellen. Sie können auch Vorschläge für die Wahl von 
Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern 
machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
bitten wir ausschließlich an die nachfolgende 
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
übermitteln: 
 
HORNBACH Baumarkt AG 
Investor Relations/Hauptversammlung 
Hornbachstraße 11 
76879 Bornheim bei Landau/Pfalz 
Telefax: +49 (0) 6348 60-4299 
E-Mail: gegenantraege.baumarkt@hornbach.com 
 
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens am 
*Mittwoch, den 20. Juni 2018, 24:00 Uhr*, unter der 
zuvor in diesem Abschnitt genannten Anschrift, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen, 
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer 
Begründung - gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 
Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten - und einer 
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet auf 
der Kommunikationsplattform der HORNBACH-Gruppe unter 
der Adresse 
 
www.hornbach-gruppe.com 
 
veröffentlichen. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und 
dessen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 
126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, 
namentlich soweit sich der Vorstand durch das 
Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der 
Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen 
Beschluss der Hauptversammlung führen würde, wenn die 
Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich 
falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie 
Beleidigungen enthält, wenn ein auf denselben 
Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs 
bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach 
§ 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn derselbe 
Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher 
Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu 
mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft 
nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in 
der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil 
des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, 
wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der 
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht 
vertreten lassen wird, oder wenn der Aktionär in den 
letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen 
von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat 
oder nicht hat stellen lassen. 
 
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr 
als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von 
Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder 
Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden 
Absätze entsprechend. Der Vorstand braucht 
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf 
und Wohnort der vorgeschlagenen Abschlussprüfer 
und/oder Aufsichtsratsmitglieder beziehungsweise bei 
einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Angaben zu ihrer 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen 
beigefügt werden. 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht gemäß § 131 
Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der 
Konzernlagebericht vorgelegt werden. 
 
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, 
etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der 
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen 
nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18 Abs. 
3 der Satzung kann der Versammlungsleiter neben dem 
Rede- auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich 
angemessen beschränken. Er kann insbesondere einen 
zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen 
Hauptversammlungsverlauf, für die Behandlung einzelner 
Tagesordnungspunkte oder für einzelne Rede- und 
Fragebeiträge setzen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der 
Internetseite der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG 
zur Hauptversammlung auf der Website der 
HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > 
Veranstaltungen > Hauptversammlungen 
 
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM 
 
zugänglich. Dort finden sich von der Einberufung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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