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DGAP-HV: KAP Beteiligungs-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KAP Beteiligungs-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KAP Beteiligungs-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.07.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-06-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
KAP Beteiligungs-AG Fulda ISIN: DE 0006208408 // WKN: 
620840 Einladung zur Hauptversammlung 
der KAP Beteiligungs-AG 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
am Freitag, den 20. Juli 2018, um 13:00 Uhr im Airport 
Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum 20), 
Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main, 
stattfindenden 32. ordentlichen Hauptversammlung der KAP 
Beteiligungs-AG ein. 
 
I.   *TAGESORDNUNG* 
 
     1. Vorlage des festgestellten 
        Jahresabschlusses und des Lageberichts, 
        des gebilligten Konzernabschlusses und des 
        Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
        2017 der KAP Beteiligungs-AG und des 
        KAP-Konzerns einschließlich des 
        erläuternden Berichts des Vorstands 
        gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 
        Aktiengesetz (AktG) zu den Angaben nach §§ 
        289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
        Handelsgesetzbuches (HGB) sowie Vorlage 
        des Berichts des Aufsichtsrats 
 
        Die vorstehenden Unterlagen sind von der 
        Einberufung der Hauptversammlung an über 
        die Internetseite der KAP Beteiligungs-AG 
        unter 
 
        kap.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
        zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen 
        auch in der Hauptversammlung am 20. Juli 
        2018 zugänglich gemacht und mündlich 
        erläutert. 
 
        Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
        ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
        Beschlussfassung vorgesehen, da der 
        Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den 
        Konzernabschluss bereits gebilligt hat; 
        der Jahresabschluss ist damit 
        festgestellt. 
     2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
        Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* 
 
        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
        von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn 
        per 31. Dezember     41.943.430,46 EUR 
        2017 in Höhe von 
        eine Dividende in Höhe von 2,00 EUR je 
        Stückaktie, 
        insgesamt also       14.055.692,00 EUR 
        auszuschütten und den verbleibenden 
        Restbetrag 
        in Höhe von          27.887.738,46 EUR 
        auf neue Rechnung vorzutragen. 
     3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
        den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
        Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu 
        erteilen. 
     4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Vorstands* 
 
        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
        den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
        Mitgliedern des Vorstands für das 
        Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu 
        erteilen. 
     5. *Beschlussfassung über die Ersatzwahl 
        eines neuen Aufsichtsratsmitglieds* 
 
        Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 
        Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit 
        § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
        Mitgliedern zusammen. Da die Gesellschaft 
        keine Arbeitnehmer hat, werden alle 
        Mitglieder von der Hauptversammlung 
        gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der 
        Wahl der Aktionärsvertreter nicht an 
        Wahlvorschläge gebunden. 
 
        Herr Florian Möller legte mit Schreiben 
        vom 30. Oktober 2017 sein Amt als Mitglied 
        des Aufsichtsrats nieder. Mit Beschluss 
        vom 1. Dezember 2017 bestellte das 
        Amtsgericht Fulda antragsgemäß Herrn 
        Fried Möller bis zum Ablauf der nächsten 
        ordentlichen Hauptversammlung der KAP 
        Beteiligungs-AG zum Mitglied des 
        Aufsichtsrats. 
 
        Die FM Verwaltungs-GmbH mit Sitz in 
        Stadtallendorf als Aktionärin, die mehr 
        als 25 % der Stimmrechte an der 
        Gesellschaft hält, hat gemäß § 100 
        Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 AktG dem 
        Aufsichtsrat der Gesellschaft den 
        Vorschlag unterbreitet, Herrn Kaufmann 
        Fried Möller, Stadtallendorf, der bis 26. 
        August 2016 und vom 24. April 2017 bis zum 
        1. August 2017 Vorstandsmitglied der KAP 
        Beteiligungs-AG war und vom 26. August 
        2016 bis zum 7. Juli 2017 und seit dem 1. 
        Dezember 2017 - wie vorstehend dargestellt 
        - bis zum Ablauf dieser Hauptversammlung 
        als Aufsichtsratsmitglied tätig ist, 
        anstelle des ausgeschiedenen Herrn Florian 
        Möller in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr 
        Möller verfügt als langjähriges Mitglied 
        des Vorstands der Gesellschaft über 
        hervorragende Kenntnisse und Erfahrungen, 
        die der Gesellschaft unter 
        Berücksichtigung ihrer Größe und 
        Aktionärsstruktur im besonderen Maße 
        zugutekommen werden. Die Übernahme 
        des Vorsitzes des Aufsichtsrats ist nicht 
        vorgesehen. 
 
        Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn 
        Kaufmann Fried Möller, Stadtallendorf, in 
        den Aufsichtsrat der KAP Beteiligungs-AG 
        zu wählen. 
 
        Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 der 
        Satzung mit Wirkung ab Ablauf dieser 
        Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit 
        des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen 
        Mitglieds, das heißt bis zum Ablauf 
        der Hauptversammlung, die über die 
        Entlastung des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2021 beschließt. 
     6. *Beschlussfassung über die Änderung 
        des § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz 
        und Geschäftsjahr)* 
 
        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
        folgenden Beschluss zu fassen: 
 
        § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz und 
        Geschäftsjahr) wird wie folgt geändert: 
 
        '(1) Der Name der Gesellschaft lautet: 
             KAP AG.' 
 
        Die derzeitig gültige Satzung ist über 
        unsere Internetseite unter 
 
        kap.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
        zugänglich und wird den Aktionärinnen und 
        Aktionären in Papierform zugesandt. 
     7. *Beschlussfassung über die Änderung 
        des Betrags, um den das Grundkapital 
        aufgrund des genehmigten Kapitals 2017 
        erhöht werden kann und des § 4 Abs. 4 der 
        Satzung (Höhe und Einteilung des 
        Grundkapitals)* 
 
        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
        folgenden Beschluss zu fassen: 
 
        a) 
        Das von der ordentlichen Hauptversammlung 
        2017 geschaffene genehmigte Kapital 2017 
        mit der Möglichkeit des 
        Bezugsrechtsausschlusses wird dahingehend 
        geändert, dass der Betrag, um den das 
        Grundkapital der Gesellschaft nach den 
        bereits erfolgten Ausnutzungen einmalig 
        oder mehrfach erhöht werden kann, von 
        3.444.711,92 EUR auf 3.444.711,40 
        reduziert wird. 
 
        b) 
        § 4 Abs. 4 der Satzung wird insofern 
        geändert, als der Betrag von '3.444.711,92 
        EUR' durch den Betrag '3.444.711,40 EUR' 
        ersetzt wird. 
     8. *Beschlussfassung über die Neufassung von 
        § 7 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz und 
        Geschäftsjahr)* 
 
        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
        folgenden Beschluss zu fassen: 
 
        § 7 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung, 
        Amtsdauer, Amtsniederlegung) wird geändert 
        und wie folgt neu gefasst: 
 
        '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus fünf 
             (5) Mitgliedern, die, solange die 
             Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat 
             oder die Voraussetzungen des § 1 
             Abs. 1 Nr. 1 des DrittelbG nicht 
             vorliegen, von den 
             Aktionärinnen/Aktionären nach dem 
             Aktiengesetz gewählt werden.' 
 
        Eine Umsetzung der vorgeschlagenen 
        Satzungsänderung durch Abberufung eines 
        Aufsichtsratsmitglieds, durch Abberufung 
        aller Aufsichtsratsmitglieder und Neuwahl 
        von fünf Aufsichtsratsmitgliedern oder 
        durch andere Maßnahmen ist nicht 
        erforderlich, denn der ehemalige 
        Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Ian 
        Jackson, hat mit Wirkung zum 5. Juni 2018 
        sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats 
        niedergelegt. Vorstand und Aufsichtsrat 
        schlagen deshalb auch keine Ersatzwahl für 
        das Mitglied des Aufsichtsrats, Ian 
        Jackson, vor. Sollte die Hauptversammlung 
        dem Vorschlag von Vorstand und 
        Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 nicht 
        folgen, werden Vorstand und Aufsichtsrat 
        geeignete Maßnahmen treffen, um 
        sicherzustellen, dass das aufgrund der 
        Niederlegung des Amts durch Herrn Ian 
        Jackson frei gewordene Aufsichtsratsamt 
        wieder besetzt wird. 
     9. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
        Konzernabschlussprüfers für das 
        Geschäftsjahr 2018* 
 

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