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DGAP-News: KAP Beteiligungs-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KAP Beteiligungs-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-06-08 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. KAP Beteiligungs-AG Fulda ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Freitag, den 20. Juli 2018, um 13:00 Uhr im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum 20), Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main, stattfindenden 32. ordentlichen Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG ein. I. *TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 der KAP Beteiligungs-AG und des KAP-Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der KAP Beteiligungs-AG unter kap.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung am 20. Juli 2018 zugänglich gemacht und mündlich erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn per 31. Dezember 41.943.430,46 EUR 2017 in Höhe von eine Dividende in Höhe von 2,00 EUR je Stückaktie, insgesamt also 14.055.692,00 EUR auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 27.887.738,46 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Ersatzwahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds* Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat, werden alle Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Herr Florian Möller legte mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats nieder. Mit Beschluss vom 1. Dezember 2017 bestellte das Amtsgericht Fulda antragsgemäß Herrn Fried Möller bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG zum Mitglied des Aufsichtsrats. Die FM Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Stadtallendorf als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 AktG dem Aufsichtsrat der Gesellschaft den Vorschlag unterbreitet, Herrn Kaufmann Fried Möller, Stadtallendorf, der bis 26. August 2016 und vom 24. April 2017 bis zum 1. August 2017 Vorstandsmitglied der KAP Beteiligungs-AG war und vom 26. August 2016 bis zum 7. Juli 2017 und seit dem 1. Dezember 2017 - wie vorstehend dargestellt - bis zum Ablauf dieser Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied tätig ist, anstelle des ausgeschiedenen Herrn Florian Möller in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Möller verfügt als langjähriges Mitglied des Vorstands der Gesellschaft über hervorragende Kenntnisse und Erfahrungen, die der Gesellschaft unter Berücksichtigung ihrer Größe und Aktionärsstruktur im besonderen Maße zugutekommen werden. Die Übernahme des Vorsitzes des Aufsichtsrats ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Kaufmann Fried Möller, Stadtallendorf, in den Aufsichtsrat der KAP Beteiligungs-AG zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung ab Ablauf dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieds, das heißt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. 6. *Beschlussfassung über die Änderung des § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz und Geschäftsjahr)* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) wird wie folgt geändert: '(1) Der Name der Gesellschaft lautet: KAP AG.' Die derzeitig gültige Satzung ist über unsere Internetseite unter kap.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und wird den Aktionärinnen und Aktionären in Papierform zugesandt. 7. *Beschlussfassung über die Änderung des Betrags, um den das Grundkapital aufgrund des genehmigten Kapitals 2017 erhöht werden kann und des § 4 Abs. 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das von der ordentlichen Hauptversammlung 2017 geschaffene genehmigte Kapital 2017 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses wird dahingehend geändert, dass der Betrag, um den das Grundkapital der Gesellschaft nach den bereits erfolgten Ausnutzungen einmalig oder mehrfach erhöht werden kann, von 3.444.711,92 EUR auf 3.444.711,40 reduziert wird. b) § 4 Abs. 4 der Satzung wird insofern geändert, als der Betrag von '3.444.711,92 EUR' durch den Betrag '3.444.711,40 EUR' ersetzt wird. 8. *Beschlussfassung über die Neufassung von § 7 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz und Geschäftsjahr)* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 7 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) wird geändert und wie folgt neu gefasst: '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus fünf (5) Mitgliedern, die, solange die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat oder die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des DrittelbG nicht vorliegen, von den Aktionärinnen/Aktionären nach dem Aktiengesetz gewählt werden.' Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Satzungsänderung durch Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds, durch Abberufung aller Aufsichtsratsmitglieder und Neuwahl von fünf Aufsichtsratsmitgliedern oder durch andere Maßnahmen ist nicht erforderlich, denn der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Ian Jackson, hat mit Wirkung zum 5. Juni 2018 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb auch keine Ersatzwahl für das Mitglied des Aufsichtsrats, Ian Jackson, vor. Sollte die Hauptversammlung dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 nicht folgen, werden Vorstand und Aufsichtsrat geeignete Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass das aufgrund der Niederlegung des Amts durch Herrn Ian Jackson frei gewordene Aufsichtsratsamt wieder besetzt wird. 9. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
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June 08, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)