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DGAP-HV: Fabasoft AG: EINBERUFUNG der -2-

DJ DGAP-HV: Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung 
 
2018-06-01 / 09:42 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
*EINBERUFUNG* 
 
der 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
der 
 
*Fabasoft AG (FN 98699x)* 
 
*WKN 922985* 
 
*ISIN AT0000785407* 
 
am 
 
*Montag, den 2. Juli 2018, 10.00 Uhr* 
 
in den Räumlichkeiten 
 
*Courtyard by Marriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz* 
 
*Tagesordnung: * 
 
1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des festgestellten 
Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichtes 
sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 
vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2018 (2017/2018) sowie des Vorschlages 
für die Gewinnverwendung. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017/2018 
ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für 
das Geschäftsjahr 2017/2018. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates 
für das Geschäftsjahr 2017/2018. 
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder 
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019. 
 
6. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien 
gemäß § 65 Abs. 3 AktG. 
 
7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2018/2019. 
 
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des 
Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der 
Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 
4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, 
die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, 
zu beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der 
Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 
 
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener 
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie Widerruf des diesbezüglichen 
Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 
 
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener 
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und 
die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich 
durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen 
Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 
 
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung und 
Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die 
Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck auch 
unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre 
(Bezugsrechtausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der 
Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 
 
13. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten 
Mitarbeiteroptionenmodelle. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung:* 
 
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den Aktionären spätestens 
ab *11. Juni 2018* folgende Unterlagen zur Verfügung: 
 
- Geschäftsbericht der Gesellschaft; 
 
- Jahresabschluss mit Lagebericht; 
 
- Corporate Governance Bericht; 
 
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; 
 
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG; 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 3 AktG; 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2017/2018, 
 
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates 
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11 und 12, inkl. Vorschlag 
für die Gewinnverwendung, die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den 
Tagesordnungspunkten 7 und 8 sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG 
der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihren 
fachlichen Qualifikationen, ihren beruflichen und vergleichbaren Funktionen 
und das keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit 
begründen könnten; 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs. 4 und 
170 Abs. 2 AktG; 
 
- Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 9 und 11. 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der 
Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich, 
während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. 
 
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie 
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle 
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser 
Hauptversammlung sind spätestens ab *11. Juni 2018* außerdem auch auf 
der Website der Gesellschaft unter www.fabasoft.com [1] (Rubrik Investor 
Relations, Punkt Hauptversammlung, www.fabasoft.com/agm [2]) frei verfügbar 
und deren Veröffentlichungen erfolgen soweit gesetzlich erforderlich, 
elektronisch gemäß § 119 Abs. 9 Börsegesetz 2018. 
 
*Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz 
am Nachweisstichtag, das ist der *22. Juni 2018*, 24.00 Uhr UTC+2/MESZ 
(Ortszeit Linz). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
*Depotverwahrte Inhaberaktien* 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch 
eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei dem der Aktionär sein Depot 
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein 
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. 
Aktionäre, deren Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt, werden 
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. 
 
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in 
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angabe 
enthalten: 
 
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 
 
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen; 
 
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
 
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder 
ISIN; 
 
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 
22. Juni 2018 um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) bezieht. 
 
Depotbestätigungen müssen spätestens am *27. Juni 2018*, um 24.00 Uhr 
UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem der folgenden Wege 
bei der Gesellschaft einlangen: 
 
per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als pdf-Anhang 
mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4 Abs. 1 SVG, 
unveränderbares Dokument) 
 
per Post/Kurier: Fabasoft AG, Investor Relations, 
 
zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz 
 
per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt 
ISIN AT0000785407 im Text angeben. 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient 
zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. 
 
Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax 
(+43/732/606162-609) sowie mittels E-Mail an Hauptversammlung@fabasoft.com 
übermittelt werden. Das Original der Depotbestätigung ist jedoch zwingend 
mittels Post, Boten, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder 
mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach 
Maßgabe der obenstehenden Ausführungen an die Gesellschaft zu 
übermitteln. 
 
Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach Möglichkeit 
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. 
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. 
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
*Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung* 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, 
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu 
bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er 
vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der 
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu vertreten bestellt, und 
in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder 
ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates das Stimmrecht als 
Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. 
 
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 01, 2018 03:41 ET (07:41 GMT)

diesem, die Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das 
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einen dafür zugelassenen 
Weg (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm 
Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht 
an die Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf 
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. 
 
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der 
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 
*29. Juni 2018*, 16.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) in Textform 
übermittelt werden: 
 
per Telefax: +43/732/606162-609 
 
per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Erklärung als pdf-Anhang, 
unveränderbares Dokument) 
 
per Post/Kurier: Fabasoft AG, Investor Relations, 
 
zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz 
 
per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt 
ISIN AT0000785407 im Text angeben. 
 
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich 
persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am 
Versammlungsort zulässig. 
 
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das 
Formular zu verwenden, das im Internet unter www.fabasoft.com [1] (Rubrik 
Investor Relations, Punkt Hauptversammlung) zur Verfügung steht. 
 
Als besonderer Service steht den Aktionären Frau Alexandra Schweiger, Wien, 
als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für die weisungsgebundene 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse 
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter: 
 
per Post/Boten an: Fabasoft AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 
60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel 
 
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 66 
 
Per E-Mail: anmeldung.fabasoft@hauptversammlung.at 
 
Die Zusendungen ergehen an die HV-Veranstaltungsservice GmbH, welche 
treuhändig die Abwicklung für Frau Schweiger übernimmt. 
 
Die Stimmrechtsvertreterin wird bei der Hauptversammlung anwesend und über 
die E-Mail-Adresse auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Bitte 
beachten Sie unbedingt, dass diese E-Mail-Adresse 
anmeldung.fabasoft@hauptversammlung.at ausschließlich der 
Erreichbarkeit von Frau Schweiger auch während der Hauptversammlung dient. 
 
Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Fabasoft AG 
getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für 
die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen. 
 
*Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung * 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens 3 Monaten Anteile in 
Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens *11. 
Juni 2018* (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf 
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung vorgelegt werden. 
 
Aktionäre die einzeln oder zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, 
können bis spätestens *21. Juni 2018* zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung 
anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit 
dem Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der 
Internetseite der Gesellschaft zugängig gemacht werden. Für die Wahlen in 
den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) ist Folgendes zu beachten: Bei einem 
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der 
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 
AktG. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die 
Kriterien des § 87 Abs. 2 a AktG zu beachten; insbesondere die fachliche und 
persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene 
Zusammensetzung des Aufsichtsrates, Aspekte der Diversität und der 
Internationalität sowie der beruflichen Zuverlässigkeit. 
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an 
die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils 
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet 
unter www.fabasoft.com [1] (Rubrik Investor Relations, Punkt 
Hauptversammlung) zugänglich. 
 
Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der 
Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung 
bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. 
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes setzt zwingend 
die Übermittlung eines Beschlussvorschlages gemäß § 110 AktG samt 
einer Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG (siehe oben) voraus. 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes 
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in dem 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen 
einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
(i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen; oder 
 
(ii) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre; oder 
 
(iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft 
in Form von Frage und Antwort über mindestens 7 Tage vor Beginn der 
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. 
 
*Wahl einer Person in den Aufsichtsrat: * 
 
Zum Tagesordnungspunkt 7 ("Wahl in den Aufsichtsrat") macht die Gesellschaft 
folgende Angaben: Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 der Satzung aus 
mindestens drei und höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten 
Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat besteht gegenwärtig aus vier von der 
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Mit Frau Prof. (FH). Univ.-Doz. DI 
Dr. Ingrid Schaumüller-Bichl ist eine Frau im Aufsichtsrat der Fabasoft AG 
vertreten. Es besteht somit eine 25%ige Frauenquote im Aufsichtsrat der 
Fabasoft AG. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 Börsegesetz 2018 gibt die Fabasoft AG bekannt, 
dass die Gesellschaft 11 Millionen auf Inhaber lautende Stückaktien 
ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft 
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 277.257 Stück eigene 
Aktien. Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 
Abs. 5 AktG). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung daher 10.722.743. 
 
*Zutritt zur Hauptversammlung * 
 
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die 
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung 
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt ab *9.00 Uhr*. 
 
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur 
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher 
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. 
 
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, 
weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. 
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine 
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches 
Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur auf persönliche 
Einladung und nach Absprache im Vorfeld unter Telefonnummer: 
*+43/732/606162-0* möglich ist. 
 
Die Hauptversammlung samt Berichte werden in deutscher Sprache abgehalten. 
Ausschließlich für fremdsprachige Aktionäre besteht die Möglichkeit 
einen Dolmetscher unter entsprechend rechtzeitiger Vorankündigung 10 Tage 
vor Hauptversammlung auf eigene Kosten als Begleitperson mitzunehmen. 
 
Linz, im Juni 2018 *Der Vorstand * 
 
2018-06-01 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Fabasoft AG 
             Honauerstraße 4 
             4020 Linz 
             Österreich 
Telefon:     +43 732-606162-0 
Fax:         +43 732-606162-609 
E-Mail:      leopold.bauernfeind@fabasoft.com 
Internet:    www.fabasoft.com 
ISIN:        AT0000785407 
WKN:         922985 
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
Standard); Freiverkehr in Berlin, 
Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
691557 2018-06-01 
 
 
1: http://public-cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=b0c6f051d105414a2a08356b0a95d248&application_id=691557&site_id=vwd&application_name=news 
2: http://public-cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=bbea86a3e9f8dcf4510011b6a14d5c79&application_id=691557&site_id=vwd&application_name=news 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 01, 2018 03:41 ET (07:41 GMT)

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